Wer kontrolliert die Kontrolleure der AKWS? WIR!

Bereits letztes Jahr schrieb ich hier über die Verquickung des TÜV-Süd mit der Atomindustrie:

So kommt es, dass die Atomindustrie “gute” Tests des TÜV vorlegen kann und die Bundesregierung – auch mittels massiver Bestechung/Lobbyarbeit – überredet die Atommeiler doch länger am Netz zu lassen. Was zu Milliardenprofiten der Betreiber führt.

Heute stolpere ich über einen Bericht bei der Tagesschau, in dem der Umweltminister das Programm zur Überprüfung der AKWs vorstellt:

Bundesumweltminister Norbert Röttgen will die Öffentlichkeit heute darüber informieren, wie die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) die Atomkraftwerke in Deutschland überprüfen lassen will. Der RSK-Vorsitzende Rudolf Wieland wird zusammen mit Röttgen das Prüfprogramm erläutern.

Der RSK-Vorsitzende Rudolf Wieland erläutert das Prüfprogramm. Wer ist denn das, diese RSK? Schaun wir doch mal auf deren Webseite nach:

  • Dr.-Ing. Erwin Fischer, E.ON Kernkraft
  • Dr. Reinhard Kohl, TÜV Süd Industrie Service
  • Dipl.-Ing. Hans-Michael Kursawe, TÜV SÜD Energietechnik GmbH

Weiter kann man obiger Webseite entnehmen:

Die Mitglieder müssen die Gewähr für eine sachverständige und objektive Beratung bieten (Hervorhebung von mir)

Ich habe nun nicht alle Mitglieder der Kommission googlen können um etwaige Verbindungen von Ingenieursbüros zu eventuellen Auftraggebern zu finden oder zu entkräften. Ich möchte nichts unterstellen, aber ein „Gschmäckle“ bleibt, wenn ich obige Mitglieder bewerten soll. Und wer hat diese Mitglieder aufgenommen?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beruft die Mitglieder der Kommission

Erst am 03.02.2011 hat unser Bundesumweltminister dort den Herrn Hans-Michael Kursawe vom TÜV-Süd unter gebracht.

Es steht zwar zu lesen

Die RSK-Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden

aber dies sollten unsere Parlamentarier auch sein – und dort heisst es Fraktionszwang. Wie heisst es bei den Mitgliedern vom TÜV-Süd?

Verbrecher unter sich(2): Ministerpräsidenten und Gewalttäter

Nicht nur die geldgeilen Subventions- und Steuerbetrüger auch gewöhnliche Schläger stehen unter dem Schutz der mächtigen Politik. Da stehen 6 junge Männer wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht und nach Verlesen der Anklage wird das Verfahren (auf Antrag der Staatsanwaltschaft) kurz und knapp eingestellt.

Besonders pikant ist, dass der vermeintliche Haupttäter vor kurzem wegen anderer Delikte bereits verurteilt wurde. Was also kann die Staatsanwaltschaft veranlassen das Verfahren einzustellen? Die Antwort ist einfach:

Drei der Beschuldigten im Alter von 21 bis 28 Jahren sind nach Informationen der Frankfurter Rundschau Neffen des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU), dessen Landesverband in der Vergangenheit oft mit der Forderung nach härteren Strafen für Gewalttäter auf sich aufmerksam machte.

Bouffiers Neffen sind für ihre Verwicklungen in gewalttätige Auseinandersetzungen bereits öffentlich bekannt: Im Februar 2007 waren sie in eine Massenschlägerei vor dem Vereinsheim des Männerturnvereins MTV 1846 Gießen verwickelt. Der damalige Innenminister Bouffier eilte am späten Abend persönlich zum Schauplatz der Keilerei und nahm sogar Gießens Polizeipräsidenten Manfred Schweizer mit.

Quelle FR-Online. Ja, da sieht man es mal wieder: Entweder muss man Geld in der Familie haben, oder ein hohes Tier in der Politik. Dann kann man sich so manches erlauben, für das andere Menschen von der BILD mit fiesen Prädikaten bedacht werden.

Verbrecher unter sich(1): Regierung und Steuerhinterzieher

Und wieder gibt es einen weiteren Beweisschnippsel, dass unsere Regierung die wirklich asozialen Menschen dieses Landes schützt: Die Steuerhinterzieher

Steuerhinterzieher können mit einer milden Übergangsregelung zur Selbstanzeige rechnen. Mit dem vom Finanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf wird ein Grundsatzurteil des BGH aus dem vergangenen Jahr vorerst außer Kraft gesetzt.(Hervorhebung von mir)

Quelle FTD. Kann mich mal einer kneifen bitte? Wofür bitte haben wir hier noch eine Gewaltenteilung (Wir erinnern uns: Judikative, Exekutive und Legislative), wenn die gesetzgebende Gewalt die vollziehende Gewalt schlicht ignoriert.

Durch die Übergangsregelung können Steuerhinterzieher noch bis zum Inkrafttreten des Gesetzes sogenannte Teilselbstanzeigen nutzen, ohne das Urteil des Bundesgerichtshofs fürchten zu müssen. Genau diese taktischen Selbstanzeigen wollten die höchsten deutschen Strafrichter unterbinden.

Und wieder taucht die Frage auf: Cui Bono – wem zum Vorteil? Gerichtsurteile werden von unserer Regierung stets zum Vorteil des Kapitals ausgelegt. Ich möchte in diesem Zusammenhang an das Debakel mit der Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Transparenz der Hartz-IV Beträge erinnern. Dort wurde lange versucht zu ignorieren und dann wurde – wen wundert es – eine Lösung gefunden, die den Besitzstand der „Habenden“ weitestgehend schon. BLOSS nicht abschöpfen.

Steuerhinterziehung (bei der Kilometerabrechnung des angestellten Handwerkers wollen wir mal nicht so sein) müsste direkt wie Diebstahl oder Betrug behandelt werden – inklusive Abschöpfung des kompletten Vermögens. Wer in einem Jahr mehr Steuern hinterzieht, als ehrliche Menschen in ihrem ganzen Leben zahlen können, ist ein Schwerverbrecher – ohne Wenn und Aber.