Hätte Gerhard Zeiler bloss etwas anderes studiert

Der RTL-Geschäftsführer  Gerhard Zeiler hat – laut Wikipedia – Psychologie, Soziologie und Pädagogik studiert. Hätte er doch bloss wenigstens auch einen Messer & Gabel Einstiegskurs Jura belegt. Dann müsste er nicht solchen Schwachsinn wie

„Piraterie ist Diebstahl. Diebstahl ist verboten. Das Verbot gehört durchgesetzt“ (Quelle Heise)

von sich geben. Ein kurzer Blick in das StGB reicht hier völlig aus, denn dort wird der Straftatbestand „Diebstahl“ in § 242 wie folgt definiert:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle Juris)

Etwas wegnehmen bedeutet, dass der ehemalige Besitzer den Gegenstand nicht mehr in seiner Verfügungsgewalt  hat. Dieses ist bei dem Anlegen einer Kopie aber nicht der Fall. Da kann Zeiler auch mit dem Fuß aufstampfen oder sich quengelnd auf dem Erdboden wälzen. Es wird nichts gestohlen. Aber Diebstahl und Raub sind eben deutlich griffiger als ein banaler Verstoß gegen das Urheberrecht.

Wenn der Zeiler erstmal in Rage ist, dann hört der nie wieder auf:

Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können

Das heisst, dass

  1. Als logische Folge ist die Deutsche Post (sowie alle anderen Paket- und Brieftransporteure, sowie Spediteure) dafür verantwortlich, was in den Kisten, Briefen und Paketen – Inhalt für sie nicht sichtbar –  eingepackt transportiert wird.
  2. Zeiler fordert die Politik auf, den Providern gegenüber die Verpflichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu lockern, so dass diese jegliche transportierten Daten zu scannen und inhaltlich auszuwerten.

Ich frage mich, ob Zeiler sich auch nur ansatzweise mit der Materie beschäftigt hat, oder nur einfach stumpf irgendwelche – ihm nützliche Forderungen aufstellt. Aber der Zeiler kann NOCH weiter, der kennt einfach keine Grenzen:

.Beim bisherigen Auskunftsanspruch stört sich der Verband vor allem an den „Verwendungsbeschränkungen“ aus dem Telekommunikationsrecht, da die Vorratsdaten nur von Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen.

Da ist es wieder – das grundsätzliche Problem: Wenn etwaige Daten erfasst werden wird es IMMER Personen(kreise) geben die versuchen direkt auf dieser Daten Zugriff zu bekommen. Daten sind nur sicher, wenn sie NICHT erhaben werden.

Stromnachzahlung via Steuererklärung

Röttgen sagte demnach, dass aufgrund der Bewertung der Langzeitsicherheit die „Rückholung der Abfälle“ momentan als „beste Lösung“ eingestuft worden sei. Es gebe aber noch keine endgültige Entscheidung. Röttgen verwies auch auf eine mögliche Kostenbeteiligung der Energieversorgungsunternehmen. Es gebe jedoch keine Rechtsgrundlage für eine Haftung der Firmen, sagte er. (Quelle Neue PresseHervorhebung von mir)

Es geht um die Kosten von 3,7 Milliarden Euro, die durch den Rückbau des Atomendlager Asse entstehen. Da werden von Steuergeldern die Spätfolgen der Atomenergiegewinnung bezahlt, während die Energiekonzerne – mittels längerer Laufzeiten – ihren Gewinn maximieren. Das ist doch mal prima: 3,7 Milliarden Euro an Steuergeldern – während sich ein paar Handvoll Aktionäre die Gewinne in die Taschen stecken. Ganz abgesehen davon, dass gerade derzeit wieder alle das Lied von dem ach so günstigen Atomstrom erzählen. Verdammte Kiste, habe ich die Nase voll von dem Scheiss.

Wisst ihr auch, warum die Atomlobby sich mit Händen und Füssen gegen den Atomausstieg wehrt? Weil dann nämlich irgendwann die Atomruinen zurück gebaut werden müssen. Habt ihr eine ANSATZWEISE Ahnung, was das kosten wird. Ahnt ihr schon wer das zahlen wird? KEIN Energiekonzern hat diese Kosten als Rücklagen in der Bilanz ausgewiesen. Die Kraftwerke sind alles kleine einzelne GmbHs, die man dann still und leise in den Konkurs wandern lässt. Nach uns die Sintflut – auch das wird der Steuerzahler wuppen müssen. Rechnet mal nach wieviel Tonnen verstrahltes Material dann zu deponieren ist.

Die beruflichen Steuergeld-Bezieher sind definitiv berufsunfähig

Gerade vorhin schrieb ich endlich meine Betrachtungen zu dem unsäglichen Jugendschutz-Medien-Staatsvertrag, schon rudert die rheinland-pfälzische Staatskanzlei zurück:

Derzeitige Praxis solle nicht geändert werden, heißt es nun aus der Staatskanzlei. Auch Befürchtungen, dass Klassifizierungen jeglicher Inhalte für private wie kommerzielle Anbieter verbindlich würden, beruhten auf einem Missverständnis. (Heise)

Aha, alles nur ein Missverständnis? Wenn die VERTRÄGE, die von den von uns bezahlten aufgesetzt und beschlossen werden missverstanden werden können, beherrschen die noch nicht einmal die einfachsten Instrumentarien ihres Berufes. Wenn ich keine Verträge mehr lesen und verstehen könnte, würde mich $Arbeitgeber – mit recht – vor die Tür setzen. Aber ich muss solche Berufsunfähigen mit meinen Steuern bezahlen?