Ein bei uns unvorstellbarer Polizeieinsatz

FBI nimmt 100 Polizisten fest

Eigentlich sind es die Schutzkräfte, die für Recht und Ordnung sorgen sollen. Doch in dem karibischen Staat scheinen die Dinge anders zu liegen: Den Verdächtigen wird Beihilfe zur Organisierten Kriminalität vorgeworfen.

schreibt die FTD. Kann sich hier jemand vorstellen, dass unser BKA eine konzentrierte Aktion gegen Bereitschaftspolizisten durchführt? Sicher wird niemand – der noch bei Trost ist – den Kadergehorsam, und den gegenseitigen Schutz der Bereitschaftpolizisten als organisierte Kriminalität bezeichnen wollen.

Allerdings gelten für „normale“ Straftäter bei Gruppenbildung andere Regeln vor Gericht, denn bei Demonstranten z.B. wird derjenige, der seinen „Kollegen“ informell deckt, auch die Keule des Gesetzes treffen: Kriminelle Vereinigung nennt man sowas.

Bevor hier die Laser zum Präzisionshaarespalten herausgeholt werden: Nein, die Polizei an sich ist keine Kriminelle Vereinigung, wie auch der Fussballverein keine Kriminelle Vereinigung wird, nur weil sich 5 Personen aus einer Mannschaft zusammen rotten um Straftaten zu begehen. Aber es kann sehr wohl sein, dass sich innerhalb einer formellen Gemeinschaft (Bereitschaftspolizei) eine informelle Gruppierung (von der Leitung tolerierter Schlägertrupp?) bildet, die dann sehr wohl als Kriminelle Vereinigung zu gelten hat.

Leider sind BKA, Kriminalpolizei und normale Polizei viel zu dicht verwoben, als dass das BKA auch nur ein ansatzweises Interesse haben könnte diesen Gruppierungen (vor allem in Hamburg, Brandenburg, München und Berlin) das schmutzige Handwerk zu legen.

Werden Kriminalbeamte zu einer Internet-Gestapo?

Der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen sagte dazu der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Was wir brauchen, ist ein verlässlicher Identitätsnachweis im Netz. Wer das Internet für Käufe, Online-Überweisungen, andere Rechtsgeschäfte oder Behördengänge nutzen will, sollte sich zuvor bei einer staatlichen Stelle registrieren lassen müssen.“

liest man bei n-tv. Das sind dieselben Spezialisten, die es – im Gegensatz zu den Banken – nicht gebacken bekommen kriminelle Webseiten vom Netz zu trennen. Das ist die selbe Ecke von Mensch, die Namensschilder für Polizisten ablehnen um sich selbst zu schützen.

Muss ich mich bald auch bei dem Erwerb eines Einzelfahrausweises für den Nahverkehr mittels Personalausweis identifizieren? Muss ich auch bei REWE/LIDL/SKY/ALDI meinen Ausweis vorzeigen, um einwandfrei identifizierbar zu sein?

WIE wahnsinnig die feuchten Träume der Kriminalbeamten sind kann man folgender Forderung entnehmen:

Zudem solle die Polizei das Recht bekommen, „Trojaner, Viren und Schadprogramme von privaten Rechnern entfernen zu dürfen“, die zuvor von Kriminellen unbemerkt gekapert worden seien. „

Der Paragraph 303 des StGB wird mal eben dahingehend interpretiert, dass die Polizei auf meinen Privatrechner zugreifen darf, um „Trojaner, Viren und Schadprogramme“ zu entfernen? Und so nebenbei sich noch ein wenig umschauen, was ich so für Daten auf der Festplatte habe? Im Zweifelsfall – bedauerliches Missverständnis – wird von meinem Privat-PC (auch von meinem Mobiltelefon?) das Video gelöscht auf dem ich dokumentierte, dass die Polizisten den harmlosen Passanten niederprügelten?

Lieber Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), so wird das nichts mit Vertrauen und so. Eure Versuche dem obersten Volksüberwacher Ziercke in die Hände zu spielen sind deutlich zu offensichtlich.