Antworten von Ministerien an Privatpersonen

Jeder Mensch hat ein Auskunftsrecht, was parlamentarische Arbeit angeht. Ich habe einmal einen „Selbstversuch“ gestartet und über das Ergebnis möchte ich hier berichten.

Am 06.02.2012 schrieb ich an das Innenministerium und das Justizministerium folgende Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Dienstag den 31.01.2012 hatte ich das Vergnügen in Hamburg an einer Veranstaltung mit der Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema Datenschutz teilzunehmen. Dankenswerter Weise gab es auch die Möglichkeit Fragen zu stellen, welche Frau Leutheuser-Schnarrenberger auch beantworte.

Da dort – wohl auch in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit – meine gestellte Frage nur sehr unbefriedigend beantwortet würde, möchte ich diese hier noch einmal per Mail stellen, in der Hoffnung eine umfassendere Antwort zu erhalten.

Laut Medienberichten (Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Behoerden-duerfen-auf-europaeische-Cloud-Daten-zugreifen-1270455.html) ist es US-Behörden aufgrund des sogenannten Patriot-Acts möglich auf jegliche bei US-Firmen zur Verfügung stehenden Daten zuzugreifen.

Zitat:
Cloud-Anbieter wie Microsoft müssen US-Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf von Kunden gespeicherte Daten gewähren, berichtet der US-Branchendienst ZDNet. Das betrifft auch in der EU ansässige Firmen und in europäischen  Rechenzentren liegende Daten, wie Microsofts britischer Direktor Gordon Frazer anlässlich der Markteinführung von Microsofts Office 365 in London erklärte. Er antwortete damit auf die Frage, ob Microsoft zusichern könne, dass in seinen EU-Rechenzentren gespeicherte Daten Europa niemals verlassen könnten.
Zitatende

Da dieses auch Firmen- und Kundendaten betrifft, die von in den USA ansässigen Firmen in Deutschland im Auftrag von Deutschen bearbeitet werden (Rechenzentren  z.B. der Firmen Dell, HP, IBM, Amazon und Google – um nur einige „Auftragsdatenbearbeiter“ zu nennen) scheint mir persönlich dieser Zugriff mit europäischen und bundesdeutschen
Datenschutzbestimmungen zu kollidieren. Es betrifft nicht ausschliesslich Adressdaten, sondern speziell Daten von Rechenzentrumskunden, die teilweise ihre Auftragsdatenbearbeitung, aber auch Daten aus den Bereichen Forschung und Entwicklung auf diesen Servern lagern und verarbeiten.

Meine konkreten Fragen dazu:

1) Ist diese Vorgehensweise der US-Behörden in Ihrem Ministerium bekannt
2) Wie kommentiert Ihr Ministerium diese Art von Verstoß gegen europäische und bundesdeutsche Gesetze?

Leider war der einzige Kommentar von Frau Leutheusser-Schnarrenberger zu dieser Frage „Das geht so nicht“, was als Beantwortung meiner Frage etwas unbefriedigend war. Ich hoffe auf eine aussagekräftigere Antwort ihres Hause und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Holger Köpke

Als ich am 27.02.2012 noch keine Antwort (auch keine „Eingangsbestätigung“) auf meine Mail erhalten hatte, erlaubte ich mir die beiden Ministerien nochmals zu erinnern. Gleiche Mail, mit folgender Einleitung:

Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine unten stehende Mail habe ich bislang noch nichts von Ihnen gehört – weder eine konkrete Antwor noch eine Empfangsbestätigung mit dem Hinweis, dass die Beantwortun länger (Zeitangabe..) dauern kann. Aus diesem Grunde erlaube ich mir, die Anfrage nochmals zu senden.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Köpke

Am 13.03. 2012 bekam ich dann tatsächlich eine Antwort vom Justizminsterium:

Sehr geehrter Herr Köpke,

vielen Dank für Ihre E-Mails vom 6. und 27. Februar 2012 an die Poststelle des Bundesministeriums der Justiz zum Thema Zugriff von US-Behörden auf bei US-Unternehmen gespeicherte personenbezogene Daten. Wegen der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen sowie anderer vordringlicher Aufgaben komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten. Für die dadurch eingetretene Verzögerung bitte ich um Verständnis.

In Ihrer E-Mail vom 6. Februar 2012 nehmen sie Bezug auf Medienberichte, wonach US-Behörden auf der Grundlage des sog. „US Patriot Act“ auf personenbezogene Daten, die von in den USA ansässigen Unternehmen gespeichert werden, zugreifen können, und zwar sogar dann, wenn die Daten auf in der Europäischen Union befindlichen Servern gespeichert sind. Der Umstand, dass es solche Datenübermittlungen an US-Behörden geben soll, ist hier bislang nur aufgrund entsprechender Medienberichte bzw. von Äußerungen von Vertretern der betroffenen Unternehmen bekannt geworden. So hat inzwischen Google bestätigt, schon mehrfach auf seinen europäischen Servern gespeicherte Nutzerdaten an US-Behörden weitergeleitet zu haben. Auch das Unternehmen Microsoft hat eingeräumt, dass es US-Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf europäische Daten aus dem Cloud-Dienst Office 365 gewährt habe. Allerdings liegen hier gesicherte tatsächliche Erkenntnisse über die Anzahl und den Umfang derartiger staatlicher Zugriffe derzeit nicht vor.

Soweit hier bekannt, hat der Aussschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments (LIBE-Ausschuss) bereits im September 2011 datenschutzrechtliche Bedenken gegen diese Vorgehensweise erhoben und die Europäische Kommission zur weiteren Aufklärung und Klarstellung der Unvereinbarkeit dieser Datenverarbeitung mit EU-Datenschutzrecht aufgefordert. Die vom LIBE Ausschuss geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken werden aus hiesiger fachlicher Sicht – soweit dies auf Basis der wenigen hier vorliegenden Informationen beurteilt werden kann – geteilt. Soweit eine Übermittlung von personenbezogenen Daten von Internetnutzern, die in der Europäischen Union auf Servern gespeichert sind, an US-Behörden erfolgt, findet hierauf grundsätzlich europäisches Datenschutzrecht Anwendung. Eine Übermittlung von personenbezogene Daten an öffentliche Stellen eines Drittstaates, wie etwa die USA, hat sowohl nach europäischem als auch nach deutschem Datenschutzrecht zu unterbleiben, wenn bei diesen Stellen ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet ist. Es bestehen berechtigte Zweifel der für die datenschutzrechtliche Kontrolle von Datenverarbeitungen durch private Stellen in Deutschland zuständigen Landesdatenschutzbehörden daran, ob solche Datenübermittlungen durch US-Unternehmen an US-Behörden den grundlegenden europäischen Standards, wie insbesondere dem Zweckbindungsgrundsatz, der Gewährleistung von Betroffenenrechten und des Rechtsschutzes sowie der Pflicht zur Löschung der Daten nach Zweckerfüllung, genügen.

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass viele datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem sog. Cloud Computing noch weitgehend ungeklärt sind. Dies betrifft auch und gerade die hier relevante Problematik des anwendbaren Datenschutzrechts, die Einordnung als Auftragsdatenverarbeitung und die Drittlandübermittlung. So ist bereits umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verarbeitung von europäischen Daten durch US-Cloud-Anbieter datenschutzrechtlich zulässig ist. Dies hängt unter anderem davon ab, wo der Serverstandort ist und ob der Anbieter der Cloud-Dienstleistung sich den Safe-Harbor-Grundsätzen unterworfen hat.

Auch und gerade um den Herausforderungen für das Datenschutzrecht im globalen Internetzeitalter durch einen neuen effektiveren Rechtsrahmen zu begegnen, hat die Europäische Kommission am 25. Januar 2012 als Teil des Gesamtpakets für einen europäischen Datenschutzrahmen für das 21. Jahrhundert den Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass die Geltung der künftigen Datenschutzregeln auch auf nicht in der EU ansässige Unternehmen erstreckt werden soll, die Waren und Dienstleistungen insbesondere über das Internet in der EU anbieten oder das Verhalten von in der EU ansässigen Personen beobachten. Damit sollen namentlich global agierende Internetanbieter in Drittstaaten, wie etwa Facebook und Google, im Falle der Adressierung von in der EU ansässigen Nutzern dem Datenschutzregime der EU unterworfen werden. Die Verhandlungen über diesen Verordnungsentwurf haben im Februar 2012 begonnen und werden angesichts des erheblichen Umfangs und der Komplexität dieses Vorschlags voraussichtlich geraume Zeit in Anspruch nehmen.

 
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass für das allgemeine Datenschutzrecht innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern federführend zuständig ist, das Sie ja auch parallel angeschrieben haben. Dies gilt auch für die Prüfung der Frage, ob hier auf nationaler Ebene gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen,

Annette Schnellenbach, LL.M. 
Leiterin des Referats IV A 5 
(Datenschutzrecht, Recht der Bundesstatistik) 
Bundesministerium der Justiz 
Mohrenstraße 37 

Ich muss sagen: Diese Antwort hat zwar etwas länger gedauert, aber ich bin inhaltlich mit der Antwort zufrieden. Diese Antwort war deutlich besser, als so manches, was ich bislang als Antwort auf Fragen an Politiker erhalten hatte. Den Verweis an den zuständigen Innenminister verwiesen, den ich praktischerweise auch angeschrieben hatte, betrachte ich als inhaltlich völlig in Ordnung. Was also antwortet das Innenminsterium denn nun auf eine sehr konkrete Frage, die ein Bürger stellt?

Wer jetzt einen bösen Verdacht hat, den kann ich bestätigen: Das Innenministerium antwortete bis zum heutigen Tage nicht. Auch meine weitere Erinnerung vom 27.04.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich bis zum heutigen Tag von Ihnen noch keine Antwort bezüglich unten stehender Mailanfrage vom 06.02.2012 – sowie meiner Nachfrage vom 27.02.2012.

Darf ich dies so bewerten – und auch publizieren – dass Mailanfragen an das Bundesinnenminsterium nicht beantwortet werden und/oder auch keine ablehnende Antwort resp. wenigstens eine Empfangsbestätigung gesendet wird?

Als Bürger – der ihr Ministerium mit seinen Steuergeldern bezahlt – bin ich gelinde gesagt schwerstens enttäuscht.

Mit Grüßen

Holger Köpke

bleibt stumpf unbeantwortet.

Wenn nun die DigiGes (Abzocker verlinke ich nicht) dem deutschen Bürger Geld dafür aus der Tasche ziehen will, dass er an definierte Abgeordnete Mails senden darf, fühle ich mich schwerstens an die Jamba-Abzocke erinnert: Viel Geld für nix.

Die Verantwortung der Piraten das politische Selbstverständnis zu verändern.

Heute befasst sich die Süddeutsche wieder einmal mit der Piratenpartei. Ein recht wohlwollender Artikel, der mich zum einen warnt und andererseits wieder einmal nachdenklich macht.

Das außergewöhnlichste Ergebnis liefert aber der Forsa-Wahltrend (für Stern und RTL). Zwölf Prozent der Bürger würden demnach Piraten wählen – fünf Prozent mehr als bei der letzten Erhebung und damit so viele wie noch nie seit der Gründung der Partei im September 2006.

12% Prognose liessen mich vorhin schon bei Google+ folgendes schreiben:

Diese Umfragen sollten keinen Höhenrausch auslösen sondern die Demut vor der Verantwortung schärfen.

Umso mehr politische Verantwortung man in die Hände bekommt, desto mehr Verantwortung wächst daraus und desto sensibler und gewissenhafter muss man mit dieser „Macht“option umgehen.

Und ich halte es zwar einerseits wie einige Piraten, die bereits über Twitter erklärten, dass Umfragen eben nur Umfragen sind und dass man sein Auftreten nicht aufgrund von Prognosen verändern sollte, es bleibt aber eine gewisse Demut die zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Vertrauen mahnt.

Aber ein anderer Absatz machte mich ebenfalls sehr nachdenklich:

 „Mit ihrem Einzug erschweren sie stabile Mehrheiten“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion [Anm.: CDU-Politiker Peter Altmaier] den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe. Für SPD und Grüne seien sie daher ein Problem.

In meinem Selbstverständnis sind aber nicht die Piraten das Problem, sondern die nicht vorhandene  Möglichkeit der themengebunden – auf Vernunft basierenden – parteiübergreifenden Zusammenarbeit der Parteien. Denn das ursächliche Problem der Parteien liegt – in meinen Augen – in der Abhängigkeit der Fraktionen von Lobbyisten und Bedenklichkeitsträger. Das Problem fängt mit dem Koalitionsvertrag an und hört mit den Fraktionszwang auf. Warum sind die politischen Verantwortungsträger nicht in der Lage vier Jahre lang ohne Koalition und Fraktion schlicht eine Menge von ~600 Personen dazu zu bringen nach besten Wissen und (ihrem) Gewissen Entscheidungen zu treffen?

Warum gilt man das Mitglied der Partei A als Abweichler, wenn es einem Vorschlag einer anderen Partei zustimmt? Gesetzt den Fall alle im Bundestag vorhandenen Parteien hätten exakt 20% der Stimmen erhalten? Warum sollten sich die Abgeordneten nicht auf die am besten für das Amt des Bundeskanzlers/Bundeskanzlerin einigen können? Warum gilt es als Makel, wenn man keinen geeigneten Kanzlerkandidaten in den eigenen Reihen hat und neidlos und anerkennend einer anderen Partei zugesteht, dass sie die bessere Besetzung bereit hält. Die Antwort ist banal: Weil es um Macht, Einfluss und Gehälter geht.

Wenn sich unsere Politiker von diesem Machtinstinkt abwenden und die Vernunft wieder das Handeln bestimmt, sollte eine Zusammenarbeit aller Parteien – völlig losgelöst von persönlichen Befindlichkeiten – zum Wohle des deutschen Volkes möglich sein. Wenn  z.B. die SPD erklärt „Niemals mit den Linken“ sagt sie unterschwellig: „Wir werden alles verhindern, was die Linke vorschlägt. Diese Verbohrtheit ist es, welche das eigentliche Problem darstellt. Nicht die Piratenpartei, an dieser (und den Grünen und der Linken) wird das Problem nur überdeutlich. Die vom Ex-Kanzler vorgebetete „geistig-moralische Wende“, hier muss sie wirken.

Politiker, Regeln, Social Media und Pseudonyme

Wenn der Innenminister (Sinn und Unsinn wird separat diskutiert) eine Klarnamenpflicht für das Internet fordert, so sollte er vorab einmal mit dem derzeitigen Vizekanzler und Wirtschaftsminister der Bundesrepublik Deutschlen, dem Herrn Philipp Rösler sprechen. Dieser Herr Rösler ist auf der Social-Media Plattform Google+ aktiv.

Aber halt! Ist das wirklich der Herr Rösler? Das Profil(über mich) sagt zwar aus:

Dies und Das

Bundesvorsitzender der FDP

Beruf

Bundeswirtschaftsminister

Beschäftigung

  • Bundesrepublik Deutschland
    Vize-Kanzler, 2011 – heute
  • Bundesrepublik Deutschland
    Bundeswirtschaftsminister, 2011 – heute
  • Bundesrepublik Deutschland
    Bundesgesundheitsminister, 2009 – 2011
  • Land Niedersachsen
    Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 2009 – 2009
  • Land Niedersachsen
    Stellvertretender Ministerpräsident, 2009 – 2009

und der geneigte Leser wird dies interpretieren als „Ja, hier schreibt der Herr Rösler selbst“. Stimmt aber nicht. In den Kommentaren zu einem der von „Herrn Rösler“ geschriebenen Artikel stellt sich heraus, mit wem man tatsächlich kommuniziert, sollte man mit „Philipp Rösler Kontakt aufnehmen:

Liebe User von Google+,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachrichten an Herrn Dr. Rösler und Ihre Fragen zum Profil.

Wir freuen uns über die überwältigende Resonanz. Leider kann Philipp Rösler aufgrund seiner Tätigkeit als Wirtschaftsminister und Parteivorsitzender der FDP sein Profil nicht selbst pflegen. Wie Sie an dieser Nachricht sehen, überträgt er die Beantwortung einzelner Anfragen und die Pflege seines Profils an sein Team. Um dies deutlich zu machen, schreiben wir für Ihn in der dritten Person.

Seien Sie aber versichert,dass Dr. Rösler von den Zuschriften erfährt und sich darüber freut.

Mit freundlichen Grüßen

TOMMY Diener
Pressereferent
FDP-Bundesgeschäftsstelle

Es ist also nicht das Profil des Herrn Vizekanzlers, es ist „nur“ das Profil seines Presseteams. Warum dies nicht aus der Profilbeschreibung hervorgeht, wissen sicher nur der Herr Rösler und sein Diener.

Transparente Kommunikation mit dem Bürger sieht für mich anders aus.

Zwei kleine Schmankerl am Rande:

  1. Die Tatsache, dass Herr Diener (unter dem Namen Rösler) eine der wenigen Personen ist, welche die unter dem Profil Rösler geposteten Artikel  stets als „gefällt mir“ hervorhebt. Das ist so ungefähr wie sich selbst auf die Schulter klopfen. Obschon dieses Eigenlob ja ein für Politiker typischer Verhalten ist.
  2. Der Fakt, dass derzeit(Beta-Phase)  nur persönliche Profile bei Google+ erlaubt sind. Insofern stellt sich die Frage ob diese Art des Auftritts (abgesehen von der Benamsung) nicht ein genereller Missbrauch des Dienstes darstellt. Aber Regeln (auch Nutzungbedingungen) gelten wohl kaum für bundesdeutsche Politiker.