Der Kampf der Befindlichkeiten beginnt – Hartz-IV, Unternehmerlobby und das Verfassungsgericht

Der Lokus — sorry – Fokus bezieht Stellung auf Seite derjenigen Arbeitgeber, die ich als Ausbeuter bezeichnen würd (Erklärung weiter unten). In dem verlinkten Artikel wird eine Meinung forciert, die in die Richtung „Hartz-IV muss noch weniger werden, damit die Arbeitslosen motiviert werden“ abzielt.

So komme etwa ein verheirateter Vater von drei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2500 Euro unterm Strich auf 2368,04 Euro.Das seien 264 Euro mehr, als eine vergleichbare Hartz-IV-Familie bekomme.

Allein aus den oben angebenen Zahlen lässt sich leicht ablesen, dass man lange hin und herrechnen musste, bis man ein Bruttogehlt fand, welche so so minimalen Abzügen führt, dass es diese minimale Differenz Brutto-> Netto ergibt.

Rechnen wir mal gegen: Diese 5 köpfige Familie bekommt Hartz-IV:

  • Miete: 800€
  • 2 Erwachsene a‘ 359€ = 718€
  • 3 Kinder über 14 Jahre a‘ 287€ = 861€

wären also 2379€. Aber NUR wenn alle Kinder über 14 sind.

Nun könnte man sich hinstellen und sagen: Welch himmelschreiende Ungerechtigkeit, die Hartz-IV beziehende Familie bekommt zu viel Geld. Wenn man allerdings unterstellt, dass die „arbeitswillige“ Familie eventuell noch Urlaubsgeld und/oder 13 Monatsgehalt bekommt, sieht die Rechnung leicht anders aus. Fairerweise muss man auch die Fahrtkosten, Mehrkosten für Reinigung von Arbeitskleidung etc. mit berücksichtigen.

Was also tun? Den Hartz-IV Regelsatz nach unten drücken? Wenn ja: Wie weit? Um das ganze etwas transparenter zu machen habe ich mal Tariflöhnen gesucht und bei der IG Metall folgende Information gefunden:

(Lohnuntergrenzen für Wäschereien 01.09.2009) Die Vertreter der Arbeitgeber und der IG Metall haben sich im Tarifausschuss auf die Mindestlöhne verständigt. Diese betragen zunächst im Westen 7,51 Euro und im Osten 6,36 Euro.

Bei einer 40 Stundenwoche würde ein Arbeitnehmer im Westen also 300,40€ pro Woche verdienen, somit ca. 1502 € BRUTTO wenn der Monat mit 5 Wochen angesetzt wird.

Die Gebäudereiniger(ein Ausbildungsberuf!) – die ja gerade streiken – haben auch Mindestlöhne

Für Gebäudereinigungskräfte gelten bislang Untergrenzen von 8,15 Euro pro Stunde im Westen und 6,58 Euro im Osten. Doch der Tarifvertrag zwischen der Industriegewerkschaft Bau, Agrar und Umwelt (IG BAU) und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks läuft am 1. Oktober aus (Quelle)

Was verdient man bei diesem Mindestlohn? 40x 8,15€ = 326€ – bei 5 Wochen = 1630€. Ebenfalls deutlich weniger als ein Hartz-IV Empfänger.

Nehmen wir den Gebäudereiniger mal als Maßstab und rechnen zurück. Wir nehmen an, er zahlt keinerlei Einkommenssteuer und Sozialabgaben. Dann behält er von seinem Einkommen nach Mietzahlung noch 830€ nach. Wie teilen wir das jetzt auf 2 Erwachsene und 3 Kinder auf?

  • 2 Erwachsene a‘ 200€ = 400€
  • 3 Kinder a‘ 143,33€ = 430€(Geld alle)

Das unser Gebäudereiniger mit seinem Gehalt nicht auskommt liegt auf der Hand, also wird er sein Einkommen durch Hartz-IV aufstocken.

Die Frage, die gerade das Aufstocken unseres Gebäudereinigers aufwirft ist folgende: Wird auch sein Kolonnenführer/Vorarbeiter mittels Hartz-IV aufstocken? Wieviel Gehalt bekommt der Inhaber des Unternehmens?

Am deutlichsten wird mein gedankliches Ziel, wenn ich euch von einer kleine Produktionsfirma in Heidelberg erzähle. Dort arbeitet eine Angestellte VOLLZEIT für 600€ brutto. Der Inhaber des Unternehmens schaut ab und an einmal rein, ist aber am Produktivbetrieb NICHT beteiligt. Der Inhaber fährt einen Mittelklasse-PKW, hat sein eigenes Haus und ernährt von den Erträgen  des Unternehmens sich, seine Frau (hat ebenfalls einen PKW) und einen Sohn.

Wer ist hier der Sozialschmarotzer? Doch wohl deutlich der Unternehmer, der zusätzlich zu seinen Entnahmen aus dem Unternehmen seine Angestellte massgeblich von der Allgemeinheit bezahlen lässt. Wie sieht es mit Unternehmern aus, die 50 Angestellten niederste Löhne (durch Hartz-IV aufgestockt) zahlt, aber sich Haus und Hof von der Firma finanziert? Wird der „Luxus“ dieses Unternehmers eventuell durch versteckte Lohnsubventionen vom deutschen Steuerzahler getragen? Dennoch stellt sich der Unternehmer hin und lässt sich als Erschaffer von Arbeitsplätzen feiern.

DAS muss ein Ende haben. Das Verfassungsgericht muss einen reellen Anspruch definieren und von dem aus muss es eine allgemein gültige Richtlinie geben, die einen angemessenen Mindestlohn definiert.

Nicht denken, nachdenken und zwar langfristig. Am Beispiel RFID

Auf dem ersten Blick ist RFID die Revolution der Logistikbranche. Der Metro-Konzern rechnet schon aus, wieviele Kassierer freigesetzt werden können, wenn im Kassenbereich die einzelnen Produkte automatisch fakturiert werden können. Das Sparpotential ist enorm, die Mehrkosten für die RFID-Tags werden stumpf dem Produktpreis (Herstellungspreis) aufgeschlagen und hintenrum wird im Vertriebsweg gespart. Super Sache, wenn da nicht die Entsorgung dieses komplexen Sondermüll-Tags wäre.

Betrachtet wurde für die Studie nun, wie sich die einzelnen RFID-Tag-Bestandteile bei einer massenhaften Hausmüll-Entsorgung auf unterschiedliche Recyclingprozesse auswirken könnten – zum Beispiel auf Glas, PPK (Papier, Pappe, Kartonagen), Kunststoffe, Aluminium und Weißblech oder den Restmüll. Bei Glas etwa gehen die Wissenschaftler davon aus, dass eine „drastische Qualitätsverschlechterung des Rezyklates“ als Folge des Aufbrechens von Tags in Aufbereitungsprozessen möglich ist.

schreibt Heise, als Teil einer Betrachtung der Studie, die das Umweltbundesamt jetzt veröffentlicht.

Ergebnis der Einführung von RFID:

  • Die Hersteller der Technologie erwirtschaften Kapital auf einem neuen Wirtschaftszweig
  • Die Hersteller der Waren schlagen die Mehrkosten (inkl. einen kleinen Aufschlags) auf den Herstellungspreis auf = Mehrertrag
  • Hersteller von Kassen- und Abrechnungssystemen platzieren neue Produkte auf dem Markt = Mehrertrag
  • Der Großhandel spart Logistik & Personalkosten. Die Produktkosten werden weiterhin durchgereicht & Aufschlag (die Mehrkosten für neue Infrastruktur ist innerhalb kürzester Zeit ammortisiert) = Mehrertrag
  • Dem Einzelhandel wird auch Einsparungen im Bereich Personal realisieren können, hier erfolgt die Ammortisierung der neuen Kassenssysteme etwas langsamer
  • Der Verbraucher zahlt einen nur unwesentlich höheren Preis für die Produkte = Preissteigerung
  • Der Bürger zahlt einen höheren Preis für die Entsorgung, da hier ein kostenpflichtiger Mehraufwand entsteht.

Toll, diese Errungenschaften der  – am Beispiel RFIDTechnik, oder?