Hartz-IV, Prozentrechnung und Obst

Gesund ist teuer. Obst und Gemüse trieben im Januar neben den üblichen Verdächtigen die Teuerungsrate. Die liegt, nach endgültigen Berechnungen, inzwischen bei 2,0 Prozent.

schreibt die FTD und weiter

Die Preise für Energie lagen den Angaben zufolge insgesamt um 8,6 Prozent über dem Vorjahresniveau. Kraftstoffe verteuerten sich um 9,9 Prozent und Haushaltsenergie um 7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ohne Berücksichtigung der Preisentwicklung bei Energie hätte die Inflationsrate im Januar nur bei 1,1 Prozent gelegen.

in Anbetracht der Tatsache, dass die Energiekosten im Hartz-IV Regelsatz entahlten sind, frage ich mich was diese alimentierten Schwachmaten mit Regierungsverantwortung da um 5€ schachern.

Bei einem Regelsatz von 325€ und einer Inflationsrate von 2% sind schon mal „knackige“ 6 Euro allein der Inflationsausgleich. Da Energiekosten einen bemerkenswerten Anteil am Regelsatz ausmachen dürften, wäre eine Erhöhung von mindestens 10€ schon mal ohne jede Diskussion abzunicken. Diskussionsgegenstand darf höchstens sein wieviel mehr als 10€ denn angebracht wären.

Obiges gilt völlig losgelöst von der Diskussion um eine generelle Anpassung des Regelsatzes und deckt allein den Inflationsverlust.

Und liebe Arbeitnehmer: Wenn die Hartz-IV Bezieher mehr Geld bekommen, so danken sie es euch mit mehr Konsum. D.h. die von euch erstellten Produkte und Dienstleitungen werden öfter gekauft, was wiederum dazu führt dass euer Arbeitsplatz sicherer wird. Es sei denn ihr arbeitet bei Porsche, Daimler oder BMW 🙂

Die Piraten, Urheberrecht und die Gesprächskultur

Auf dem Blog von Mela Eckenfels, eines recht bodenständig durchgedrehten, weiblichen Nerds wird seit ein paar Tagen das „Positionspapier zum Urheberrecht“ recht kontrovers diskutiert. Nun muss man sich erstmal anschauen, was bedeutet die Begrifflichkeit Positionspapier eigentlich? Ist das so etwas wie ein Gesetz?

Auf Heiko kleiner Welt habe ich – und da bin ich dankbar und kopiere diese schöne, sinnige Beschreibung mal – einen Absatz gefunden, der die Bedeutung recht gut beschreibt:

Was ist denn nun ein Positionspapier?

Ein Positionspapier greift für mich eine aktuelle Strömung innerhalb der Partei auf und bildet diese ab. Ein Positionspapier benötigt keine 2/3 Mehrheit sondern lediglich eine einfache Mehrheit. Ein Positionspapier ist nichts grundsätzliches, es ist umstritten aber es dient der öffentlichen Wahrnehmung. Ein Positionspapier beschreibt umfassend eine Situation, unsere Sichtweise darauf und Lösungsansätze. Es kann zu einem Thema mehrere Positionspapiere geben. Wo wir uns beim Grundsatzprogramm oder dem Wahlprogramm auf einen Weg oder zumindest eine Richtung geeinigt haben, können Positionspapiere völlig verschiedene Richtungen einschlagen und trotzdem für sich jeweils eine Mehrheit haben. Das ist der Vorteil und der eigentliche Sinn von Positionspapieren. Man kann mit ihnen schnell Strömungen abbilden. Wir haben derzeit ein Problem mit Positionspapieren weil die Leute sie für in Stein gemeißelt halten. Aber das ist mitnichten so. Jederzeit können wir sie über Bord werfen und bessere verabschieden oder uns auf etwas grundsätzliches zu diesem Thema einigen.

Danke Heiko, sehr gut – verzeih, dass ich stumpf abkupfere. Ich hätte es aber besser nicht zu Papier (EDV) bringen können.

Zurück zur Diskussion auf Melas Blog. Wenn man sich die Kontrahenten dort anschaut könnte man meinen, dieses Positionspapier wäre ein Grundgesetz, welches niemals mehr auch nur interpretiert werden dürfe. Was – für mich persönlich absolut nachvollziehbar – für einige künstlerisch tätige Personen ein absolute No-Go darstellt.

Kurz: Es geht um die Frage wer hat welche Rechte und die Möglichkeiten „künstlerische Erzeugnissen“ zu monetarisieren.

Für mich sieht es so aus, als wenn das Positionspapier ein Schnellschuss war, bei dessen Erstellung die Rechte der Betroffenen zu kurz kommen. Mela Eckenfels hat Recht den Teufel wie folgt an die Wand malt:

Eine Verlagsheuschrecke, die das Buch schon lange im Auge behalten hatte, nimmt es lässt noch mal den letzten fest angestellten Lektor drübergehen, schreibt „John Grisham“ darüber – denn es sind ja alleRechte weggefallen – und rührt die Marketingtrommel. Das Buch wird millionenfach verkauft. Die etablierte Presse (wie sie in 10 Jahren auch aussehen mag) berichtet darüber, es gibt Kino- und TV-Spots und Großplakate. Die Menschen stehen Schlange an den Buchläden und der E-Book-Server bricht durch die massenhaften Downloads zusammen. Das Buch schießt auf die obersten Plätze der Verkaufszahlen. Und ein paar kleinere Blogs erwähnen, dass man doch bitte bei Hans Müller, dem Originalautor kaufen soll, statt die Ausgabe von ‚John Grisham‘. Dadurch steigen Hans Müllers Verkaufszahlen auf mehrere Tausend im Jahr, aber die Verlagsheuschrecke hat Gewinne in Millionenhöhe.

Aber ich will nicht alle bei Mela (auch und gerade in den Kommentaren)  schon vorgebrachten Argumente wiederholen. Ich möchte vielmehr anregen, dass man vielleicht feststellt “

Ok, das Positionspapier gibt wieder was die Anwesenden im Chemnitz als ihre Position zu dem damaligen Zeitpunkt definiert haben. Seitdem ist eine Menge Zeit vergangen und wir sind nicht – wie andere Parteien – eine Horde von Betonköpfen. Wir haben gelernt, sind weiser geworden und regeln nun nach.

Wir belassen das Recht der Monetarisierung lebenslang – ausschliesslich – bei dem Autoren.

Nach dem Tode eines Autoren gilt folgende Regel:

  • Erben können bis zu 20 Jahre nach der Erstveröffentlichung des Werkes, das Recht der Monetarisierung ausüben. (Anm.: Etwaige Versorgungslücken der Erben sind separat zu decken)

10 Jahre nach Erstveröffentlichung wird das Werk – ausschliesslich – für kostenfreie Weitergabe frei gestellt.

Obiges soll keinen Stein der Weisen darstellen. Es ist nur der Versuch, aus den mir zugänglichen Argumenten und Befindlichkeiten einen Mittelweg zu kreieren, der allen Parteien ein wenig entgegen kommt.

Und bevor mich jemand fragt: Ich habe keine Einkünfte aus künstlerischen oder kreativen Tätigkeiten die irgendwie mit dem Urheberrecht zusammen hängen.

Wer als Ein-Euro Jobber arbeitet, bleibt länger arbeitslos

Der 1-Euro-Job, steter Hort von Freude, Groll und Diskussion. Zu meiner Hartz-IV Zeit habe ich mich über diese Job ja tatsächlich gefreut, hatte ich doch das Glück tatsächlich gemeinnützig tätig zu sein und konnte mich bei einer sehr netten Chefin als (in ihren Augen)  EDV-Superguru austoben. Dazu bekam ich noch ein wenig Geld, dass es mir ermöglichte Abends auch mal ein Bierchen trinken zu gehen.

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat nun heraus gefunden, dass es eigentlich ein Fehler ist, einen Ein-Euro-Job anzunehmen:

Hartz IV-Empfänger, die einen dieser Jobs annehmen, erreichten nach einem Jahr sogar seltener eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als vergleichbare Langzeitarbeitslose ohne Ein-Euro-Job. Für die Untersuchung wertete das ZEW nach Angaben vom Donnerstag die Erwerbsverläufe von 160.000 Arbeitslosengeld-II-Empfängern aus.

Der Nachteil der Ein-Euro-Jobber bei regulären Stellen habe sich quer durch die Bevölkerung gezeigt. Am stärksten seien die Effekte bei Männern ohne ausländische Wurzeln. Die wenigsten Unterschiede zeigten sich bei Frauen mit ausländischen Wurzeln.

Quelle Welt. Liebe Hartz-IVer: Wenn euer Arbeitsvermittler euch in einen Ein-Euro-Job stecken will und ihr das Geld nicht gebrauchen könnt (soll es ja geben), dann haut ihm diese Studie um die Ohren und erklärt: Ihr seid gesetzlich verpflichtet euch so zu verhalten, dass ihr bestmöglich zu vermitteln seid. Aus eben diesem Gründe lehnt ihr den Ein-Euro-Job ab.

Die Fresse des Arbeitsvermittlers würde ich gern sehen! Send Pics!