Hat Google Chef als Kind immer gelogen?

Wenn ich bei Golem lese:

Ist Ihnen Ihre persönliche Seite in dem sozialen Netzwerk Ihrer Wahl peinlich geworden? Wollen Sie Ihre Jugendsünden vergessen machen? Dann hat der Google-Chef einen Rat für Sie: Wechseln Sie doch einfach (in Zukunft) Ihren Namen!

[…]

Doch Google-Chef Eric Schmidt hat einen durchaus ernst gemeinten Vorschlag parat, wie sich dieses Problem zumindest für Teenager lösen ließe. Sobald sie die Volljährigkeit erreichen, sollten Jugendliche einfach ihren Namen wechseln. Auf diese Weise könnten Teenager mit einer weißen Weste ins Erwachsenenleben starten. Das schlug Schmidt gegenüber den Journalisten des Wall Street Journal vor.

Sorry, aber ich muss dabei an jemanden denken, der nicht genügend Arsch in der Hose hat zu dem Mist den er gemacht hat zu stehen. Wer kennt den Typus Feigling nicht, der – wenn die Vase/Fensterscheibe zerdöppert ist – erklärt es wäre der kleine Bruder/Hund/Nachbarsjunge/böser Mann gewesen? Irgendjemand fremdes halt.

Mir ist ein Erwachsener mit „Jugendsünden“ lieber, als ein Erwachsener ohne Kindheit. Wird man später mehrfach den Lebenslauf wechseln dürfen? Nach jeder Firmenpleite/Steuerbetrug eine neue Identität? Natürlich ist das eine Vorstellung, die jedem Manager feuchte Träume bereitet, aber so geht das Leben nicht. Man hat eines – genau eines. Es sei denn, man kommt ins Zeugenschutzprogramm. Und als Petze kann ich mir die „Menschen die nie schuld sind“ auch gut vorstellen.

Das BKA kotzt mich an: Üble Nachrede in Richtung Hoster und RZs

Nach dem Lesen des folgenden Heise-Artikels muss ich erstmal meine Tastatur reinigen:

Das vom BKA angewendete Verfahren zum Löschen von Kinderpornos umfasst derzeit in der Regel noch verschiedene Stufen. Die Polizeibehörde kontaktiert nach Hinweisen der deutschen Internet-Beschwerdestelle zunächst meist kooperierende Strafverfolgungsstellen in den ausgemachten Ländern oder das zentrale Netzwerk Interpol. Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags könnte das BKA auf dem kleinen Dienstweg auch betroffene Provider direkt über die brisanten Funde informieren. Den Wiesbadener Ermittlern ist dies aber oft zu heikel. Deutsche Zugangsanbieter würden sich ihrer Ansicht nach auch nicht glücklich zeigen, wenn das FBI plötzlich bei ihnen interveniere.

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag beurkundet dem BKA ausserdem eine ausgesprochene Lernunwilligkeit, das heisst es wird weiter (absichtlich, vielleicht sogar auf Anweisung?) geschlampt. :

„Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass die Zahlen im zweiten Halbjahr besser sein werden“, meint etwa der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU).

Ich habe selten eine deutsche Behörde – die von meinen Steuergeldern bezahlt wird – so bei so unverhohlenen Lügen erwischt. Ich arbeite in einem RZ und habe Kontakt zu SEHR vielen Menschen die in Rechenzentren arbeiten, in denen die Gefahr besteht, dass auf einem der Server illegale Inhalte gehostet werden.

Ich kenne aber KEINEN Menschen, der ein Problem damit hätte, wenn das FBI oder auch nur ein ausländischer Privatmensch anruft und bittet den Zugang zu gehostetem, kinderpornografischem Material zu unterbinden. Das würde – inklusive Prüfung – vielleicht 30 Minuten dauern, dann wäre der Server vom Netz und die Beweissicherung wäre möglich.

Ich werde richtig sauer, wenn ich diese verdammten Lügengeschichten höre, aus denen man indirekt  ableiten kann, dass deutsche Provider kinderpornografisches Material nur aus dem Zugriff nehmen, wenn das BKA anklingelt. Und diese ganzen dummen Argumente nur, weil BKA und Innenministerium feuchte Träume von einem Überwachungsstaat haben.

Kann man hier nicht den Tatbestand der Beleidigung oder wenigstens üble Nachrede geltend machen? Liest ein Anwalt mit?

#Ruhrbarone vs. #Tauss. Streisand- oder Köhler-Effekt?

Das ehemalige SPD- und Piratenpartei-Mitglied Jörg Tauss hat heute die Blogger der Ruhrbarone abgemahnt. Da ich den Text der Abmahnung nicht kenne, kann ich natürlich nur spekulieren. Aber es wird wahrscheinlich um Textstellen wie:

Der sich an Kinderschändungen ergötzende Piratenpolitiker Jörg Tauss

und

Es ist nun gerichtsfest nachgewiesen, dass sich Tauss Bilder von Kindervergewaltigungen besorgt hat, um sich daran aufzugeilen.

gehen, die Stefan Schroeder in einem Blogeintrag der Ruhrbarone so veröffentlicht hat. Auch wenn Schroeder den Blogeintrag nachträglich geändert hat, sind seine Aussagen getan und sind – wohl nicht nur in meinen Augen – ein gerichtsverwertbarer Tatbestand. Dass Jörg Tauss nur abmahnt und keine Klage wegen übler Nachrede etc. pp. initiiert rechne ich Tauss als deeskalierend an. Die Ruhrbarone entwickeln sich in den letzten Tage immer mehr zu einer MeinungsBILDungsmaschine, denn zu einem Weblog das dem selbst gemachten Anspruch gerecht wird: „Journalisten bloggen das Revier“.

Interessant, wie die Ruhrbarone – was sie in dieser Sache schon seit ein paar Tagen tun – anstelle einer „Sorry, wir haben Mist gebaut“-Meldung sich selbst immer tiefer in die Gosse schaufeln. In dem heutigen Artikel z.B. schreiben Sie:

Das mag ja sein, nur ist es ein erheblicher Unterschied ob derDas mag ja sein, nur ist es ein erheblicher Unterschied ob derEx-SPD-Ex-Pirat Tauss sagt, er habe Kinderpornographie  besessen, oder ob ein Gerichtzweifelsfrei feststellt, Tauss verfügte, so die taz,  über Bilder auf denen Analverkehr von Erwachsenen mit sechs bis achtjährigen Jungen zu sehen ist.

Das „TAZ-Zitat“ taucht heute das erste Mal bei den Ruhrbaronen auf. Es geht rein sachlich nur um den Unterschied „Gerichtsfest bewiesen“ – was ein Unterschied machen würde, wenn Tauss geleugnet hätte – oder geständiger Täter. Wer allerdings nicht Journalistisch arbeitet, sondern sein gegenüber beschmutzen will, der eskaliert indem er weiterhin versucht sein gegenüber zu diskreditieren. Der Tatbestand der Beleidigung grenzt sich von der freien Meinungsäuserung dadurch ab, dass die Beleidigung das Ziel hat sein Gegenüber zu verunglimpfen, zu verletzen. Inofern werte ich den obigen Absatz als Versuch der Verunglimpfung, aka Beleidigung. Durchsichtig, widerlich.

Wenn man argumentativ in der Ecke steht und die Argumente des Gegners zerpflücken „muss“ dann kommen auch solche Stilblüten dabei raus:

Weiter störte sich der Rechtsanwalt daran, dass Stefan Schröder geschrieben habe, Tauss habe die Freiheit des Netzes missbraucht, um sich seine Vergewaltigungsbilder zu ziehen. Der Rechtsanwalt sagt, Tauss habe nicht das Internet benutzt, sondern sich seine Befriedigungsvorlagen auf anderen Wegen benutzt. Wir sollten also nichtden Eindruck erwecken, Tauss habe das Internet benutzt.Diesen Vorwurf können wir nicht nachvollziehen.  „Netz“ schließt hier in dieser Bedeutung die moderne Kommunikation ein. Von Usenet bis zum Mobilfunknetz.

Schade, dass „das Netz“ von den Ruhrbaronen hier auf Kommunikationsnetze einschränkt. Binnenschiffer denken bei „Netz“ vielleicht auch an das Netz der Wasserstrassen, Fernfahrer an das Autobahnnetz und den Gag mit den Fischern erspare ich uns allen. „Das Netz“ ist für jeden Blogger zuerst das IP-basierende Netzwerk. Und auch die Ruhrbarone sollten das wissen. Naja, im Landgericht Hamburg kommt man mit dieser Argumentation vielleicht durch …

Und nun komme ich zum eigentlichen Punkt: Solche Aktionen „sich gegen im Netz veröffentlichte Themen“ enden meistens im Streisand-Effekt, dass heisst das sich der gewünschte Effekt ins Gegenteil da man etwas, dass man nicht im netz sehen möchte sich auf einmal ins Gegenteil kehrt: Das ganze Netz wird informiert.

Seit gestern kann sich eine neue Begrifflichkeit etablieren: Der Köhler-Effekt. Der Netz greift ein Thema auf und gibt dem Thema ein breites Medium, dass der sich Wehrende von der Kraft des Netzes profitiert und der Angegriffene – wie z.B. der Bundespräsident Köhler – stumpf dem Untergang geweiht ist.

Was in diesem Falle passieren wird? Die Zukunft wird es zeigen. Ich denke die Chancen für Tauss stehen gut. Das Internet darf kein rechtfreier Raum werden!