Vimeo löscht „versehentlich“ im Auftrag der GVU

Gestern Abend schrieb ich schon mal darüber, dass die wahrscheinlich die GVU drei Videos von Marion Sixtus (der elektrische Reporter)  sowie den Film von von Alexander Lehmanns „Du bist Terrorist“bei Vimeo hat löschen lassen.

Bei Mario Sixtus kann man nun nachlesen:

Daraufhin meldete sich heute Vormittag Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU telefonisch bei mir. Leonardy erklärte, bei der Sperrung handele es sich um einen „Irrtum“, die Sperre sei von einem Dienstleister (der Firma Opsec Securities aus München) initiiert worden, der im Autrag der GVU handele. Man „bemühe“ sich derzeit um „Aufklärung“ und habe Vimeo bereits um eine Aufhebung der Sperren gebeten.

Es handelt sich um was bitte? Um einen Irrtum? Also kann so jeder Hans und Franz losziehen und ohne jegliche Legitimation Inhalte löschen lassen? Vielleicht sollte Matthias Leonardy sich mal mit dem BKA in Verbindung setzen. Vielleicht kann Herr Leonardy den Beamten ja mal erklären, wie so etwas geht: Inhalte löschen ohne dass man auch nur ansatzweise nachweisen muss, das man dafür legitimiert ist und ohne dass ein Straftatbestand vorliegt.

Wie gut, dass man mittels Urheberrecht noch nicht im Internet töten kann. Sonst hätten wir gewiss schon ein paar Kollateralschäden.

Wenn Sixtus schreibt

Nun mag der Eine oder die Andere mein Vorgehen für übertrieben halten, das ist es m.E. aber nicht. Die GVU ist für ihr (vorsichtig ausgedrückt) hartes Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer bekannt. Sie gehört zu der Fraktion, die wahrscheinlich am liebsten Schulkinder mit Handschellen von Schulhof abführen würden, weil sie eine gebrannte DVD getauscht haben. Wenn dieser Verein in meine Rechte eingreift, sehe ich es nicht ein, Fünfe gerade sein zu lassen.

halte ich dies für keineswegs übertrieben.

Auch der Spreeblick hat etwas zu dem Thema: Eine Stellungnahme der GVU

Im Rahmen des branchenweiten Anti-Piraterie-Projekts „Portalschließungen“ wurde der Videohost Vimeo aufgefordert, vier Videos von Mario Sixtus und den Titel „Du bist Terrorist“ von Christian Lehmann zu löschen.

Sie geben es zu!

Diese Aufforderungen erfolgten irrtümlich und eine Löschung der Titel war von der GVU weder gewünscht noch beabsichtigt.

Das heisst, es passierte OHNE Kontrolle. „Aus Versehen“. Wie viele Gibabyte an Daten werden denn so täglich „aus Versehen“ von den Schergen der GVU gelöscht, OHNE dass man dies erfährt?

Deshalb ging gestern um 22:59 Uhr eine weitere Mail an den Host Vimeo mit der Bitte, die Links zu den fraglichen Titeln wieder zu aktivieren.

Moment? „Links aktivieren“? Schrieben die nicht oben etwas von „Löschung“? Sollten die Inhalte gelöscht worden sein (und nicht nur aus dem Zugriff genommen) dann wird man als Anbieter nicht einfach wieder aktivieren können.

Das Projekt „Portalschließungen“ richtet sich nicht gegen einzelne Hosts und somit nicht gegen Vimeo.

Vimeo ist ja auch nur „Mitausführer“. Opfer sind Sixtus, Lehmann und all die unbekannten Nutzer.

Vielmehr werden ausgesuchte Portalseiten bekämpft, die als zentrale Plattformen zur Verteilung von illegal ins Internet gestellten urheberrechtlich geschützten Filmen identifiziert wurden. Die aktuelle Aktion richtete sich gegen die Portalseite „Monsterstream“. Neben den zahlreichen Links zu aktuellen Kinofilmen und TV Serien waren dort auch solche zu den genannten Titeln gepostet. Diese sind versehentlich mit erfasst worden. Die Ursache dafür wird gerade analysiert.

Diese ganze Aktion stinkt so masslos nach Dilettantenarbeit, dass ich mich frage welche Volltrottel diesen Westentaschendiktatoren auch noch Geld für solche perfiden Aktionen zur Verfügung stellt.

Die GVU beschreibt sich selbst auf Ihrer Webseite als:

Die GVU deckt Urheberrechtsverletzungen im Bereich Film – und Entertainmentsoftware auf und unterstützt die Strafverfolgungsbehörden.

dann können die Damen und Herren ja jetzt prima in eigener Sache tätig werden. Aber DAS wird garantiert nicht passieren.

Pink Floyd ärgert EMI

Es gibt Meldungen, die entbehren nicht einer gewissen Komik:

Pink Floyd, bekannt für Alben wie „Dark Side of the Moon“ und „The Wall“, ist der Ansicht, dass EMI keine einzelnen Titel, sondern nur komplette Alben verkaufen darf. Ein solcher Vertrieb hat sich im Zuge des Onlineverkaufs jedoch als umsatzträchtigste Methode erwiesen. Als Pionier gilt der US-Konzern Apple mit seinem Musikladen iTunes. (FTD)

Nun ist es sicher so, dass sich einzelne Musikstücke besser verkaufen lassen als Doppelalben. Wie die geneigte Leserschaft weiss, bin ich ein älteres Modell und habe meine ersten Kontakte zur Kaufmusik ausschliesslich über die Langspielplatte gemacht. Single gab es zwar auch (Maxis kamen später), aber Singles waren (sorry) für Mädchen. LPs kosteten nur unwesentlich mehr als Singles und so manche LP enthielt doch deutlich mehr als nur ein hörbaren Titel. Manchmal kaufte man sich eine LP für einen Titel und stellte später fest, dass andere Titel VIEL besser waren.

Nun zu Pink Floyd. Die nahmen – gemeinsam mit Genesis, Klaus Schulze, Tangerine Dream, Kraftwerk und andere – eine Sonderstellung ein, da deren LPs oftmals eher als Gesamtkunstwerk zu hören waren und sind, denn als Aneinanderreihung von einzelnen Titeln. Auch wenn „Another Brick in the Wall Part 2“ als Auskopplung ein Singlehit wurde, so grenzt es an Schändung dieses Stück allein zu betrachten.

Wenn nun die Mannen von (Rest) Pink Floyd erklären, dass deren Werke nur als Gesamtwerk so stellt sich aber die Frage, wieso es früher schon Auskopplungen als Single gab? Lehnt sich Pink Floyd jetzt auf um der waidwunden EMI nochmal kräftig in die Rippen zu treten? Mir soll es recht sein. Einzeltitel kann jeder Künstler auch problemlos selbst online vermarkten – um aber Alben (Hardware) an den Mann in die Logistikkette zu bringen, dafür braucht es (VIELLEICHT!) eine unterstützende Firma.