Was ist eigentlich „Notwehr“. Betrachtungen zu staatlichen Sparmassnahmen

Notwehr bezeichnet laut §227 BGB und §32 StGB folgende Handlung:

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Im Moment der Entscheidung „liegt eine Notwehr vor oder nicht“, dem potentiell Handelnden also eine Stressituation zugesprochen werden darf, ist die Gesetzeslage sogar ausgesprochen „wohlwollend“. Der §33 StGB definiert:

Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Nach dieser Einleitung möchte ich zum eigentlichen Punkt dieses Postings kommen: Der „Tötung“ eines Menschen durch eine Polizistin. Diese hatte, nachdem ein Kollege von ihr mit einem Messer angegriffen wurde, zur Waffe gegriffen und auf die Person geschossen, die ihren Kollegen bereits mit einem Messer verletzt hatte.

Bis zu diesem Punkt ist – in meinen Augen – alles rechtmässig und völlig legitim, aber:

Daraufhin habe die Polizistin ihre Waffe gezogen und ein Mal geschossen, um den Angriff abzuwehren. Die Frau wurde in den Oberkörper getroffen und brach zusammen. Die genaue Todesursache steht noch nicht fest; eine Obduktion soll Klarheit bringen. Die Polizistin habe ersten Ermittlungen zufolge aus Notwehr gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das LKA ermittelt weiter.

Quelle: Badische Zeitung. Und genau hier möchte ich ansetzen, denn es gibt nun genau zwei Möglichkeiten:

  1. Die Beamtin hat in zu Recht in Notwehr gehandelt, obschon auch eine andere Handlung (z.B. Schuss in Schulter, Arm oder Oberschenkel, oder andere Überwältigung) die Täterin von weiteren Handlungen hätte abhalten können. In dem Fall würde §33 StGB zur Anwendung kommen, da sie aus „Verwirrung, Furcht oder Schrecken“ in den Oberkörper und nicht auf andere Körperteile schoss. Ausserdem hatte Sie keine andere Hilfsmittel (Pfefferspray oder Schlagstock) zur Verfügung, mit deren Hilfe sie den Angriff auf ihren Kollegen hätte abwenden können.
  2. Die Beamtin ist gut ausgebildet, wurde im Rahmen der Aus- und steten Weiterbildung auf diese Art von Situationen vorbereitet und/oder hätte andere Hilfsmittel anwenden können um den Angriff abzuwehren. Dann hätte sie überreagiert. Damit würde die Anwendung des Notwehrparagraphen nicht in Frage kommen und ihre Handlung würde (wenn ich mich nicht irre) den Straftatbestand „schwere Körperverletzung mit Todesfolge“ erfüllen.

Ich möchte an dieser Stelle eine etwaige Schuld gar nicht in Richtung der Polizistin suchen, sondern vielmehr hinterfragen, ob deutsche Polizisten ausreichend für ihre Aufgaben ausgebildet und ausgerüstet sind. Manchmal – nicht nur in diesem Fall, sondern auch im Bereich (De)Eskalation durch Beamte der Bereitschaftshundertschaften – habe ich das gefühl, dass wir (der Staat) auch in diesem Bereich schlicht am falschen Ende sparen. Denn dieser Fall hinterlässt nicht nur einen toten Menschen, sondern wahrscheinlich auch eine traumatisierte Polizistin. All dies hätte vermieden werden können und müssen, wenn die Beamten besser ausgebildet wäre, um in Stressituationen schlicht „cooler“ zu reagieren.

Die Frage warum es zu dieser Eskalation überhaupt kam, passt auch in den Bereich „der Staat spart“:

Bei dem Streit ging es ersten Erkenntnissen nach darum, dass die Frau (Anm.: die später Getötete) bestimmte Zahlungen nicht bekommen sollte.

Auch hier muss die Frage erlaubt sein, ob ein Staat der zuviel spart, die gesamte Situation zu verantworten hat.

Aber es geht uns ja gut, die Managergehälter sind wieder auf Rekordniveau und wer redet da schon vom sparen? Antwort: Diejenigen, die darunter zu leiden haben, dass das Geld nur „Oben“ angesammelt wird.

Polizei weitet interne Ermittlungen wg. „Radfahrer“ aus.

Laut RBB (und anderen Medien) weitet die Polizei die Ermittlungen wegen des Vorfalls mit dem Verdacht der Körperverletzung im Amt auch auf weitere Polizisten als die zwei, gegen die bislang ermittelt wurde:

Nach dem Übergriff auf einen Demonstranten während einer Datenschutz-Demonstration prüft die Berliner Polizei, ob mehr Beamte daran beteiligt waren als bisher bekannt.

Sollten die Ermittlungen tatsächlich greifen und für ALLE Beteiligten (evtl. wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und auch wegen unterlassener Hilfeleistung) eine gerechte(!) Strafe erreicht werden, so hätte dieser traurige Vorfall zumindest positive Nebeneffekte:

  • Polizisten – gerade der Bereitschaftshundertschaften – würden hoffentlich bewusster agieren
  • Die Polizeiführung wäre sensibilisiert (nicht zuletzt wegen der Verfügbarkeit der Videos von Demonstrationsteilnehmern)
  • Die (auch politische) Diskussion um Identifikationsnummern bekommt neue Argumente, es müssen ja keine Namensschilder sein.

Ich möchte euch auch die Rede von Padeluun nicht vorenthalten, die er am Montag den 15.09.2009 anlässlich der Mahnwache hielt:

httpv://www.youtube.com/watch?v=IHiAYceFIDk

Eine sehr mässigende Rede, die auch Relativierung für Betrachtung „des Polizisten“ fordert. Was keine Entschuldigung für sein Verhalten darstellt, aber die Möglichkeit der Resozialisierung auch für die „Gegenseite“ einfordert.

An dieser Stelle Grüße an die „Stadt“, die es nicht gibt und eine kleine Erinnerung an „Klüngel“ (Na, sagt einem meiner Leser noch Klüngel, Labor & Bielefeld etwas?)