Wir brauchen mehr Videoüberwachung – DER POLIZEI!

Was am Samstag den 12 September 2009 während der Demo „Freiheit statt Angst“ passierte ist kein Einzelfall. Längst ist es traurige Normalität in unserem Staat, dass (sicher einzelne) Polizisten Straftaten begehen und sich dann gegenseitig decken. Das Ergebnis ist das typischerweise eine Einstellung des Strafverfahrens gegen die Polizisten.

Ein Beitrag von Panorama vom 05.03.2009 berichtet über genau diese Problematik:

httpv://www.youtube.com/watch?v=UL6MAeFy42I

Ich fordere gleiches Recht für alle: Sollte aus einer Gruppe von 14 Polizisten ein Einzelner eine Straftat begehen und es keine eindeutig hilfreichen Aussagen geben, so sind ALLE anwesenden Polizisten wegen gemeinschaftlichem Verhalten abzuurteilen. Im Zweifelsfall sogar mit verschärfter Strafe – vergleichbar mit der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Es kann nicht sein, dass es in Berlin im Jahre 2007 1834 Strafverfahren gegen Polizisten – aber nur DREI Verurteilungen gab. Selbst wenn ich davon ausgehe, dass eine erkleckliche Zahl von Strafanzeigen (von mir aus 50%) aus „Rache“ gestellt werden, so ist die Zahl der unaufgeklärten Fälle einfach nicht akzeptabel.

Aber der Berliner Innensenator Ehrhard Körting stellt sich vor seine Polizisten und deckt diese kriminellen Vorgänge. DA sollte der Überwachungsminster Schäuble einmal tätig werden. Wahrscheinlich ist es aber im sinne aller Beteiligten (nicht der Opfer), dass diese Übergriffe nicht in irgendwelchen Statistiken auftauchen. Denn nur wenn die „Ordnungs“macht des Staates sich weiterhin wie die Sau auf dem Sofa benehmen kann, wird der normale Bürger lieber still sein.

Die Deutsche Bahn reagiert auf den Überwachungsskandal: Mit Abmahnung

netzpolitik.org hat Aufklärungsarbeit geleistet und ein Dokument mit dem Titel „Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen des 
Unternehmens mit der Network Deutschland GmbH am 28. Oktober 2008“ veröffentlich. Dieses Dokument wurde Netzpolitik – laut eigener Aussage – anonym zugespielt.

Im Gegensatz zum Thema Datenschutz und Mitarbeiterrechte/Betriebsverfassungsgesetz, Bereiche in denen die Deutsche Bahn offensichtlich die Gesetze nicht soooo ernst nimmt, besitzen die Juristen der Bahn in anderen Bereiche wesentlich mehr Initiative. Als Ergebnis wurde Netzpolitik werden von der Bahn abgemahnt:

Die Deutsche Bahn AG hat mir soeben meine erste Abmahnung für dieses Blog geschickt. Konkret geht es um das interne Memo zur Mitarbeiter-Rasterfahndung bei der Deutschen Bahn, das ich am Samstag hier publiziert habe.

Auch eine Möglichkeit mit Misständen im eigenen Unternehmen umzugehen: Die Aufklärer, die wirkliche Fakten auf den Tisch legen abmahnen.

Wobei es besonders interessant ist, dass die Bahnjuristen versuchen den Paragraphen 17 des UWG anzuwenden. Das Dokument ist NICHT als Geschäftgeheimnis gekennzeichnet – inwiefern sollte jemand, der dieses Dokument „zugespielt“ bekommt, ersehen dass es sich um ein geheimes Dokument handelt? Auch gilt es deutlich zu prüfen, ob die Motivationsgrundlagen, die zu einer Verfolgung nach §17 UWG kommen können, in diesem fall angewandt werden können:

„Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen“

Das einzige Verdachtsmoment, dass in diesem Fall Anwendung finden könnte, ist ein Schaden für die Deutsche Bahn AG. WENN das Dokument dem Ansehen der Bahn schadet, bin ich für die Umsetzung der Produzentenhaftung. Denn dieses – der Deutschen Bahn AG schadende – Dokument, dokumentiert doch höchsten, welchen Bockmist die Bahn im eigenen Hause und eben im „Geheimen“ gemacht hat.

Als nächstes wird ein Staatsanwalt abgemahnt, der Beweise dem Richter vorlegt…..