Schwanzvergleich im Web 2.0

Blippy ist ja wohl der unsinnigste Web 2.0 Dienst, den sich ein vernunftorientierter Mensch nur vorstellen kann.

Was ist Blippy? Wer sich bei Blippy einträgt sendet dort Nachrichten – allerdings keine persönlichen, sondern ausschliesslich personenbezogene: Nämlich wo er wie viel Geld ausgegeben hat. Praktisch für soziale Totalversager, die sich ausschliesslich über die Höhe ihres Einkaufsbudgets definieren können. Bei Blippy wird jeder Onlineeinkauf registriert und veröffentlicht. So kann man dort prima nachlesen, dass der User LeoPorte bei Amazon 149,99$ für eine Flash-Memorykarte ausgegeben hat.

Der Datenschützer bricht ins Essen und der Überwacher reibt sich die Hände.

Aber was hat der Benutzer davon, der Welt mitzuteilen, was er für wie viel gekauft hat? Wo liegt da der Wert des ganzen, ausser eben seinen Bekannten mitzuteilen: „Schau mal was ich für ein Depp bin? Auch wenn mir Datenschutz total egal ist, DAS kann ich mir alles erlauben.“

Warum wir KEINEN Jugendschutz im Internet brauchen

Ich kann es langsam nicht mehr hören, diese ewigen Beweise der Internetausdrucker Politiker, dass sie sich mit den modernen Kommunikationsmitteln überhaupt nicht mehr zurechtfinden. Der Begriff Medienkompetenz  ist eines der Schlagworte unserer Zeit, warum also wird der medienkompetente Bürger so oft von Vorlagen, Gesetzesentwürfen und Tendenzen erschlagen, die ihn schlicht kopfschüttelnd verzweifeln lassen?

Ich möchte mich einmal  mit der Frage beschäftigen, an welchen Stellen unsere Regierung tatsächlich gefragt sein könnte, die  Jugend vor etwaigen Internetinhalten zu schützen. Ist dieser Bedarf real, oder ist er (von mir aus auch aus Unwissenheit, was es aber nicht besser macht) nur konstruiert.

1) Internetzugriff vom Homecomputer

Kinder und Jugendliche haben keine Möglichkeit Vertragspartner eines Internetproviders zu werden. Die Vertragspartner sind immer die Eltern, denn Kinder und Jugendliche können keineDauerschuldverhältnisse eingehen. Der Taschengeldparagraph  kommt bei dieser Art von Rechstgeschäften ausdrücklich NICHT zur Geltung.  Somit ist an der Stelle schon einmal klar gestellt, dass erstmal ausschließlich Volljährige Zugriff auf das Internet haben. Natürlich überlassen Eltern ihren Kindern auch den Zugriff auf den ihnen gewährten Internetzugang. Dadurch werden die Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für das Treiben ihrer Kinder im Internet verantwortlich. Wenn der Staat nun sich dieser Aufgabe annimmt, übernimmt er die Verantwortung welche den Eltern obliegt, er entmündigt die Eltern. Es gibt schon heute technische Möglichkeiten den Zugriff auf das Internet vom Homecomputer zu beschränken.  Der Heiseverlag z.B. hat eine eigene Kategorie in seinem Downloadbereich indem ausschliesslich Kinderschutzsoftware zum runterladen bereit steht. Schon seit Jahren investieren verschiedene Gruppierungen viel Zeit um die Medienkompetenz in allen Bereichen der Bevölkerung auszubauen. Leider gehört Medienkompetenz nicht zu den von unserer Bundesregierung geförderten Bereichen – aber dazu später mehr.

2) Internetzugriff vom Schulcomputer

Computer die in Schulen stehen, müssen schon seit Jahren mit Zugriffbeschränkungen ausgestattet sein. An dieser Stelle dürfte es derzeit absolut keinen Handlungsbedarf geben.

3) Internetzugriff vom Internetcafe

Auch Internetcafes sind dafür verantwortlich zu machen, dass jugendgefährdete Inhalte eben nicht von Jugendlichen aufgerufen werden können. Bei Linksandlaw findet man eine hervorragende Ausarbeitung von Dr. Stephan Ott, so dass ich hier auf dieses Thema wirklich nicht weiter eingehen muss und möchte.

4) Internetzugriff vom Mobiltelefon

Da Mobilfunkverträge – genau wie Festnetzanschlüsse – ausschließlich von voll geschäftsfähigen Personen abgeschlossen werden können, greifen hier die bereits zum ThemaInternetzugriff vom Homecomputer“ gemachten Aussagen. Es ist zu beachten, dass Prepaid-Karten zwar an jeder Supermarktkasse ausliegen und auch von 14-Jährigen erworben werden können, das Telefon selbst aber, kann ein Jugendlicher NICHT ohne Einwilligung der Eltern bekommen. Etwaige Gefälligkeitskäufe – vergl. Alkohol und Zigarettenweitergabe – darf man hier geflissentlich ausser acht lassen.

5) Internetzugriff vom PC des Freundes

Hier gilt wieder der Punkt 1), denn die Eltern des Freundes sind natürlich dafür verantwortlich, was im Kinder- oder Jugendzimmer passiert.

Wo also besteht realer Handlungsbedarf? Ich sehe absolut KEINEN Sinn in einer Ausweitung des Jugendschutzes im Internet. Das einzige, was hier real umgesetzt wird ist eine Entmündigung der Eltern sowie ein eventueller Versuch durch die Hintertür das Internet zentralistisch von Regierungsstellen kontrollierbar zu machen.

Zum Thema Medienkompetenz generell habe ich mir in einem parallel erscheinenden Artikel ein paar Gedanken gemacht.

Gedanken zum Thema Medienkompetenz

(Folgender Teil beeinhaltet Textteile, die ich bereits auf einer Mailingliste postete)

Wie definieren wir eigentlich „Medienkompetenz“. Und wieviel davon braucht dann ein normaler(!!) Anwender – eure eigene Mutter/Vater oder Grossmutter/Grossvater? Wie sieht das B.Nutzerverhalten eben dieser Person aus, über die wir hier sprechen?

Von jemanden, der Onlinebanking betreibt, seinen täglichen Einkauf mittels E-Shopping erledigt und dessen Sozialkontakte mittels StudiVZ und Xing gepflegt werden, wird eine tiefere Medienkompetenz erfordert, als von jemanden, der nur mal ein wenig surft und Mails an seine Bekannten schreibt.

Generell gilt: Man sollte wissen was man tut. Das fängt damit an, dass es im Internet für alles einen Beweis zu finden gibt, sogar für das Gegenteil. Das gesunde Misstrauen halte ich für den Grundstock jeglicher Medienkompetenz. Auf dieses Misstrauen bauen alle anderen Punkte auf, wie ein Baukastenprinzip. Jemand, der nur an einem (technisch einwandfrei gepflegtem) Webterminal surft braucht weniger ausgebaute „Kompenzbausteine“, als jemand, der seinen eigenen Rechner im Netz betreibt (Viren/Trojaner). Also sollte vor jeglicher SOLL- ersteinmal eine BEDARFS-Analyse stehen.

Ich denke, dass Medienkompentenz ALLE Medien behandeln darf. Sicher gibt es aufgrund der erweiterten Möglichkeiten/Gefahren des Internets in diesem interaktiven Medium deutlich mehr Gefahren. Aber auch Printmedien erfordern bereits Medienkompetenz. Wer kompetent die BILD liest, wird sicherlich ein anderes Weltbild mit sich herumtragen, als jemand der alles für bare Münze nimmt, was er in dieser Springerpublikation liest.

Misstrauen ist ein grosser Teilaspekt Medienkompetenz

– Misstraue der Information (Zu schön um wahr zu sein? Informiere dich!)
– Misstraue der Quelle  (Was wird damit bezweckt? Informiere dich!)
– Misstraue dem Medium (Wer liest mit? Informiere dich!)
– Misstraue dem Medium (Wer verändert? Informiere dich!)
– Misstraue dem Medium (Wer löscht? Informiere dich!)
– Misstraue dem Werkzeug (Wer hat es programmiert, WAS hat er programmiert? Informiere dich!) etc. pp.