Wenn unsere Regierung schon mal „Volkes Wille“ umsetzt

Naja, was heisst „Volkes Wille“ – denn diejenigen die meiner Meinung sind, finden sich in dieser Meinung des Volkes nicht wieder.

Der Kauf gestohlener Bankdaten über deutsche Steuersünder in der Schweiz ist nach Worten von Finanzminister Schäuble beschlossene Sache. Ausschlaggebend für die Entscheidung – so vermuten viele in der Union – war nicht juristische Expertise, sondern die Gefühlslage im Volk.

schreibt die Welt. Ach, wenn man also etwaige potentielle  Steuerbetrüger unter Druck setzen kann, DANN ist auf einmal Volkes Wille relevant. Wenn sich aber mehr als Hunderttausend Menschen einer Petition anschliessen, wenn das Volk gegen Subventionierungen der Hotelbranche ist, DANN ist den Damen und Herren regierenden die Meinung des Volkes doch auch scheissegal. Was soll diese Verlogenheit?

Meldungen die ich gern lesen würde

„Bundesrepublik Deutschland gibt 2,5 Millionen Euro für wertlose Daten aus“.

DAS wäre meine Wunschmeldung, insbesondere, wenn ich in der Welt folgende Zeilen lesen muss:

Finanzminister Wolfgang Schäuble hat sich für den Kauf der Steuerdaten aus der Schweiz entschieden. „Im Prinzip ist die Entscheidung gefallen“, sagte der CDU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“. Er begründete seine Entscheidung mit dem Verweis auf die Affäre um Liechtensteiner Stiftungskonten vor zwei Jahren. Bislang habe kein Gericht in Zusammenhang mit den Liechtensteiner Konten ein Beweismittelverwertungsverbot ausgesprochen. (Hervorhebung von mir)

Denn das eine diesbezügliche Klärung unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2101/09 beim Bundesverfassungsgericht ansteht, sollte dem Finanzminister nicht verborgen geblieben sein.  (Siehe auch FTD):

Der Rechtsanwalt Martin Wulf von der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm sagte dagegen, der Ankauf gestohlener Daten sei in jedem Fall strafbar. Der Bankangestellte, der Daten weiterreiche, verschaffe sich ein „fremdes Geschäftsgeheimnis“. Das sei ein Verstoß gegen Paragraf 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Verwertung dieses Geheimnisses sei ebenfalls strafbar.

Kriminell werden um gegen Kriminelle vorzugehen?

Ach ist diese Diskussion nicht toll? Ich finde es geradezu spannend, wie vielfältig die Meinungen und Bewertungen in Sachen „Steuerdaten auf DVD“ sind. Auch Jörg Tauss meldet sich zu Wort und schreibt in seinem Blog:

Genau so wie der Fluggast oder der ehrliche Steuerzahler. Die Auslieferung von Bank- und Fluggastdaten mittels SWIFT und anderer Abkommen sind der eigentliche Skandal. Der Präventionsstaat ist es. Die heimliche Onlinedurchsuchung. Die Vorratsdatenspeicherung. Die Zensurinfrastruktur bei Providern etc.etc. etc. Denn hier geht es um den Generalverdacht gegen jeden Bürger und nicht um die vermeintlich geschützten Daten krimineller Steuerhinterzieher.

Und gegenüber dieser Entwicklung ist der Deal mit dieser CD unter den anrüchigen Geschäftspartnern Schäuble und unbekanntem Datendieb  fast schon marginal. Schäuble weicht dabei übrigens nicht einmal von seiner bisherigen Linie ab: Denn wer nichts zu verbergen hat……dessen Daten kann man auch auf einer CD kaufen.

Jörg Tauss bewertet den Fall gänzlich anders als ich es tue. Denn nur weil andernorts (Swift, Internetzensur etc) der Staat bereits derber mit unseren Rechten umgeht als in diesem Fall mit den Steuerhinterziehern, bedeutet dies für mich nicht, dass man deshalb auch unrecht erlangte Daten KAUFEN und verarbeiten soll.

In meinen Augen darf, kann und soll der Staat an keiner Stelle seiner Worte und Taten unrechte Taten legitimieren und den Mantel des „es war ja für einen guten Zweck“ darüber legen. Für den „guten Zweck“ setzen die USA Verdächtige in Guantanamo fest und foltert die CIA in allen Teilen der Welt. Auch die Weitergabe der Swift-Daten wäre legitim, es gilt doch die Rechte der USA zu verteidigen.

Am Ort der Tat (Schweiz) haben wir folgenden Sachverhalt: Schweizer Bankdaten von unschuldigen Ausländern (am Ort: Schweiz, Deutsche) werden unrechtmässig kopiert/entwendet. Zumal nicht feststeht (obschon es sehr wahrscheinlich ist, dass sehe ich natürlich auch) ob die Kontoinhaber wirklich in Deutschland Steuern hinterzogen haben.

Wenn wir also die Mitnahme der Daten legitimieren, so würde ein deutscher Hacker, der in einen schweizer Bankcomputer eindringt um dort Daten zu stehlen, zwar kriminell sein aber die deutschen Ermittler würden sich die Hände reiben. Oder hunderte von deutschen Bankmitarbeitern würden – für ein kleines Zubrot – sachdienliche Hinweise an deutsche Finanzämter senden, nachdem sie in Nachtschichten die Kontodaten ihre solventen Kunden gesichtet haben.

Dann müsste man fairerweise auch denjenigen monetär belohnen, der den Dealer im Park anzeigt – auch wenn der Staat DAMIT kein Geld verdienen kann. Der Einzelhandel würde das Konzept Fangprämie rigoros durchsetzen und Horden arbeitloser Denunzianten würden die Kaufhäuser unserer Gr0ßstädte füllen.

Wehret den Anfängen! Gleiche – ausgeprägte – Rechte für alle.

Es gibt zu wenig Steuerfahnder. DAS ist das eigentliche Problem.