Hat die #GEZ eine Technologie zum virtuellen Hausfriedensbruch?

Heute entnahm ich dem Briefkasten einen Brief, welcher mich irritierte. Stammte dieser doch von der GEZ und war nicht an mich, sondern an meine mit mir in „eheähnlichem Verhältnis“ lebende Prinzessin. Meine Antwort möchte ich euch nicht vorenthalten, vielleicht fühlt sich der Eine oder die Andere inspiriert es mir – bei ähnlichen Fällen – gleich zu tun.

Name Vorname
Anschrift

GEZ. Kunde.:0815/4711

Gebühreneinzugszentrale
50656 Köln

== Per Telekopie ==

Betr.: Ihr Schreiben vom 24.05.2011 an Frau Vorname Nachname, Adresse wie oben.

Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

irritiert muss ich feststellen, dass Sie meiner Lebensgefährtin den Straftatbestand der Leistungserschleichung/Betrug unterstellen.

Sie schreiben in ihrem o.a. Schreiben – ich zitiere –

„wir haben bei der Überprüfung Ihres Gebührenkontos festgestellt, dass Sie Rundfunkgeräte
zum Empfang bereit halten, ohne die gesetzlich fälligen Gebühren zu entrichten“.

Ich stelle zu ihrer obigen Behauptung fest:

1) Es fand nie eine Überprüfung unseres Haushaltes statt. Sollten Sie – oder ihre Lohn-Schergen – allerdings Scanner haben, die von der Straße aus – durch das Mauerwerk hindurch – etwaige Rundfunkgeräte identifizieren, so möchte ich von Ihnen wissen wann und mittels welcher Technik dies geschah. Ich bitte Sie den Hersteller und das Modell der eingesetzten Technik zu nennen, damit ich prüfen kann wie weit Sie in meine Privatsphäre (§13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich) eingedrungen sind, um etwaige rechtliche Schritte wegen Hausfriedensbruch einzuleiten.
2) Wahrscheinlich unterstellen Sie – unter Auslassung der Unschuldsvermutung – dass ein zweiter Name am Klingelschild auf ein Verhältnis der Untervermietung hinweist. Ich möchte hierzu anmerken, dass in der Bundesrepublik Deutschland sehr wahrscheinlich mehr Verheiratete mit unterschiedlichen Namen („neues“ Namensrecht) oder unverheiratete Lebensgemeinschaften legitim zwei Namen am Briefkasten führen, als dass etwaige Schwarzseher zu enttarnen sind.

Ich möchte Sie bitten – da wir die von Ihnen angesprochenen gesetzlichen Gebühren (Nummer siehe Briefkopf)  abführen – uns ab sofort in Ruhe zu lassen, andernfalls werde ich prüfen lassen müssen, in welcher Form Ihr Vorgehen justiziabel sein kann, um dann weitere Schritte gegen Ihr Vorgehen zu unternehmen.

Mit Grüßen

Name
Unterschrift

 

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung? / EC-Kartenupdate

Es wird bunt – wahrlich bunt – in Sachen broken-Design der EC- und Kreditkartenchips. Bei Heise machte mich gerade folgende Mitteilung nachdenklich:

Denkbar sind unter anderem Updaterechner in Bankfilialen, an denen Kunden die Software des Chips ihrer Karte aktualisieren lassen können oder ein Update über den Bankautomaten beim Einstecken.

Also wird man eventuell zu den Öffnungszeiten zu seiner Bank laufen/fahren müssen um seine Karte wieder in einen funktionsfähigen Zustand bringen zu lassen. Wer zahlt mir den Aufwand? Kann ich da eine Rechnung an meine Bank stellen (deren Kunde ich schließlich bin) und diese wird dann die Aufwandsrechnung an den Chip-Produzenten weiter reichen? Welchen Stundensatz darf ich da anlegen? Welchen Nachweis muss ich führen, dass der Stundensatz realistisch ist? Oder wird das über eine Pauschale geregelt?

Süß ist auch folgender Abschnitt in dem Artikel:

Der ZKA warnt unterdessen davor, den Fehler durch Überkleben des Chips beheben zu wollen. Dies könne Karte und Lesegerät des Geldautomaten beschädigen. Mehrere Händler sollen sich Berichten zufolge aber mit Tesafilm behelfen, damit die Kunden im Geschäft bezahlen können. Erkennt das Gerät den Chip nämlich nicht, greift es auf den Magnetstreifen zurück. Bis Anfang nächster Woche sollen aber alle Terminals ohnehin umgestellt sein, sodass dieser „Workaround“ in Deutschland überflüssig wird. Die Terminal nutzen dann die unsicheren Methoden.

Also gibt der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) unumwunden zu, dass die erhöhte Sicherheit des integrierten Chips von „bösen Menschen“ seit Jahr und Tag durch einen Klebestreifen ausgehebelt werden kann. Die Investition in den Chip – den alle Kunden über die Gebühren finanziert haben – ist also Bullshit, da die Überprüfung eh abgeschaltet wird.

Da fragt man sich doch unwillkürlich – mal wieder! – weshalb Banker so viel Geld bekommen. Verdienen tun sie es offensichtlich nicht.

Geheimdienste ohne parlamentarische Kontrolle? Schäuble dreht durch..

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste abschaffen. Er wolle stattdessen ein Expertengremium berufen lassen ähnlich der Überprüfung des Haushalte durch die Rechnungshöfe. Das sagte Schäuble auf der Sicherheits- und Verteidigungskonferenz des Handelsblatts in Berlin.

schreibt das Handelsblatt. Eine Expertenkommision also, aha. Womit dann aber die Geheimdienstorgane gänzlich aus der vom Volk gewählten Machtpyramide herausfallen und quasi – so wie es früher das Militär war – ein Staat im Staate ist?

Das Handelsblatt schreibt weiter:

In der ablaufenden Legislaturperiode hatte der Bundestag das Gesetz über die Kontrolle der Nachrichtendienste durch das so genannte Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) reformiert. Damit sollte nach dem Skandal um die Überwachung von Journalisten durch den BND und die Rolle deutscher Dienste im Irak-Krieg eine effizientere Überwachung der Nachrichtendienste und die Aufdeckung dortiger Missstände erreicht werden

Was also hat Schäuble konkret vor: Er will die Geheimdienste dieser Kontrolle entziehen, die in DIESER Form eingerichtet wurde, nachdem Misstände bekannt wurden. Der Mann stellt eine immer weiter wachsende Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar. Wann ist endlich Schluss mit der Allmachtphantasie unseres derzeitigen Innenministers? Wenn er nicht so viel Macht hätte, hätte ich ausschliesslich Mitleid mit einem – in meinen Augen – sehr-sehr kranken Mann.