Gedanken über Gebete und Geheimdienste

Wenn der Innenminister (noch!) keine konkrete Terrorangst schüren kann, so greift er auf altbewährtes zurück: RAF ist das Mittel der Wahl. Konkret geht es um Verena Becker, die gestern in berlin festgenommen und in Untersuchungshaft verbracht wurde.

In den Notizen führt Becker, die in der Hauptstadt als Heilpraktikerin firmiert, eine Art Gespräch mit sich selbst: Unter anderem stellt sie die Frage, ob sie für den von einem RAF-Kommando 1977 erschossenen damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback beten und wie sie sich mit dem Thema Schuld auseinandersetzen solle.

schreibt der Spiegel. Wir halten fest: Verena Becker war – zumindest indirekt – in den Mordfall „Siegfried Buback“ verwickelt. Sie kannte den oder die Mörder persönlich. Dies ist in Deutschland NOCH kein Grund für eine anklage oder Haft. Wenn nun aber ein Mensch überlegt, ob er für ein Opfer eines Mordes beten soll und ob er vielleicht seine Bekannten von dem Mord hätte abbringen können (auch dann würde man sich die „Schuldfrage“ stellen) so wird man inhaftiert. Ich frage mich mit welcher Begründung diese Untersuchungshaft angeordnet wurde. Fluchtgefahr? Die Ermittlungen gegen Verena Becker sind seit Wochen von den Medien begleitet worden. Es ist davon auszugehen, dass Verena Becker längst versucht hätte sich abzusetzen, wenn sie davon ausgehen müsste, dass die Ermittlungsbehörden ernsthaftes Beweismaterial gegen sie hätten. Das Frau Becker nicht in den Untergrund ging, ist ein Indiz für eine nicht gegebene Fluchtgefahr sowie eine anzunehmende Unschuldsvermutung in Sachen Mord.

Warum also fühlte sich Verena Becker sicher? Sollte Michael Buback – der Sohn des ermordeten Bundesstaatsanwaltes – am Ende Recht behalten, wenn er behauptet, dass Becker eine Informatin der staatlichen Dienste war? Und dass eben diese staatlichen Stellen Frau Becker jetzt fallen lassen, bevor die Geheimdienste selbst in die Mitte der Ermittlungen rücken? Es würde unserem Innenminister GANZ sicher nicht gefallen, mit dem ehemaligen Niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht (dem Vater unserer „Zensursula“ von der Leyen) in einem Satz genannt zu werden. Albrecht hat die Affaire um das „Celler Loch“ mit zu verantworten. Eine andere Affaire in der Geheimdienste und Regierung Täter und Vertuscher zugleich waren.

CDU wählen heisst „Bundeswehreinsatz im Innern“ wählen #CDU-

Die Bundeswehr soll auch innerhalb Deutschlands aktiv werden dürfen, fordert Innenminister Schäuble. Dazu will der CDU-Politiker in der nächsten Legislaturperiode das Grundgesetz entsprechend ändern – in der Großen Koalition scheiterte sein umstrittenes Vorhaben an der SPD

schreibt der Spiegel. Das heisst, dass Schäuble den Vorstoß den er mit der SPD zusammen nicht geschafft hat, in der Wiedervorlage hat und wohl auf eine Koalition mit der FDP hofft mit. Dem Mann ist nichts zu schade. Manchmal erinnert er mich an ein Kleinkind, dass – wenn der Vater etwas verbietet – zu seiner Mutter rennt.

Nochmal zum Mitmeissel: Wir brauchen keine Grundgesetzänderung was Bundeswehreinsätze angeht. Wir brauchen keinen Platz des himmlischen Friedens in Deutschland, wenn genügend Deutsche endlich merken, wie sehr wir von den Regierenden verarscht werden. Und sein ewiges Vorbeten der Gefahr durch den Terrorismus kann doch auch schon längst keiner mehr hören.WENN die Bundeswehr im Innern gebraucht wurde, war sie da. IMMER. Egal ob es um Aufklärungstornados für Wärmebildaufnahmen oder bei Einsätzen wie einer Schnee- oder Hochwasserkatastrophe geht. Die Jungs in grün sind da.

Wiedervorlage:  1-2 Wochen vor der Bundestagswahl muss eine konkrete terroristische Bedrohung her. Ist gut für die Stimmen in Richtung CDU

Jugendschutz.net steigt in den CDU-Wahlkampf ein

Heise berichtet über den gestern vorgelegten Jahresbericht der „Organisation“ Jugendschutz.net:

Die Initiative Jugendschutz.net hat im vergangenen Jahr 3054 neue Verstöße gegen den Jugendschutz registriert. Dies waren 6 Prozent mehr als im Jahr 2007, heißt es in dem heute vorgelegten Jahresbericht (PDF-Datei) der in Mainz ansässigen Zentralstelle der Länder für den Jugendschutz im Internet. Erstmals liegt die Zahl der jährlich registrierten Verstöße über 3000.

Die Veröffentlichung im August ist nichts neues. Ebenso alt ist die Erkenntnis, dass die Zahlen von Jugendschutz.net KEIN Indikator für die wahrlichen Verstösse im Internet sind. Interessant ist dazu der Artikel beim Assoziations-Blaster von 2007:

Als Firma steht jugendschutz.net immer unter dem Druck, durch Projektakquise Gelder zur Bezahlung der Mitarbeiter beschaffen zu müssen. Für eine private Firma ist es nicht verwunderlich, wenn sie versucht, sich immer weitere Märkte zu erschließen, neue Themen aufzugreifen und neue Kunden zu gewinnen. Das verleitet natürlich zu medienwirksamen Kampagnen, einer falschen bzw. übertriebenen Darstellung der Situation und der Produktion von bunten Image-Broschüren.

Es bleibt dabei: Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.