Impressum-Spam durch die UFA Film & TV Produktion GmbH

Die Bertelsmann-Tochter „UFA Film & TV Produktion GmbH“ gibt zu gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu verstossen.

Am 01.02.2013 bekam ich auf meine im Impressum angegebene Mailadresse unverlangt zugesandte Werbung (vulgo SPAM) für eine „Politische Rap Casting Show“. Meine Frage an den Versender des Spams (Initiative: Du hast Die Macht – Ein gemeinsames Projekt der Robert Bosch Stiftung und der UFA Film & TV), woher denn meine Mailadresse in ihren Adressdaten kommen würde, wurde mir am selben Tag lapidar beantwortet

„Vielen Dank für Ihre E-Mail. Da müssen Sie uns irgendwie auf den Verteiler gerutscht sein. Ich nehme Sie unverzüglich raus.“

Leider wurde aber meine Frage nach der Herkunft der personenbezogenen Daten nicht beantwortet. Also legte ich nach:

„In den Verteiler gerutscht“ sein reicht mir als Auskunft keineswegs und ist mir deutlich zu schwammig.

Ich mache es also deutlicher: Ich fordere Sie hiermit auf, mir auf Grundlage des §34
Bundesdatenschutzgesetz, mir mitzuteilen:

1) Die Art und den Umfang der von mir gespeicherten personenbezogenen Daten
2) Etwaige Stellen, an welche Sie die Daten bereits weitergegeben haben(könnten)
3) Den Zweck der Speicherung

Eine gesetzte Frist (von einer Woche) verstrich. Aber ich bin kein Abmahngewinnler, und wechselte das Medium in Richtung Brief, bevor ich dann tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet hätte.

Heute erhielt ich die Antwort und muss sagen, ich bin etwas entsetzt, dass ein zum Bertelsmann-Konzern gehörendes Unternehmen – anscheinend ohne Scham – zugibt gegen geltendes Recht zu verstossen. Ich zitiere aus der heute von der „UFA Film & TV Produktion GmbH“ erhaltenen Antwort:

1. Die zu ihrer Person gespeicherten Daten beschränken sich ausschließlich auf die Emailadresse reizzentrum@koepke.net
2. die Speicherung diente dem alleinigen Zweck, Ihnen Presseinformationen über die gemeinnützige Medien-Initiative „Du hast die Macht“ zukommen zu lassen
3. die Daten stammen aus ihrem Impressum http://rz.koepke.net/about/
4. die Daten wurden nicht an Dritte weitergegeben

Selbstverständlich haben wir Ihre Daten aus unserem Presseverteiler gelöscht und werden Sie ab sofort nicht mehr mit unseren Anliegen und Informationen belästigen. Ich entschuldige mich vielmals dafür, dass wir Sie versehentlich in unseren Verteiler aufgenommen haben.

„Versehentlich in den Verteiler gerutscht“ ist schon fast eine kackdreiste Frechheit. Entweder hat ein Mitarbeiter, oder gar ein Crawler – sicher nicht nur – meine Webseite besucht, um gezielt nach Mailadressen von Blogger zu suchen, um diese zu sammeln und mit eben Werbung zu „beglücken“. Bereits seit Juli 2004 ist unverlangt eingesandte Werbung durch das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ verboten. Aber die „UFA Film & TV Produktion GmbH“ glaubt entweder sich nicht an Gesetze halten zu müssen oder kennt die deutsche Gesetzeslage nicht. Was immer auch der Grund sein mag – es passt ins das Bild, dass ich vom Bertelsmannkonzern habe.

Schmankerl am Rande: Während ich diese Zeilen schreibe, läuft im Hintergrund Phoenix und es wurde das Leistungsschutzrecht – für welches sich vor allem der Bertelsmann-Konzern sowie die Axel Springer AG eingesetzt haben – im Parlament durchgewunken.

Meine Antwort auf das #LSR – wenn ich Google wäre

Wenn ich Google wäre, würde ich folgende Mail an jegliche Domainverantwortlichen der Forderer des Leistungsschutzrecht in der BRD  senden:

„Sehr geehrter Domaininhaber,

aufgrund bedauerlicher Veränderungen in unserer Kostenstruktur sehen wir uns leider nicht mehr in der Lage unsere Dienstleistung für die Webinhalte ihres Unternehmens kostenfrei anzubieten.

Zu unseren Dienstleistungen gehören z.B. (aber nicht ausschliesslich):

  1. Indizieren der – für unsere automatisierten – Suchagenten freigegebenen Inhalte von Webseiten
  2. Zur Verfügung stellen eines Frontends, dass es Internetusern ermöglicht Inhalte des „HTML-basierenden Internet“ nach bestimmten Schlüsselbegriffen zu durchsuchen um so auf die gesuchten Inhalte auf Seiten anderer Anbieter zugreifen zu können
  3. Erstellen von Programmen um obige Dienste anbieten zu können
  4. Das aufrecht erhalten mehrerer Rechenzentren, um die unter 1 & 2  genannten Dienste anbieten zu können
  5. Mehrere redundante, und vor allem breitbandige  Netzwerkanbindungen in jedes unserer Rechenzentren.

Wie sich sicherlich nachvollziehen können,  kann dieser Aufwand nicht ohne Einnahmen umgesetzt werden. Bislang haben wir all diese Dienstleistungen – sowohl für die Suchenden als auch für Sie, den Anbieter von Webinhalten – durch Werbeeinblendungen kostenneutral anbieten können. Durch eine geänderte Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland (das sogenannte Leistungsschutzrecht), werden wir nun in die Lage versetzt dass wir an ihr Unternehmen, für die Einblendung von Werbung auf unseren Suchergebnissen (was technisch nahezu unmöglich zu umgehen ist), einen Teil unseres Ertrages abtreten müssen.

Es wäre gegenüber den anderen Rechteinhabern (welche ihre öffentlich zur Verfügung gestellten Inhalte nicht über das sogenannte Leistungsschutzrecht vergütet bekommen) asozial, wenn diese – im Gegensatz zu ihrem Unternehmen – für ihre Leistungen durch unsere Werbeeinblendungen indirekt zahlen, während ihr Unternehmen durch das Leistungsschutzrecht direkt monetär profitiert.

Um dieses Diskrepanz zu zu entschärfen, werden wir Ihnen ab 01.01.2013 folgende Gebühren in Rechnung stellen:

  • Monatliche Pauschale zur Aufrechterhaltung der Indizierung:       1000€
  • Monatliche Kosten pro indizierter Webpage (URL)                  :              1€
  • Weiterleitung einer Suchanfrage auf ihren Server, je               :              0,01€

Sollten Sie uns bis spätestens 15.11.2012 keinen Auftrag für die Indizierung und Publizierung ihrer Webinhalte in unserem Suchergebnissen erteilen, sehen wir uns leider gezwungen die von Ihnen publizierten Inhalte aus unserem Angebot auszuklammern.

Mit freundlichen Grüßen

Ich

Aber ich bin ja nicht Google – insofern: Was rede ich eigentlich

BILD kommt mir auch am 23.06.2012 nicht ins Haus

Ich verweigere seit vielen Jahren der BILD mir ihre Meinung und Ansichten mitzuteilen. Zu groß ist die Gefahr, dass mein Unterbewusstsein irgendwann einmal signalisiert „Da gab es eine Info XYZ“ ohne mich mittels Quellenangabe zu warnen.

Am 23.06.2012 plant der Springer-Verlag anlässlich des 60jährigen Bestehens der Marke „BILD“ eine Sonderausgabe, die kostenfrei an alle deutschen Haushalte verteilt werden soll. Finanziert wird dies durch Anzeigen, deren Preise auch schon feststehen:

1/1 Seite                            8sp./376×528        4.000.000,00 €
1/2 Seite                           8sp./376×264         2.200.000,00 €
VIP-Streifen Rückseite 8sp./376×100         1.300.000,00 €

Nicht nur ich wehre mich dagegen, dass der Springer-Verlag mit dem vollmüllen meines Briefkastens Geld verdient. Ich will keine Werbung, gar nix. Auch und insbesondere keine Springerpropaganda. Besonders perfide ist die Angabe des Springerverlages, diese Sonderausgabe auch an Haushalte zu liefern, die sich bereits gegen Werbezusendungen  ausgesprochen haben:

Verteilung: ca. 41 Mio. Haushalte inkl. Werbeverweigerer, innerhalb eines Tages

Quelle Mediadaten.

Udo Vetter weist im Lawblog auf folgendes Problem für den Springerverlag hin:

Überdies gibt es nun auch eine ganz neue Entscheidung des Landgerichts Lüneburg, die für BILD-Verweigerer einen juristisch vielversprechenderen Weg aufzeigt. Das Urteil (früherer Bericht im Blog) sagt nämlich klipp und klar, dass Postwurfsendungen jedenfalls dann unzulässig sind, wenn der Empfänger beim Absender widersprochen hat.

Auf eben diese „Lücke“ in der Springer-Argumentation weist auch der Artikel des Anwaltes und Bloggers Andreas Schwartmann im Rheinrecht hin und stellt dankenswerter Weise gleich ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem man den Springerverlag untersagen kann das Sendungsbewusstsein des Verlages ungefragt bis in unsere Briefkästen auszudehnen.

Einfach in den Müll werfen ist an der Stelle kontraproduktiv, da jedes ausgelieferte als mindestens „ein lesender Haushalt“ gilt. Nur ein Vorab-Protest kann diesbezüglich etwas bewirken. Auch möchte ich anmerken, wie viel Papier für 41 Millionen Ausgaben verbraten werden muss. Wehrt euch solange ihr könnt.