In NRW wird an allen Ecken gespart

Eddi macht mich auf einen kleinen, nahezu unbedeutenden Artikel im Kölner Stadtanzeiger aufmerksam (Anmerkung, der Artikel ist vom 13. Hannelore Kraft wurde erst am 14.07 gewählt!):

Uhlenberg (Anmerkung: Landtagspräsidenten und CDU-Mitglied) beklagte in seiner Dankesrede die Wahlmüdigkeit der Bevölkerung. Es sei erschreckend, wenn von zehn Bürgern im Land vier nicht mehr zur Wahl gingen. Hier müsse sich das künftige Landtagspräsidium Gedanken machen, wie mehr Menschen von der Politik erreicht werden könnten. Als einer ersten Amtshandlungen ließ Uhlenberg über eine Anhebung der Abgeordneten-Bezüge abstimmen. Der Antrag wurde ohne Aussprache verabschiedet.

Na, schnell mal eben die eigenen Gehälter hochsetzen. Sowas geht immer schnell ohne grosses Bramborium. Da macht auch die Opposition (zähneknirschend) mit. Obwohl meistens ein (koalitionsübergreifend) geheim gewähltes Mitglied des Parlamentes Kritik zu der angebrachten Erhöhung äussern darf. Aber davon wurde in einer Zeit, in der den Hartz-IV Empfängern gerade das Fell über die Ohren gezogen wird, wahrschelich aus Gründer der Restpietät Abstand genommen.

Ausserdem brauchen sich diese asozialen Schmarotzer nicht wundern, wenn das Volk wahlmüde wird. Das ist ja ungefähr so, als wenn man von einem zum Tode Verurteilten erwartet, dass er sich – wenn er schon die Todesart nicht bestimmen darf – den Henker demokratisch wählen darf.

Sowas ist in Deutschland ja unmöglich – oder?

So etwas kann schon mal Umzugsstress passieren: Kevin Kramer, Inhaber eines Gemischtwarengeschäfts für Gebrauchtkleidung und Waffen in Beatrice, Nebraska, war gerade im Begriff, seinen Laden in neue Räume zu verlegen. Dabei muss er bei seiner Schaufensterdekoration etwas unachtsam gewesen sein. Jedenfalls verlor dieser Tage am alten Standort seines Geschäfts eine seiner weiblichen Schaufensterpuppen einen Teil ihrer Bekleidung – und stand nun plötzlich unten ohne da.

[..]

Das sahen selbsternannte Sittenwächter des Ortes jedoch anders: Was einmal bedeckt war, müsse auch bedeckt bleiben, meinten sie, und informierten die örtliche Polizei. Diese schickte sofort ein Einsatzkommando zum Tatort. Und das ergriff, da Kramer gerade nicht im Haus war, Sofortmaßnahmen: Das Corpus Delicti wurde mit blickdichtem Packpapier den unschuldigen Augen der Öffentlichkeit entzogen. Kramer selbst wurde informiert, dass er sich nun – offenbar in Vertretung seiner Puppe – unter anderem wegen ungebührlichen Verhaltens in der Öffentlichkeit zu verantworten habe, berichtet die „Beatrice Daily Sun“.

Kann man bei der Tagesschau unter der Rubrik „Schlußlichter“ lesen. Solch übettriebene Sittenwächter kann und wird es in Deutschland doch nicht geben, oder? Naja, es würde mich nicht wundern, wenn einer unserer extremistischen, katholischen Fundamentalisten sich zum Affen macht und bei einer ähnlichen Sachlage exakt so reagiert.

Der Tagesschauartikel schliesst mit den Worten:

Und so kann es passieren, dass die arme Modepuppe vielleicht eines Tages vor dem Obersten Gerichtshof der USA noch einmal ihre Hüllen fallen lassen muss. Wie auch immer der Prozess ausgehen wird – ihre Karriere dürfte sicher sein. Schließlich wäre sie nicht der erste talentfreie Kleiderständer, der seine 15 Minuten Ruhm in lukrative Buch-, TV-, Platten- oder Filmverträge verwandeln würde.

und da kann ich nur schmunzeln und an so manche Person denken, die ich schon auf der Leinwand ertragen musste.

E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.

Der Dienst E-Post der Deutschen Post AG ist per Nutzungsbedingungen definitiv unbenutzbar. Daran ist faktisch nicht zu rütteln. Eigentlich müsste man jeder Person die Geschäftsfähigkeit per Amtsrichter aberkennen lassen, die sich zu diesem Dienst anmeldet.

Die Stiftung Warentest hat sich die Nutzungsbedingungen ein wenig genauer angeschaut und mich auf diesen Bereich des Elends aufmerksam gemacht. Warentest stellt fest:

Schwer wiegen jedoch die Nachteile des neuen Postdiensts: Die Anmeldung funktioniert umständlich und kann dauern. Wirklich vertraulich sind Briefe nur mit zusätzlicher persönlicher Verschlüsselung. Mit 55 Cent hat der E-Brief auch einen stolzen Preis – insbesondere dann, wenn die Post ihn nur elektronisch weiterleitet und nicht ausdruckt und austrägt. Und bürden sich angemeldete Nutzer eine zusätzliche tägliche Aufgabe auf: die Leerung ihres Postfachs.

Aber das allein ist noch lange nicht alles, über das Schönste sind die Tester gar nicht gestolpert.

Laut Leistungsbeschreibung sichert die Post zu:

Die verwendeten Technologien gewährleisten eine bestmögliche Verfügbarkeitdes E-POSTBRIEF Portals (95% Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt außerhalb der Wartungszeiten). (Hervorhebung von mir)

95% Verfügbarkeit bedeutet, dass der Dienst 18 Tage und 6 Stunden jährlich unerreichbar sein darf. Die Einschränkung „außerhalb der Wartungszeiten“ allerdings erlaubt es den Dienst deutlich länger vom Netz zu nehmen. Interessant ist, dass ich nirgendwo herausfinden konnte mit welchen Wartungszeiten und -fenstern die Post rechnet. Alles offen.

Wir haben gelernt, dass die Post ohne Probleme den Dienst länger als 3 Wochen unerreichbar halten kann, andererseits schreibt sie aber in den AGB fest:

6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.

Bei Geschäftskunden ist es noch härter:

Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

Was passiert bitte, wenn mein Geschäftspartner, Finanzamt, sonstige Behörde die Nachricht erhält dass die Nachricht in mein Postfach zugestellt wurde, ich aber – nach der Benachrichtigung – aufgrund technischer Probleme der Post 2 Wochen keinen Zugriff auf mein Postfach habe. Dann bin ich nachweispflichtig dass ich aufgrund eine Postproblems keinen Einblick nehmen konnte?

Während ich bei Auslandsaufenthalten einer Vertrauensperson eine zeitlich begrenzte Postvollmacht übergeben konnte um die Briefpost zu organisieren, wird es nun schwerer (wieder AGB):

6.5 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten (Anmeldename, Passwort sowie das Mobiltelefon auf das die HandyTAN zur Anmeldung mit hohem Ident-Nachweis übermittelt wird) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte geschützt sind. Insbesondere hat er sein Passwort und die ggf. an ihn übermittelte HandyTAN geheim zu halten.

Wer also diese AGB und Leistungsbeschreibung der Post anerkennt, kann nicht geschäftsfähig sein und muss – durch einen Vormund/gesetzlichen Vertreter – vor sich selbst geschützt werden. Man kommt ja sonst in Teufels Küche.