Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert Notwehr wie folgt (§227 Abs.2):
Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Nun definiert Notwehr genau die Gewalt, die von Polizisten (genau so wie von jedem anderem Bürger) straflos angewandt werden darf. Amtspersonen können erwerend auch als „Folgemassnahme“ unmittelbaren Zwang anwenden.
Nun definiert ihr mal bitte, was in folgendem Verhalten des Polizisten (anlässlich der Demonstrationen gegen Stuttgart 21) gegeben ist:
httpv://www.youtube.com/watch?v=fjnwe571SrM
Ist es unmittelbarer Zwang (zur Durchführung einer polizeilich, hoheitlichen Aufgabe), oder ist es Notwehr? Beachtet bitte, dass nur erforderliche Gewaltanwendung durch Notwehrhandlungen straffrei gestellt sind. Was muss ein Polizist tun, um einen „Stubser“ gegen den – in Einsatzkleidung steckenden – Arm abzuwehren? Er muss gar nichts tun. Er wird den Stubser wohl eher ausschliesslich gesehen, denn gespürt haben.
Aber es sind ja nur die Demonstranten, die gewalttätig sind. Polizisten sind immer nur Opfer. Notwehr ist für einige Menschen im Polizeidienst jedwede Gewaltanwendung, die ihr Rückenmark ihnen vorgibt.
Nochmal zum generellen Verständnis: In Stuttgart werden Milliarden Steuergelder verschwendet. Bürger die gegen diese Steuerverschwendung protestieren und aufgebracht sind, werden von Polizisten verdroschen, die ihren Lebensunterhalt wiederum von unseren Steuergeldern bestreiten.