Mit Bender verließ der Qualitätsjournalismus das ZDF

Der Begriff Qualitätsjournalismus ist ja (nicht nur) in diesem Blog mittlerweile ein Schimpfwort. Was wird nicht alles Qualität genannt, nur weil ein traditionsreicher Name auf der Verpackung steht.

Eine schwere Schlappe in Sachen Qualität muß nun auch das ZDF hinnehmen, in dessen Onlineangebot sich folgender Artikel vonPatricia Wiedemeyer findet:

Nach bereits zwei Klicks kann man im Internet Kinderpornos anschauen. Es wird  höchste Zeit, etwas dagegen zu tun. Die EU-Kommission will nun endlich kinderpornografische Seiten im Internet sperren lassen. (Hervorhebungen von mir)

Da schein die Frau Wiedemeyer die letzten Monate aber unter einem sehr großen und schweren Stein in ihrem „Auslandsstudio Brüssel“gesessen haben. Wie kann ein Reporter als Journalist für einen grossen deutschen Sender die Lösch- und Zensurdiskussion gänzlich verschlafen haben?

Die tiefgehenden Fähigkeiten der Frau Wiedemeyer im Bereich Internet lassen sich auch ablesen, wenn Sie einen Artikel veröffentlicht, in dem folgender Link integriert ist

Gegner der Internetsperrenbefürchten eine weitergehende Zensur im Netz.

NEIN, den habe nicht ich so verhunzt, der ist so im Original zu finden.

Gerade von russischen Providern kommen aber viele kinderpornografische Seiten.

und was ist mit dem grossen Anteil der Hoster in den USA und Deutschland? Auch in Russland ist Kinderpornografie verboten.

So könnte Europa der Welt ein Vorbild sein und zeigen, dass der Schutz der Kinder über allem anderen steht.

Sogar über dem Menschenverstend, der Vernunft, dem Technikverständnis und nicht zuletzt der Freiheit.

Vielleicht sollte Frau Wiedemeyer weiterhin von Brüsseler Kaffeekränzchen der Lobbyvereine berichten – da kann man nicht SO tief in die Scheisse greifen. (Das hätte ich genau SO auch geschrieben, wenn anstelle von Frau Wiedemeyer ein Mann diesen inhaltlichen Schwachsinn von sich gegeben hätte).

Herr Bender, wir vermissen Sie jetzt schon – schmerzhaft

Hätte Gerhard Zeiler bloss etwas anderes studiert

Der RTL-Geschäftsführer  Gerhard Zeiler hat – laut Wikipedia – Psychologie, Soziologie und Pädagogik studiert. Hätte er doch bloss wenigstens auch einen Messer & Gabel Einstiegskurs Jura belegt. Dann müsste er nicht solchen Schwachsinn wie

„Piraterie ist Diebstahl. Diebstahl ist verboten. Das Verbot gehört durchgesetzt“ (Quelle Heise)

von sich geben. Ein kurzer Blick in das StGB reicht hier völlig aus, denn dort wird der Straftatbestand „Diebstahl“ in § 242 wie folgt definiert:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle Juris)

Etwas wegnehmen bedeutet, dass der ehemalige Besitzer den Gegenstand nicht mehr in seiner Verfügungsgewalt  hat. Dieses ist bei dem Anlegen einer Kopie aber nicht der Fall. Da kann Zeiler auch mit dem Fuß aufstampfen oder sich quengelnd auf dem Erdboden wälzen. Es wird nichts gestohlen. Aber Diebstahl und Raub sind eben deutlich griffiger als ein banaler Verstoß gegen das Urheberrecht.

Wenn der Zeiler erstmal in Rage ist, dann hört der nie wieder auf:

Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können

Das heisst, dass

  1. Als logische Folge ist die Deutsche Post (sowie alle anderen Paket- und Brieftransporteure, sowie Spediteure) dafür verantwortlich, was in den Kisten, Briefen und Paketen – Inhalt für sie nicht sichtbar –  eingepackt transportiert wird.
  2. Zeiler fordert die Politik auf, den Providern gegenüber die Verpflichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu lockern, so dass diese jegliche transportierten Daten zu scannen und inhaltlich auszuwerten.

Ich frage mich, ob Zeiler sich auch nur ansatzweise mit der Materie beschäftigt hat, oder nur einfach stumpf irgendwelche – ihm nützliche Forderungen aufstellt. Aber der Zeiler kann NOCH weiter, der kennt einfach keine Grenzen:

.Beim bisherigen Auskunftsanspruch stört sich der Verband vor allem an den „Verwendungsbeschränkungen“ aus dem Telekommunikationsrecht, da die Vorratsdaten nur von Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen.

Da ist es wieder – das grundsätzliche Problem: Wenn etwaige Daten erfasst werden wird es IMMER Personen(kreise) geben die versuchen direkt auf dieser Daten Zugriff zu bekommen. Daten sind nur sicher, wenn sie NICHT erhaben werden.