Ich frage mich, ob unser Bundespräsident einen perfiden Humor hat

Wenn der Bundespräsident ein Gesetz mittels Unterschrift frei gibt, so muss dieses – nachdem es im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde – auch umgesetzt werden. Was aber, wenn die gesetzgebende Gewalt in der Zwischenzeit das Gesetz gar nicht mehr haben will?

Bundespräsident Horst Köhler hat das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet unterzeichnet. Das teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit. Es habe „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestanden“, die den Bundespräsidenten daran gehindert hätten, das Gesetz auszufertigen. (Quelle Tagesschau)

Ich stelle mir gerade vor, dass unser Bundespräsident kichernd diese Amtshandlung vornimmt und sich denkt: „Tja, die Götter die ihr rieft. Nun seht mal zu wie ihr den Scheissendreck wieder los werdet“. Nicht zu unrecht schreibt der Spiegel:

Die Politik ist blamiert

Also, wenn ich Köhler wäre und mich über die Parlamentsdepppen geärgert hätte, ich hätte auch unterschrieben.

Ich kriminalisiere euch schon wieder alle!

Ja, in dem Moment wo ihr diese Zeilen lest, könntet ihr euch schon strafbar gemacht haben!

Denn wenn dieses Picture nun kinderpornografisch wäre, wäre die Strafbarkeit eures Handels nach Ansicht des Hamburger Oberlandesgericht bereits vollzogen.

Bereits das Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das entschied das Oberlandesgericht Hamburg am Montag und hob damit ein Urteil des Amtsgerichts auf.

Auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher, ohne ein manuelles Abspeichern, bringe Nutzer in den Besitz der Dateien, hieß es in der Begründung. (Süddeutsche)

Ja, das Internet ist eben ein äusserst gefährliches Pflaster. Vielleicht mache ich ja (wie die Datenkopierer aus dem Schweizer Bankenumfeld) einen Deal: Ich biete Anscheinskinderpornografie an und melde jegliche Zugriffe aus Deutschland an die Staatsanwaltschaft.

Ich habe da einen Verdacht, was von der Leyens Motivationsmotor ist

Hat sie sich noch vor kurzem massiv für „Stoppschilder“ im Internet eingesetzt, so hört man nun immer und immer wieder ihre Forderung nach „Gutscheinen für Hartz-IV Bezieher“. Schon das Stoppschild war eine katastrophale Fehlleistung, die schlicht und ergreifend einzig auf Unwissenheit der Materie beruhte. Nun also „Gutscheine für Hartz-IV“.

Was mir jetzt erst auffällt ist, dass beides Instrumentarien sind, die zwar knackige Bezeichnungen mit langanhaltendem Erinnerungseffekt haben, aber inhaltlich völlig am Ziel vorbei. Denn auch die Gutscheine sind eine Maßnahme, die nicht wirklich zielführend ist. Diejenigen Hartz-IV Bezieher, die aus „kann nicht mit dem Geld umgehen“-Gründen Probleme haben, bekommen schon heute Bezugsscheine, oder die Miete wird direkt von der Arge an den Wohnungsbesitzer überwiesen. Schlussendlich ist diese Maßnahme – in der Wirkung für den Betroffenen – einzig dazu geeignet ihn zu demütigen. Denn – und dass weiss ich aus eigener Erfahrung – viele Hartz-IV Abhängige schämen sich für diesen gesellschaftlichen Status. Diese Gutscheine wären das gesellschaftliche Kainsmal (fast hätte ich hier etwas von einem „Stern“ geschrieben, aber das wäre dann doch deutlich übertrieben, NOCH werden Hartz-IVer ja nicht deportiert). Diese Gutscheinen hätten allerdings EINEN wirklichen Profiteur: Denjenigen, der diese Gutscheine einlöst. Denn durch Verträge mit der Arge, könnte man den Geldfluss steuern. Alle Verbrauchsmaterialen ausschliesslich von Aldi oder Lidl. Wäre doch toll für den Discounter. Angebote von Spar, dem Gemüsemann an der Ecke wären unerreichbar.

Wenn aber beide Maßnahmen (Stoppschild und Gutschein) unsinnig sind, was ist es was diese Maßnahmen für von der Leyen so attraktiv machen? Ist es das Denkmal, dass man sich selbst setzt? Möchte sie in 20 Jahren in ihrem Haus im Grünen sitzen und sinnieren „Mein Vater ist durch das Celler-Loch unsterblich und ich durch das Stoppschild die Gutscheine“?

Ich bin gespannt, was sich unsere Ministerin für alles einfallen lässt, wenn auch diese unseligen Gutscheine undurchsetzbar sind….