Auch Bundeskanzlerin Merkel tritt Menschenrechte und Grundgesetz mit Füssen

Manchmal habe ich das Gefühl, das unsere Politiker in gewissen Situationen nicht in der Lage sind weiter zu denken als von der Wand zur Tapete.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, dieser Erfolg, den Sie beschreiben, war offenkundig eine gezielte Tötung; vieles spricht dafür. Sollten auch deutsche Sicherheitskräfte in der Lage sein, auf diese Weise gegen Terrorhäupter vorzugehen?

BK´in Merkel: Ich bin heute erst einmal hier, um zu sagen: Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten. Ich glaube, dass es vor allen Dingen für die Menschen in Amerika, aber auch für uns in Deutschland eine Nachricht ist, dass einer der Köpfe des internationalen Terrorismus, der so viele Menschen schon das Leben gekostet hat, gefasst bzw. getötet wurde und damit auch nicht mehr weiter tätig sein kann. Das ist das, was jetzt für mich zählt.

Quelle: Bundesregierung. Unsere Bundeskanzlerin freut sich während einer offiziellen Pressekonferenz darüber, dass ein wahrscheinlicher (gab es ein Strafverfahren?) Krimineller und Schuldiger an tausendfachem Tod, getötet wurde. Keine Verhandlung, keine Verteidigung – einfach Kopfschuss und gut.

The U.S. special forces team that hunted down Osama bin Laden was under orders to kill the al Qaeda mastermind, not capture him, a U.S. national security official told Reuters.

Quelle Reuters. Die US-amerikanischen Offiziellen versuchen nicht mal den Tod bin Ladens als „Unfall“ hinzustellen.

Frau Merkel: Haben Sie das Grundgesetz – auf das Sie einen Amtseid geleistet haben – irgendwann einmal gelesen?

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Ausserdem empfehle ich die Lektüre der Artikel 101 – 105 des GG

Frau Merkel, es bereitet mir massive Übelkeit einen Menschen an der Spitze des deutschen Volkes zu wissen, der die Grundrechte von Menschen derart ignoriert. Das die Springerpresse nach ihren eigenen Regeln schreibt, daran habe ich mich gewöhnt. Das aber die Bundeskanzlerin den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlässt und dies für normal zu halten scheint, drängt mir einen anderen Passus des Grundgesetzes in Erinnerung:

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Können Sie noch ruhig schlafen Frau Merkel? Ich empfehle Ihnen einen Kurs an der Volkshochschule: Staatsbürgerkunde.

Anmerkung: Ich bin stolz auf das System der rechtsstaatlichen Grundlagen in dem wir leben – vielleicht bin ich am Ende gar kein Linker, sondern ein Konservativer. Oder gar ein konservativer Linker? Oder linker Konservativer? Egal, ich kann es nur nicht ertragen, wenn das was unsere Vorväter aufbauten derart ignoriert und mit den Füssen getreten wird.

Bürgerkriegsschauplatz Hamburg?

Ein Pressemitteilung der Polizei Hamburg könnte dazu führen, dass man in diskrete Panik ausbricht:

Hamburg (ots) – Zeit: 30.04.2011, 19:00 Uhr bis 01.05.2011, 05:00 Uhr sowie Zeit: 01.05.2011, 19:00 Uhr bis 02.05.2011, 05:00 Uhr

In den zurückliegenden Jahren ist es jeweils in der Walpurgisnacht und nach den Demonstrationen am 1. Mai zu Ausschreitungen im Schanzenviertel und den umliegenden Straßenzügen gekommen.

Im Zuge dieser Ausschreitungen wurden Straftaten wie Beleidigung, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Vergehen nach dem Waffengesetz, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und schwerer Landfriedensbruch begangen.

Vor diesem Hintergrund hat die Polizei Hamburg für den oben genannten Zeitraum ein Gefahrengebiet eingerichtet.

Das Gefahrengebiet hat folgende örtliche Begrenzungen:

Nördliche Begrenzung:
Fruchtallee, Schäferkampsallee, Schröderstiftstraße einschließlich U-Bahnhof Christuskirche

Östliche Begrenzung:
Karolinenstraße, Glacischaussee

Südliche Begrenzung:
Millerntorplatz, Simon-von-Utrecht-Straße einschließlich U-Bahnhof St. Pauli

Westliche Begrenzung:
Holstenstraße, Stresemannstraße, Alsenstraße, Doormannsweg

Das Gefahrengebiet gilt einschließlich der aufgeführten Straßenzüge.

In dem Gefahrengebiet können Polizeibeamte lageabhängig Personen und mitgeführte Sachen durchsuchen, Platzverweise erteilen, Aufenthaltsverbote aussprechen und Personen in Gewahrsam nehmen.

Damit sich der geneigte Bürger ein Bild machen kann, ist auch eine Grafik der Pressemitteilung angehängt:

Ich weiss jetzt nicht aus dem Kopf wie viele Tausend Hamburger Bürger in diesem „Notstandgebiet“ wohnen. Den Nichthamburgern möchte ich aber mitteilen, dass in Hamburg die U-Bahnstationen nicht im (atypischen) 100-Meter Abstand angelegt sind. Insofern ist die Distanz zwischen 4 U-Bahnstationen ansatzweise ein Indiz, wie massiv die „Sicherheitszone“ angelegt ist, die – in unserem mit absoluter Mehrheit! – regierten SPD-Stadtstaat von der Politik getragen wird. Bemerkenswert ist, dass die grossen Durchfahrtstrassen, die das Gebiet eingrenzen, explizit zu der Schutzzone gehören. D.h. auch nur vorbei fahrende Fahrzeuge dürfen kontrolliert und die Insassen bedrängt werden.

Ich habt ein Problem mit dem CDU-Mappus? Der SPD-Scholz ist keinen Deut besser!

SPD – Wehe, wenn Sie Macht bekommen!

Seit dem in Hamburg die SPD wieder an der Macht ist – und mit Macht meine ich absolute Mehrheit – führen die sich hier auf wie ein nordafrikanischer Despotenverein.

Nach der Forderung nach Eindämmung von Bürgerbeteiligungen und dem Aufweichen des Datenschutzes, geht es nun auch in Sachen Bewegungsprotokoll mittels Handieortung in die Offensive:

Unter anderem setzt die Polizei, wie aus Ermittlerkreisen durchsickerte, auf Telefonüberwachung. Dabei soll nach Abendblatt-Informationen unter anderem untersucht werden, welche Mobiltelefone zum Zeitpunkt von Anschlägen an entsprechenden Tatorten registriert wurden.

Quelle Abendblatt (hinter Paywall – use Google)

Udo Vetter hat im Lawblog aufgezeigt, was passieren kann (und wird), wenn diese Möglichkeiten umgesetzt werden. Es ist eine ausgemachte Frechheit, was unsere Politiker sich in Sachen Überwachung und pauschaler Beschuldigung der Bürger herausnehmen. „Unschuldsvermutung ist in deinem Land nicht mehr verfügbar“. Es scheint, als wenn keine der etablierten Parteien ohne Aufsicht in der Lage ist, verantwortungsvoll mit dem Machtinstrument „absolute Mehrheit“ umzugehen. Es ist ein Trauerspiel.