Ein deutsches Guantanamo?

Wenn ich den Bericht in der FTD richtig verstehe sind FDP und CDU gerade dabei eine Art „Guantanamo für Dreiste“ in Deutschland einzurichten.

Guantanamo Bay wurde von den Amerikanern ja als Gefängnis ausserhalb der Gerichtsbarkeit der USA eingerichtet. Der Grund war, dass man sich in den USA an die Gesetze halten muss. Die deutsche Regierung ist da wesentlich dreister:

Der Streit um die Zukunft der Sicherungsverwahrung ist beendet. Gefährliche Straftäter sollen künftig in einer neuen Einrichtungsform nach Ablauf ihrer Haftzeit untergebracht werden – etwas zwischen Gefängnis und Psychatrie (sic).

In ein Gefängnis wird man gesperrt, weil man eine Straftat begangen hat und ein ordentliches Gericht eine Strafe – auf Grundlage der deutschen Gesetze – definiert hat. Jeder Tag Freiheitsentzug nach Verbüßung der Strafe ist: Freiheitsentzug.

Sicher steht das Mittel der geschlossenen Psychiatrie zur Verfügung. Wenn ein Mensch eine Gefahr für sich oder Andere darstellt, kann man auch gegen seinen Willen (aufgrund einer amtsärztlichen Entscheidung) in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

Am Ende wird eine Lösung kreiert um Menschen weg zu sperren, die weder eine Straftat begangen haben, noch eine Gefahr für sich oder andere darstellen – für beides gibt es Grundlagen. Was also bleibt übrig? Ein wegsperren von unliebsamen Zeitgenossen – so etwas gab es zuletzt im dritten Reich – oder eben Guantanamo Bay.

Sicherheitsverwahrung ist 90%ige Freiheitsberaubung

Gerade am Wochenende hatte ich ein längeres Gespräch mit meiner Tochter. Als junge Frau ist sie natürlich – durch die Medien – sensibilisiert, was „gefährliche Sexualstraftäter auf freiem Fuß“ angeht. Kaum passt man als Vater mal ein paar Tage nicht auf, haben die Medien es geschafft: Das Kind wähnt sich in Gefahr.

Aber ist sie real, diese Gefahr? Oder schreien wir aus Panik nach dem Scharfrichter und ewiger Verdammnis? Warum blenden wir aus, dass uns jeder zu unrecht inhaftierte oder anders eine Einschränkung seiner Menschenrechte hinnehmender Mensch zu Straftätern macht?

Egal welche Tat begangen wurde: Nachdem das Strafmass „abgesessen“ wurde, gilt jeder Mensch wieder als freier Bürger. Wenn der Richter als angemessene Strafe urteilte: „10 Jahre Freiheitsentzug“, so ist der Verurteilte hinterher frei zu lassen.

Oder wird mit die Bußgeldstelle nachdem ich ein Bußgeld von 50.-€ überweisen habe ein freundliches Schreiben schicken „Die Gesellschaft hat sich das nochmal überlegt, bitte überweise Sie nochmal 100€?

In der TAZ fand ich ein interessantes Interview mit dem Kriminologen Thomas Feltes, der sagt:

An meinem Lehrstuhl haben wir im Vorjahr eine Untersuchung abgeschlossen, die das belegt. Dabei wurde der Werdegang von 67 Straftätern untersucht, bei denen Haftanstalten – gestützt auf Gutachten – eine fortdauernde Gefährlichkeit prognostizierten und deshalb nachträglich Sicherungsverwahrung beantragten. Aus rechtlichen Gründen lehnten die Gerichte dies jeweils ab. Und wir konnten prüfen, ob die angeblich so gefährlichen Täter tatsächlich neue Gewalttaten verübten.

Dreiundzwanzig begingen zwar neue Straftaten, aber meist handelte es sich nur um kleine Diebstähle oder Drogendelikte, also nichts, was eine vorsorgliche Inhaftierung gerechtfertigt hätte. Wegen neuer Gewalttaten wurden nur drei Personen rechtskräftig verurteilt. Selbst wenn sich diese Zahl in den folgenden Jahren verdoppelt, weil noch Fälle vor Gericht anhängig sind, wären das nur zehn Prozent der Entlassenen. Die übrigen 90 Prozent wären unnötig in Sicherungsverwahrung gesteckt worden.

Wenn wir also alle potentiellen Täter dauerhaft wegsperren wollen, dann wird es eng. Wenn unsere Gesellschaft bereit ist 90% Unschuldigen die Freiheit zu rauben, um sich vor höchstens 10% zu schützen, sehe ich schwarz.

Ich empfehle den Artikel zu lesen. Sehr interessant und erhellend. Lasst uns zusammenrücken, damit wir alle den Scheiterhaufen sehen können.

httpv://www.youtube.com/watch?v=UuNHJIAjW6k

Konstantin Wecker – das Hexeneinmaleins von 1978. Aktueller denn je:

die Angst ist die Flamme unserer Zeit
und die wird fleißig geschürt.
Sie verbrennen dich mit ihren Zungen und ihrer Ignoranz
dicke freundliche Herren
bitten per Television zur Jagd.
Tausende
zum Feindbild verdammt
halten sich fürs Exil bereit.

Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Seit ein paar Monaten latent und jetzt – nach dem Urteil des BGH – wieder massiv in den Medien vertreten: Das Thema „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“.

Weshalb ist die Hürde für eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ nach §66b StGB so hoch gelegt? Die Antwort ist recht einfach: Weil man vermeiden muss, dass ein Straftäter für ein und dieselbe Tat zweimal verurteilt wird.

Wenn ein Richter ein Urteil spricht, so hat er sämtliche Verfügbaren Informationen und Hintergründe zu Täter und Tat zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich, dass ein gesprochenes Urteil ALLE rechtlichen Möglichkeiten – welche zum Zeitpunkt der Verurteilung anwendbar sind! – berücksichtigt. INKLUSIVE der Möglichkeit „Sicherungsverwahrung“. Gegen diese ursächliche Urteil haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Wenn dieses nicht geschieht… Urteil gültig.

Eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ kann also ausschliesslich DANN angeordnet werden, wenn es neue Informationen/Gefährdungsanalysen gibt, welche die vom Täter ausgehenden Gefahrenlage erhöhen und welche dem ursächlich urteilenden Richter nicht vorlagen! Da kann eine Staatsanwaltschaft nackig auf dem Popo La Paloma pfeifen – jedweder Versuch ein bereits richterlich angeordnetes und rechtsgültiges  Strafmaß zu erhöhen/verschärfen würde bedeuten, dass der Täter ein zweites Mal für eine Tat bestraft wird. Und dieses ist in unserem Land (Ausnahme Disziplinarrecht) nicht möglich.

Siehe auch Udo Vetters Lawblog