Bei Geld ist das BKA schneller als bei Kinderpornografie

Diese Meldung kann der Beweis dafür sein, wie sehr wir von der Leyen an der Nase herum geführt werden. Wenn es um Amtshilfe in Sachen Wirtschaftskriminalität sind die Jungs vom BKA im Bereich internationale Zusammenarbeit und Serverabschaltung extrem fix:

Da für den 06. Juli 2009 in New York eine Haftprüfung anberaumt war und das FBI damit rechnete, dass der Beschuldigte gegen Zahlung von 750.000 US-Dollar auf Kaution freigelassen werden würde, war Eile geboten, um den Beschuldigten daran zu hindern, auf die Daten zuzugreifen: Das BKA erwirkte über die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth umgehend einen deutschen Gerichtsbeschluss, auf dessen Basis der Server eine Stunde vor der Freilassung des Beschuldigten vom Netz genommen werden konnte und somit für diesen nicht mehr rechtzeitig erreichbar war.

Warum klappt das denn dann bitte nicht genau so schnell, wenn es um Kinderporonografie geht? Oder ist der Schutz des Geldes wichtiger, als der Schutz der Geldmittel einer Bank? Vor allem, wenn man sich anschaut, WER da alles involviert war:

An der erfolgreichen internationalen Zusammenarbeit in diesem Verfahren waren – nach Vermittlung durch das BKA – die US-amerikanischen Behörden, die britische Serious and Organised Crime Agency (SOCA), die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, das Kriminalfachdezernat Nürnberg sowie der deutsche Internetservice-Provider, bei dem die entsprechende Domain gehostet war, beteiligt.

Herr Köhler, bitte das Zensurgesetz nicht unterschreiben!

Use the force Luke!

möchte man schreien, bloss dass man nicht Luke meint, sondern Politiker und nicht die Macht, sondern das Internet. Denn WÜRDEN unsere Politiker das Internet nutzen, würden sie etwas mehr Sachverstand besitzen.

Die Justizminister der Länder wollen letzte von ihnen ausgemachte Lücken bei der Strafbarkeit kinder- und jugendpornographischer Schriften und Bilder schließen. Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Dresden haben die Regierungsvertreter so am gestrigen Donnerstag einen Beschluss (PDF-Datei) gefasst, wonach der vorsätzliche Aufruf entsprechenden Materials über das Internet deutlicher kriminalisiert werden soll.

schreibt Heise und ich mich echt lachen, wenn ich diese Zeilen lese, denn es zeigt dass sie nicht begriffen haben, wie die Technologie funktioniert, über die sie sprechen. Auch über etwaige Abläufe und Zusammenhänge bei der Strafverfolgung in dem Medium Internet sind die Politiker bemerkenswert uninformiert.

Warum ein Zugriff auf eine Webseite niemals strafbar sein darf, habe ich bereits an dieser Stelle ausführlich belegt. Nur leider kann man meine Webseiten nicht ausdrucken um sie dem Herrn Minister in sein Posteingangskörbchen zu legen. Ausserdem steht zu befürchten, dass Ermittlungsbehörden Webserver mit strafbarem Material bewusst weiterhin am Netz lassen, um so Zugriffsprotokolle zu erstellen und damit eine Strafverfolgung erst zu ermöglichen. Dies würde aber bedeuten, dass das BKA sich zumindest moralisch in die Mitschuld begibt, denn der Täter könnte die strafbare Handlung (den Zugriff auf die Webseite) gar nicht vollenden, wenn das BKA den Server abgeschaltet hätte.

Aufrüstung des Servers

Mein Hoster war so nett und hat – nachdem der Besucheransturm den Server am Freitag ein wenig geknechtet hat – den Server (VPS) auf dem das Reizzentrum und Tüdelkram laufen, ein wenig aufgerüstst. Ab sofort arbeitet die Blogs mit der Kraft der zwei Herzen Prozessoren. Auch in Sachen Hauptspeicher wurde den Blogs ein wenig mehr „Bumms“ verpasst.

Danke an