Auch Demonstranten können sich organisieren

Während offizielle Stellen tausende von Euros ausgeben, um Demonstrationen und ähnliches live aus der Luft zu sichten, wird es für zivile Spanner und Beobachter deutlich günstiger die „Luftüberlegenheit“ zu erlangen:

In zahlreichen Saturn-Märkten der Metro-Gruppe steht ab Mittwoch der ferngesteuerte Quadcopter AR.Drone von Parrot zum Verkauf. Das von vier Propellern angetriebene Fluggerät lässt sich über die Software Free Flight per iPhone, iPad oder iPod touch steuern(PDF-Datei). Befehle werden per WLAN an den Quadcopter übermittelt, umgekehrt kann der Nutzer Live-Bilder der Bordkamera auf dem Bildschirm seines Geräts ansehen.

schreibt Heise. Eine Software für Android wird es auch bald geben, so dass man mittels iPhone oder Android-Telefon das kleine Überwachungsspielzeug nutzen kann. Mit nur 299€ ist man dabei – wenn das nicht Geekig ist, was dann? Link zum Hersteller

Kurzes Video: httpv://www.youtube.com/watch?v=JT6Tv1jDLt0

Langes Video: httpv://www.youtube.com/watch?v=nrG7uJEoYB0

Ganz elegant kann man dieses kleine Biest um die Ecke oder über den Zaun gucken lassen, was denn da so los ist.

Wer schützt Hotelgäste vor besoffener, randalierender Polizei-Hundertschaft?

Es gibt Meldungen, die lassen einen Steuerzahler nur noch mit dem Kopf schütteln. Diese gehört definitiv dazu:

Hicks-Einsatz im Vier-Sterne-Hotel: Eine Hundertschaft aus Sachsen-Anhalt war vergangenes Wochenende angefordert worden, weil sie die Hamburger Polizei im Schanzenviertel unterstützen sollte.

Nach Ende des Einsatzes gegen 23 Uhr fuhren die Polizisten in das Steigenberger Hotel Treudelberg. Dort feierten die 100 Beamten feuchtfröhlich. Polizisten sollen Bier trinkend und grölend durch die Flure des Hotels getaumelt sein, eine Hochzeitsgesellschaft gestört und Hotelangestellte verbal attackiert haben, so Medienberichte.

entnehme ich der Hamburger Morgenpost. Das Steigenberger Hotel Treudelberg ist nicht gerade das, was man sich unter einer Billigabsteige vorstellt. Das 4-Sterne Hotel gehört zu den besseren Übernachtungsmöglichkeiten Hamburgs. Welches Hotel hat schon einen eigenen 27-Loch Meisterschaftsgolfplatz?

Pikant ist, dass diese Hundertschaft angefordert wurde, um gegen randaliere Demonstranten vorzugehen. Wurde eine weitere Hundertschaft angefordert, welche die randalierenden Polizisten zur Ruhe rief?

Aber auch dieser Teil des Mopo-Artikels stimmt mich nicht milde:

Die Hamburger Polizeiführung habe deshalb bereits in Richtung des Innenministeriums in Sachsen-Anhalt „sehr deutliche Worte“ gefunden. Ein Sprecher des Ministeriums sagte: „Der Magdeburger Polizeidirektor hat sich bereits in einem Brief für das peinliche Verhalten der Beamten entschuldigt.“ Die Polizisten würden nun zur Verantwortung gezogen. „Es wird ein Disziplinarverfahren geprüft und gegebenenfalls eingeleitet.

„Es wird ein Disziplinarverfahren geprüft und gegebenenfalls eingeleitet“. Hallo? JEDER weiss doch wohl aus Erfahrung wie sowas ausgeht: Die waren Schuldigen (innerhalb der Hunderschaft!) können nicht ermittelt werden, die Bande deckt sich gegenseitig und am Ende passier twieder einmal nix. Diese Schlägerbanden in Uniform können sich doch so langsam alles erlauben.

Neues zu Freiheit statt Angst und dem „Radfahrer“

Der TAZ entnehme ich gerade – freudestrahlend – folgende Zeilen:

Zwei Polizisten schlagen einen Demonstranten. Damit nicht genug: Auch ein Verfahren wegen Widerstands hängen sie ihm an. Doch die Polizei scheitert damit grandios. Das Verfahren gegen den damals 37-Jährigen wird nach neun Monaten eingestellt und die Staatsanwaltschaft gibt sogar zu: Der Mann hätte sich gegen die Polizeigewalt wehren dürfen.

Yippie-Ya-Yeah Schweinebacke! Es gibt eine Restgerechtigkeit in diesem Lande! Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Ein Staatsanwalt, der erklärt ein Bürger darf sich gegen Polizeigewalt wehren. Der Satz

Daraus folgert die Staatsanwaltschaft schließlich Bemerkenswertes: „Er [der Radfahrer,d. Red.] hätte sich insoweit dieser Maßnahme im Weiteren auch (straflos) widersetzen dürfen.“

ist erlaubt aber nicht nur, dass sich der „Radfahrer“ wehrt, er erlaubt es auch umstehenden Passanten einzugreifen und Nothilfe zu leisten. Man MUSS schliesslich auch fremden Menschen helfen, wenn sie in Not geraten. Der Staatsanwalt stellt mit dieser Aussage die angesprochenen Polizisten auf die gleiche Stufe mit den gewalttätigen Randalierern vor denen und die Polizei eigentlich schützen soll. Diese Polizisten sind nicht besser, als die Schläger die in S-Bahnen harmlose Mitfahrer verprügeln. All dies kann man aus diesem knappen Satz des Staatsanwalts herausinterpretieren. WUNDERBAR!

Das Verfahren gegen die Polizisten läuft noch, aber ich schätze mal, mit der Einstellung DIESES Verfahrens könnte das Verfahren gegen die Schlägerpolizisten sich ins positive wandeln. Denn jetzt sind sie zu einem schweren Ballast für ihre Einheit geworden.

Eine Frage aber bleibt: Wer schützt uns nun vor den Schlägern im Polizeidienst? Doch die Bundeswehr im Innern? (Das war ein WITZ!)