Das BKA kotzt mich an: Üble Nachrede in Richtung Hoster und RZs

Nach dem Lesen des folgenden Heise-Artikels muss ich erstmal meine Tastatur reinigen:

Das vom BKA angewendete Verfahren zum Löschen von Kinderpornos umfasst derzeit in der Regel noch verschiedene Stufen. Die Polizeibehörde kontaktiert nach Hinweisen der deutschen Internet-Beschwerdestelle zunächst meist kooperierende Strafverfolgungsstellen in den ausgemachten Ländern oder das zentrale Netzwerk Interpol. Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags könnte das BKA auf dem kleinen Dienstweg auch betroffene Provider direkt über die brisanten Funde informieren. Den Wiesbadener Ermittlern ist dies aber oft zu heikel. Deutsche Zugangsanbieter würden sich ihrer Ansicht nach auch nicht glücklich zeigen, wenn das FBI plötzlich bei ihnen interveniere.

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag beurkundet dem BKA ausserdem eine ausgesprochene Lernunwilligkeit, das heisst es wird weiter (absichtlich, vielleicht sogar auf Anweisung?) geschlampt. :

„Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass die Zahlen im zweiten Halbjahr besser sein werden“, meint etwa der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU).

Ich habe selten eine deutsche Behörde – die von meinen Steuergeldern bezahlt wird – so bei so unverhohlenen Lügen erwischt. Ich arbeite in einem RZ und habe Kontakt zu SEHR vielen Menschen die in Rechenzentren arbeiten, in denen die Gefahr besteht, dass auf einem der Server illegale Inhalte gehostet werden.

Ich kenne aber KEINEN Menschen, der ein Problem damit hätte, wenn das FBI oder auch nur ein ausländischer Privatmensch anruft und bittet den Zugang zu gehostetem, kinderpornografischem Material zu unterbinden. Das würde – inklusive Prüfung – vielleicht 30 Minuten dauern, dann wäre der Server vom Netz und die Beweissicherung wäre möglich.

Ich werde richtig sauer, wenn ich diese verdammten Lügengeschichten höre, aus denen man indirekt  ableiten kann, dass deutsche Provider kinderpornografisches Material nur aus dem Zugriff nehmen, wenn das BKA anklingelt. Und diese ganzen dummen Argumente nur, weil BKA und Innenministerium feuchte Träume von einem Überwachungsstaat haben.

Kann man hier nicht den Tatbestand der Beleidigung oder wenigstens üble Nachrede geltend machen? Liest ein Anwalt mit?

Hätte Gerhard Zeiler bloss etwas anderes studiert

Der RTL-Geschäftsführer  Gerhard Zeiler hat – laut Wikipedia – Psychologie, Soziologie und Pädagogik studiert. Hätte er doch bloss wenigstens auch einen Messer & Gabel Einstiegskurs Jura belegt. Dann müsste er nicht solchen Schwachsinn wie

„Piraterie ist Diebstahl. Diebstahl ist verboten. Das Verbot gehört durchgesetzt“ (Quelle Heise)

von sich geben. Ein kurzer Blick in das StGB reicht hier völlig aus, denn dort wird der Straftatbestand „Diebstahl“ in § 242 wie folgt definiert:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle Juris)

Etwas wegnehmen bedeutet, dass der ehemalige Besitzer den Gegenstand nicht mehr in seiner Verfügungsgewalt  hat. Dieses ist bei dem Anlegen einer Kopie aber nicht der Fall. Da kann Zeiler auch mit dem Fuß aufstampfen oder sich quengelnd auf dem Erdboden wälzen. Es wird nichts gestohlen. Aber Diebstahl und Raub sind eben deutlich griffiger als ein banaler Verstoß gegen das Urheberrecht.

Wenn der Zeiler erstmal in Rage ist, dann hört der nie wieder auf:

Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können

Das heisst, dass

  1. Als logische Folge ist die Deutsche Post (sowie alle anderen Paket- und Brieftransporteure, sowie Spediteure) dafür verantwortlich, was in den Kisten, Briefen und Paketen – Inhalt für sie nicht sichtbar –  eingepackt transportiert wird.
  2. Zeiler fordert die Politik auf, den Providern gegenüber die Verpflichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu lockern, so dass diese jegliche transportierten Daten zu scannen und inhaltlich auszuwerten.

Ich frage mich, ob Zeiler sich auch nur ansatzweise mit der Materie beschäftigt hat, oder nur einfach stumpf irgendwelche – ihm nützliche Forderungen aufstellt. Aber der Zeiler kann NOCH weiter, der kennt einfach keine Grenzen:

.Beim bisherigen Auskunftsanspruch stört sich der Verband vor allem an den „Verwendungsbeschränkungen“ aus dem Telekommunikationsrecht, da die Vorratsdaten nur von Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen.

Da ist es wieder – das grundsätzliche Problem: Wenn etwaige Daten erfasst werden wird es IMMER Personen(kreise) geben die versuchen direkt auf dieser Daten Zugriff zu bekommen. Daten sind nur sicher, wenn sie NICHT erhaben werden.

Zensur wird delegiert und ist dann keine Zensur mehr

Wenn der Staat den Zugriff auf Informationen behindert, nennt man das für gewöhnlich Zensur. Wikipedia sagt dazu:

Zensur (censura) ist ein politisches Verfahren,[1] um durch Massenmedien oder im persönlichen Informationsverkehr (etwa per Briefpost) vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte beziehungsweise Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden.

Das heisst: Wenn politisch(!) Informationen be- oder verhindert werden. Wenn aber die Politik – oder deren Handlanger – privatwirtschaftlich handelnde Unternehme (mittels Listen, welche Inhalt von Verträgen sind) dazu bringt, genau dies zu tun – Informationen zu blocken – dann ist es auf einmal TOTAL legal und auch mit dem Grundgesetz vereinbar:

Darüber hinaus ist festzustellen, dass, sofern es zu einer Sperrung auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Zugangsanbieter und dem Bundeskriminalamt kommt, es bereits an einem hoheitlichen Eingriff fehlt. Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis liegt nur dann vor, wenn sich staatliche Stellen ohne Zustimmung der Beteiligten Kenntnis von dem Inhalt oder den Umständen eines fernmeldetechnisch vermittelten Kommunikationsvorgangs verschaffen, die so erlangten Informationen speichern, verwerten oder weitergeben. (…) Es muss sich um eine Kenntnisnahme durch den Staat handeln. (…) Ein solcher Eingriff liegt erkennbar nicht vor.

Nachzulesen ist dasin einem Arbeitspapier, dass von der „Arbeitsgruppe Access Blocking“  erstellt wurde. Zu finden bei Alvar Freude. Alvar kommentiert es wie folgt:

Soll das heissen, die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Grundrechte zwar das Individuum vor staatlichen Eingriffen schützen, wenn aber die Provider aufgrund eines aufgezwungenen Vertrages hier tätig werden, sei das ja kein staatlicher Eingriff? Sprich: Wenn der Staat eine private Einbrecherbande beauftragt, in ein Haus einzusteigen, bleibt die Unverletzlichkeit der Wohnung davon unberührt, weil es der Staat nicht selbst macht?

Dem ist nichts – aber auch GARNICHTS hinzuzufügen. Und unsere Schergen regen sich über südamerikanische Juntas auf. Die sind selbst keinen Deut besser – nur feiger. Die Juntas haben den Arsch in der Hose und setzen die Rechte direkt ausser Kraft und spannen dafür keine Aktiengesellschaften ein.