Wer etwas verbirgt ist gefährlich! #Streetview

Mit dem „Nur wer etwas zu verbergen hat, ist gegen Transparenz und Offenheit“ rennen typischerweise Innenminister und Überwachungsbefürworter durch die Lande, um Kritik an Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung, Kameraüberwachung der Großstädte und andere – unsere Rechte einschränkende – Mittel aufzuweichen.

Dieser Satz lässt jeden Datenschützer schon seit mehreren Jahren kotzen vor Wut. Denn jeder Mensch hat pauschal etwas zu verbergen: Seine Privatsphäre. Diese geht niemanden etwas an. Im Einzelfall kann das Individuum Dinge von sich preis geben. Manchmal muss man dies tun, weil es einfach sinnvoll ist – z.B. bei Onlinehandel ist es sinnvoll seine Lieferanschrift anzugeben. Ein pauschales Aufweichen dieser Rechte von einzelnen oder Gruppen ist immer zu hinterfragen.

Seit heute ist Streetview – laut Heise – in

Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal

aktiv.

Auf Twitter ist es – erwartungsgemäß – mal wieder ein grosses Thema und auf meine (nicht neuen Bedenken in Sachen Aufspürbarkeit) kamen Argumente von Streetview-Befürwortern wie:

Damit das klappt muss man erstmal wissen, das ich dort wohne. Und wenn man das bereits weiß kann man einfach vorbeischauen.

Ich fahre aber ungern – nur um mal ein wenig über einen Menschen zu „spannen“ – nach München, Köln oder gar ins Ausland. Die Eingabe einer Anschrift bei Google-Maps ist allerdings ein Aufwand, den ich gern bereit bin aufzuwenden um ein wenig mehr über einen „fremden“ Menschen zu erfahren.

Auch kommt als Argument:

Man gibt Deine Adr. ein und sieht dann Dein Haus. Und dann?

Interessant finde ich, dass die selben Menschen, die bei staatlichen Massnahmen (ZU RECHT!) hyperventilieren und das Ende der Freiheit erkennen, bei Google alles toll und innovativ finden.

Ich habe nichts dagegen, wenn „ein Urlauber“ bei seinen Urlaubsfotos auch mein Haus als Hintergrund abbildet. Auch wenn meine Nachbarn dies tun: So what. Wenn dieser „Urlauber“ oder mein Nachbar diese Bilder in ihr persönliches Blog stellen: So what?

Was mir allerdings Gedanken macht ist eine Datenbank, in der ich mir von jeder Adresse – zusätzlich zu den Satellitenbildern – Informationen holen kann, wie:

  • Porsche, Mercedes, Maybach oder rostige Billigautos vor der Tür
  • Fenster mit teuren Gardinen oder Bettlaken sichtgeschützt
  • Vorgarten gepflegt oder erweiterter Mülleimer
  • Teurer Neureichen-Neubau in Altbauviertel?

um nur ein paar Kriterien zu nennen, die mittels Streetview für jedermann recherchierbar werden.

Ich freue mich, dass bei der mich betreffenden Streetview-Aufnahme weder mein Lamborghini noch der Maybach meiner Prinzessin vor der Tür steht – wir waren bestimmt gerade zur Arbeit. Sonst würden schon Fragen auftauchen: Boah, wie kann sich das der Kerl denn erlauben?

Wir machen uns ein Bild von unseren Mitmenschen aufgrund von Interpretationen der vorliegenden Informationen. Das ist normal. Ein Personalverantwortlicher wird selten eine Rundfahrt machen, um zu schauen wie denn der Bewerber wohnt. Einen Blick in Streetview wird er aber tätigen.Diese Art von Recherche wird von ihm sogar in Zukunft erwartet werden.

Werden in einem Onlineshop etwas kaufen, wenn die Adresse im Impressum nach „szenetypischem Altbau“ aussieht, oder wird unser Reizzentrum im Hirn „unsicher, lass die Finger von Vorkasse“ signalisieren – auch wenn der Anbieter ein verlässlicher Geschäftsmann ist?

Ich wurde bei Twitter auch angesprochen, warum ich nichts gegen die staatlichen Überwachungen oder gegen Wettbewerbsprodukte zu Streetview formuliere. Die Antwort darauf ist einfach: Meine ablehnende Haltung ist zu jeglicher die Privatsphäre auflösenden Massnahme die gleiche. Ich finde es nur erschreckend wie viele Fans es von Streetview gibt, die mit einem „Recht auf Piratsphäre“-Shirt der Piraten rumrennen.

Schlußsatz: Es geht mir ausschliesslich im Wohn/Privathäuser. Bei Kulturdenkmäler, Kunstwerken, baulichen Besonderheiten etc. pp. sehe ich sehr wohl ein Gemeininteresse und einen Mehrwert.

Soviel zu Schlußsatz – da kommt gerade frisch etwas rein:

Auf der Internetseite www.wheelmap.org können barrierefreie Orte gesucht, gefunden und selber angelegt werden. Dabei helfen die Fotos von Google StreetView, da sie die Beschaffenheit des Ortes auf einen Blick zeigen.

Quelle: Ebendort. Aber kann man dies nicht auch schon mit Google-Maps? Dort kann man doch auch Kommentare und Bilder einpflegen. Diese Anwendung an sich finde ich sehr gut. Aber braucht es dafür Streetview, oder könnte man mit „weniger“ auskommen?

Ich gönne euch ja den Spass an Streetview – es geht mir nur echt auf den Sack, dass Streetview-Gegner als Datennazis und ähnliches bezeichnet werden. Einige Freunde der Meinungsfreiheit und des Datenschutzes keulen schlimmer als kanadische Seehundjäger, wenn es um das bunte Spielzeug „Streetview“ geht.

Kriminell werden um gegen Kriminelle vorzugehen?

Ach ist diese Diskussion nicht toll? Ich finde es geradezu spannend, wie vielfältig die Meinungen und Bewertungen in Sachen „Steuerdaten auf DVD“ sind. Auch Jörg Tauss meldet sich zu Wort und schreibt in seinem Blog:

Genau so wie der Fluggast oder der ehrliche Steuerzahler. Die Auslieferung von Bank- und Fluggastdaten mittels SWIFT und anderer Abkommen sind der eigentliche Skandal. Der Präventionsstaat ist es. Die heimliche Onlinedurchsuchung. Die Vorratsdatenspeicherung. Die Zensurinfrastruktur bei Providern etc.etc. etc. Denn hier geht es um den Generalverdacht gegen jeden Bürger und nicht um die vermeintlich geschützten Daten krimineller Steuerhinterzieher.

Und gegenüber dieser Entwicklung ist der Deal mit dieser CD unter den anrüchigen Geschäftspartnern Schäuble und unbekanntem Datendieb  fast schon marginal. Schäuble weicht dabei übrigens nicht einmal von seiner bisherigen Linie ab: Denn wer nichts zu verbergen hat……dessen Daten kann man auch auf einer CD kaufen.

Jörg Tauss bewertet den Fall gänzlich anders als ich es tue. Denn nur weil andernorts (Swift, Internetzensur etc) der Staat bereits derber mit unseren Rechten umgeht als in diesem Fall mit den Steuerhinterziehern, bedeutet dies für mich nicht, dass man deshalb auch unrecht erlangte Daten KAUFEN und verarbeiten soll.

In meinen Augen darf, kann und soll der Staat an keiner Stelle seiner Worte und Taten unrechte Taten legitimieren und den Mantel des „es war ja für einen guten Zweck“ darüber legen. Für den „guten Zweck“ setzen die USA Verdächtige in Guantanamo fest und foltert die CIA in allen Teilen der Welt. Auch die Weitergabe der Swift-Daten wäre legitim, es gilt doch die Rechte der USA zu verteidigen.

Am Ort der Tat (Schweiz) haben wir folgenden Sachverhalt: Schweizer Bankdaten von unschuldigen Ausländern (am Ort: Schweiz, Deutsche) werden unrechtmässig kopiert/entwendet. Zumal nicht feststeht (obschon es sehr wahrscheinlich ist, dass sehe ich natürlich auch) ob die Kontoinhaber wirklich in Deutschland Steuern hinterzogen haben.

Wenn wir also die Mitnahme der Daten legitimieren, so würde ein deutscher Hacker, der in einen schweizer Bankcomputer eindringt um dort Daten zu stehlen, zwar kriminell sein aber die deutschen Ermittler würden sich die Hände reiben. Oder hunderte von deutschen Bankmitarbeitern würden – für ein kleines Zubrot – sachdienliche Hinweise an deutsche Finanzämter senden, nachdem sie in Nachtschichten die Kontodaten ihre solventen Kunden gesichtet haben.

Dann müsste man fairerweise auch denjenigen monetär belohnen, der den Dealer im Park anzeigt – auch wenn der Staat DAMIT kein Geld verdienen kann. Der Einzelhandel würde das Konzept Fangprämie rigoros durchsetzen und Horden arbeitloser Denunzianten würden die Kaufhäuser unserer Gr0ßstädte füllen.

Wehret den Anfängen! Gleiche – ausgeprägte – Rechte für alle.

Es gibt zu wenig Steuerfahnder. DAS ist das eigentliche Problem.

Machtgeilheit und Gier bei BKA und Innenministerium

Ach Kinder, was wurden uns Kritikern doch für Argumente um die Ohren geknallt, als die Onlinedurchsuchung durchgesetzt werden sollte. Kritiker hätten etwas zu verbergen, das Abendland würde Untergehen wenn das BKA keine Onlinedurchsuchungen durchführen dürfe und die Terroristen würden unseren Staat übernehmen. Nach dem Motto: Wenn nicht sofort die Onlinedurchsuchungen genehmigt werden bricht unser Staatsgefüge zusammen.

Und nun? Nun haben wir den Salat. Die Kritiker stehen mit leeren Händen da. Aber nicht etwa, weil das BKA so massive Erfolge allein durch Onlineuntersuchungen vorzuweisen hätte, weit gefehlt.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit Inkraftreten der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt am 1. Januar dieses Jahres noch keine heimliche Online-Durchsuchung durchgeführt. Das hat nach Angaben der tageszeitung (taz) ein BKA-Sprecher auf Anfrage mitgeteilt. Das BKA habe auch keinen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. „In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online-Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument”, sagte der BKA-Sprecher.

schreibt Heise und beruft sich auf einen TAZ-Artikel.

Meine –  ganz ehrliche – Meinung zu dem Thema ist: Weg mit dem Instrument Onlinedurchsuchung. Dass dieses Instrument – ohne welches das BKA nicht leben kann – initiiert wurde ist ein Fehler. Denn wenn es so arg wichtig wäre, hätte man es wohl angewandt.

Irgendwie ähnelt dieses „will haben“ durch BKA und Innenministerium doch dem Verhalten eines Kleinkindes: Da wird das gesamte Umfeld mit schreien, kreischen,  „auf dem Boden wälzen“ und sich wild windend terroristiert, bis das Kind (von Eltern mit deutlich mangelnder Autorität) dann tatsächlich das schweineteure Spielzeug bekommt. WENN das Spielzeug dann ausgepackt ist, wird das Spielzeug an die Seite gelegt und das Kind spielt mit dem Karton. Das Spielzeug selbst ist vergessen.

Ich möchte – in aller Deutlichkeit – nochmal darauf hinweise, dass ich das Instrument der Onlinedurchsuchung für äusserst gefährlich halte! Da es offensichtlich nicht benötigt wird: Weg damit, bevor es in Zukunft doch (wiederrechtlich) gegen das Volk benutzt wird.