Das seltsame Rechtsverständnis unseres Bundespräsidenten

Unser Bundespräsident Horst Köhler moniert,

dass die Politik strittige Fragen immer häufiger nach Karlsruhe verweist, anstatt sie selbst zu lösen. (Tagesschau)

da bin ich generell sogar bei ihm. Wenn die Aussage aber wie folgt fortgesetzt wird:

Wer etwas nicht erreiche, rufe das Bundesverfassungsgericht an, sagte Köhler bei einem Festakt zur Einführung des neuen Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. „Aber das Bundesverfassungsgericht ist nicht gedacht als Ersatz für Politik“, fügte das Staatsoberhaupt hinzu. Es sei eine „Anomalie demokratischer Politik“, wenn eine im Parlament überstimmte Minderheit versuche, „ihre politische Konzeption via Karlsruhe doch noch zu Gehör oder gar zur Durchsetzung zu bringen, obwohl sie weiß, dass sich die fragliche Mehrheitsentscheidung aller Wahrscheinlichkeit nach in den Grenzen des verfassungsrechtlich Erlaubten hielt“,

frage ich mich, ob unser Bundespräsident nur die Statistik „Wie viele Entscheidungen gehen vor das Bundesverfassungsgericht“ studiert hat, wo sicher ein bemerkenswerter Anstieg in den letzten Jahren zu beobachten ist. Denn wenn unser Bundespräsident auch die Statistik „Wie oft wurden Entscheidungen der Regierung nachträglich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig abgewiesen/zur Änderung angemahnt“ auch gelesen hat, dann wird er festgestellt haben, dass es gerade in diesem Bereich einen Anstieg zu beobachten gibt, der den Bürger fragen lässt: „Kennen unsere Politiker eigentlich unsere Verfassung“.

Auch wenn der Rest der Rede Köhlers wohl „anständiger“ war, so erwarte ich eher einen Rüffel an die Politiker ohne Verfassungskontakt, als an diejenigen die eben genau dieses einklagen.

MdB darf jeder werden

Sebastian Edathy Mitglied des Bundestags und SPD-Mitglied hat einen guten Grund Befürworter der Vorratsdatenspeicherung zu sein. Auf Abgeordnetenwatch berichtet er von einem Vorfall, der weniger stabile Psychen schwerstens traumatisiert hätte:

Ich nenne Ihnen mal ein konkretes und reales Beispiel: Auf meinen Namen wurde vor ca. einem Jahr über das Internet bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt, über deren Eintreffen in meiner Privatwohnung ich sehr überrascht war. Ist es legitim, herausfinden zu wollen, ob der Besteller identifiziert werden kann? Ich meine: Ja. Das Versandhaus, das die Ware zurücknehmen musste, wurde finanziell geschädigt und ich belästigt. Zumindest zu versuchen, den Bestellungs-Urheber zu identifizieren, sah das Gesetz vor. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders. Damit kann ich leben, ohne mir deswegen zurechnen lassen zu müssen, ein schlechtes Gesetz mitverantwortet zu haben.

Jawoll! Und ab sofort werden Briefe und Postkarten nur noch transportiert, wenn der Einlieferer auch seinen Personalausweis vorzeigt. Ansonsten besteht ja die Gefahr, dass jemand anonym und mit falschen Absenderangaben per Brief in Flensburg einen Analdildo bestellt und zu Herrn Edathy nach Rehburg-Loccum liefern lässt.

Sehr geehrter Herr Edathy wie realitätsfremd muss man sein, wenn man einfachste Parallelen zwischen elektronischer und herkömmlicher Kommunikation nicht nachvollziehen kann.  Vielleicht sind sie aber einfach mit der modernen Kommunikation überfordert? Man weiss es nicht.

Man sollte man doch versuchen sich ein wenig Sachverstand anzueignen, bevor man über Gesetze abstimmt.

Tja, um Brot zu backen muss man eine Lehre und sogar eine Meisterprüfung absolvieren – MdB darf jeder werden. Sehe ich  da Verbesserungspotential?

Die Bundeskanzlerin übernimmt das Kommando über die Streitkräfte

Laut Grundgesetz (Art 115b):

Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.

übernimmt die Bundeskanzlerin die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte (also die Bundeswehr). Nun wird man sagen können, dass der Verteidigungsfall laut Grundgesetz (Art.115a) nur eintreten kann, wenn das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angegriffen wird oder ein Angriff unmittelbar bevorsteht.

Nun muss man allerdings feststellen, dass die Väter des Grundgesetzes GANZ sicher nicht davon ausgegangen sind, dass die Verteidigungsstreitkräfte der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswehr) mittels Transall nach Afghanistan geflogen werden um dort das Grundgesetz zu verteidigen. Auch als Spannungsfall würde ich den Zustand nicht bezeichnen – spätestestens wenn geschossen wird und es Tote gibt ist die „Spannung“ eskaliert.

Wenn ich nun lese:

Wenige Tage nach dem Tod von drei Bundeswehrsoldaten in Afghanistan ist nun auch Kanzlerin Angela Merkel der Meinung, dass man den Konflikt umgangssprachlich als Krieg einstufen kann. (Tagesschau)

dann darf ich doch davon ausgehen dass unser Regierungsoberhaupt die Kontrolle den V-Fall ausruft. Über die Umgangssprachlichkeit referierte ich bereits.

Kritisch wird das ganze, da wir nun diese schwarz-gelbe Pest Regierung bis zur Beendigung des Afghanistan-Krieges am Arsch haben – im Krieg wird nicht gewählt!

Artikel 115h

(1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit des Bundespräsidenten sowie bei vorzeitiger Erledigung seines Amtes die Wahrnehmung seiner Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates enden neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit eines Mitgliedes des Bundesverfassungsgerichtes endet sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.

Verdammte Scheisse. Holt unsere Jungs und Mädchen SOFORT aus Afghanistan raus!