Meine Idee: Margot Käßmann als Bundespräsidentin

Nachdem gestern der Christian Wulff (man möchte sagen „endlich“) seinen Rücktritt bekannt gegeben hat, begann natürlich sofort die Hatz auf den möglichen Nachfolger. Abgesehen von einigen Stilblüten, wie Fefe, der versucht die Piratenpartei als Steigbügelhalter seiner persönlichen Präferenzen zu missbrauchen und mittels Nötigung Georg Schramm als Bundespräsident nominieren zu lassen, gibt es auch zu kritisierende Vorschläge. Wobei ich die Idee – als Aufmerksamkeitsaktion – Georg Schramm zu nominieren nicht schlecht finde. Aber eben nur als Jux – mit ernsthafter Politik hat dies wohl eher nur zweitrangig etwas zu tun. Aber auch Namen wie Schäuble tauchen als Nachfolger auf. Schäuble, der schon mal Gedächnislücken hat, wenn es um Schwarzgeld geht. Oder Frau von der Leyen, der man sicherlich eine gewisse Affinität zu medial verwertbaren Themen unterstellen kann, die aber bislang eher nicht durch echte politische Erfolge glänzen konnte (Zensursula). Über den Herrn Gauck schreibt schon der Spiegelfechter, dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Damit ich nicht falsch verstanden werde, Menschen machen Fehler – es gibt keinen Erwachsenen Menschen der sich noch niemals etwas hat zuschulden kommen lassen. Die Frage ist, ob man in der Lage ist zu seinen Fehlern zu stehen und aus diesen zu lernen.

Da auch Stimmen laut werden, die nach einer Frau im höchsten Amt rufen, wage ich meine Idee kund zu tun: Margot Käßmann (Link zu Wikileaks, dort findet man auch ihre Position zu einigen Themen wiedergegeben).

Käßmann? War das nicht die Frau, die 2010 ihren Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt verlor? Ja, sie ist es. Aber im Gegensatz zu Schäuble, Guttenberg und Wullf eierte sie nicht herum, sondern legte einen Tag nachdem die Tat mediale Aufmerksamkeit erlangte ihr Amt nieder. Und das obwohl der Rat der evangelischen Kirche ihr das Vertrauen aussprach und ihr seine Unterstützung zusagte. Frau Käßmann die sofort ihre Tat als „schlimmen, gefährlichen und unverantwortlichen Fehler“ bezeichnete. Wer so handelt, der verdient in meinen Augen Vertrauen. Denn fehler werden gemacht – wir sind halt nur Menschen und keine perfekt programmierten Maschinen. Ich unterstelle Frau Käßmann – gerade weil sie so reagierte wie sie tat – dass sie auch aus der Verfehlung gelernt hat.

Möge die sachlich-ernsthafte Diskussion beginnen.

Endlich neue Doktortitel – die CSU jubelt

Ein Kollege von mir (der Judas hehe) kommentierte bezüglich meines Artikels über die kopierfreudige Tochter des Herrn Stoiber, das Zitat aus dem Spiegel

Ein Jura-Professor, der die Arbeit gelesen hat, sagte SPIEGEL ONLINE, für eine wissenschaftliche Karriere habe die Dissertation “nicht gereicht”. Verbesserungsvorschläge und Anmerkungen habe die Doktorandin Saß ausgeschlagen als klar war, dass es zum Titel reicht.

sinngemäß: „Kann man für diejenigen die den Titel nur wegen des Titels haben wollen, nicht eine eigene Titelhierarchie einführen?“ Ich möchte hiermit die Idee aufgreifen und mal ein paar Vorschläge unterbreiten, die ihr gern erweitern dürft:

  • Dr. Wicht. – für „Wichtig“. Macht sich in jeder beruflichen Position gut auf der Visitenkarte
  • Dr. 10teuro – oder auch Dr. 300teuro – für den kleinen Geldadel. Zeige deinen Titel und ich sage dir, was er dir wert war! Dieser Titel wird vor allem in Zeiten der Brautschau Erfolge sichern können – auch bei zukünftigen eventuell Schwiegereltern recht vorteilhaft
  • Dr. Pol. – Mein Papa ist Politiker, der hat Einfluss. Einfluss ist immer gut. Bewerbungen mit diesem Titel öffnen Türen.
  • Dr. So. oder Dr. To. – Sohn oder Tochter eines Mitglieds der Prüfungskommission. Sinnlos wie ein Kropf – aber wenigstens ein Titel
  • Dr. Sex – ich habe der Professorin/dem Professor ein paar schöne Stunden bereitet. DER Türöffner in der Erotik-Branche – auch bei geheimdienstlichen Tätigkeiten eventuell von Vorteil.
  • Dr. Charm. – ich habe soviel Charme, ich wickel stumpf um den Finger. SEHR gefährlich. Bei der Bewerbung als Vertriebsmitarbeiter eventuell von Vorteil, danach sollte man den „Charm“ aber verschweigen. Auch als Koberer sind Menschen dieses Titels bestimmt zu gebrauchen.

So, und nun ist noch ein bisschen Platz für eure Kreativität

Die Piraten, Urheberrecht und die Gesprächskultur

Auf dem Blog von Mela Eckenfels, eines recht bodenständig durchgedrehten, weiblichen Nerds wird seit ein paar Tagen das „Positionspapier zum Urheberrecht“ recht kontrovers diskutiert. Nun muss man sich erstmal anschauen, was bedeutet die Begrifflichkeit Positionspapier eigentlich? Ist das so etwas wie ein Gesetz?

Auf Heiko kleiner Welt habe ich – und da bin ich dankbar und kopiere diese schöne, sinnige Beschreibung mal – einen Absatz gefunden, der die Bedeutung recht gut beschreibt:

Was ist denn nun ein Positionspapier?

Ein Positionspapier greift für mich eine aktuelle Strömung innerhalb der Partei auf und bildet diese ab. Ein Positionspapier benötigt keine 2/3 Mehrheit sondern lediglich eine einfache Mehrheit. Ein Positionspapier ist nichts grundsätzliches, es ist umstritten aber es dient der öffentlichen Wahrnehmung. Ein Positionspapier beschreibt umfassend eine Situation, unsere Sichtweise darauf und Lösungsansätze. Es kann zu einem Thema mehrere Positionspapiere geben. Wo wir uns beim Grundsatzprogramm oder dem Wahlprogramm auf einen Weg oder zumindest eine Richtung geeinigt haben, können Positionspapiere völlig verschiedene Richtungen einschlagen und trotzdem für sich jeweils eine Mehrheit haben. Das ist der Vorteil und der eigentliche Sinn von Positionspapieren. Man kann mit ihnen schnell Strömungen abbilden. Wir haben derzeit ein Problem mit Positionspapieren weil die Leute sie für in Stein gemeißelt halten. Aber das ist mitnichten so. Jederzeit können wir sie über Bord werfen und bessere verabschieden oder uns auf etwas grundsätzliches zu diesem Thema einigen.

Danke Heiko, sehr gut – verzeih, dass ich stumpf abkupfere. Ich hätte es aber besser nicht zu Papier (EDV) bringen können.

Zurück zur Diskussion auf Melas Blog. Wenn man sich die Kontrahenten dort anschaut könnte man meinen, dieses Positionspapier wäre ein Grundgesetz, welches niemals mehr auch nur interpretiert werden dürfe. Was – für mich persönlich absolut nachvollziehbar – für einige künstlerisch tätige Personen ein absolute No-Go darstellt.

Kurz: Es geht um die Frage wer hat welche Rechte und die Möglichkeiten „künstlerische Erzeugnissen“ zu monetarisieren.

Für mich sieht es so aus, als wenn das Positionspapier ein Schnellschuss war, bei dessen Erstellung die Rechte der Betroffenen zu kurz kommen. Mela Eckenfels hat Recht den Teufel wie folgt an die Wand malt:

Eine Verlagsheuschrecke, die das Buch schon lange im Auge behalten hatte, nimmt es lässt noch mal den letzten fest angestellten Lektor drübergehen, schreibt „John Grisham“ darüber – denn es sind ja alleRechte weggefallen – und rührt die Marketingtrommel. Das Buch wird millionenfach verkauft. Die etablierte Presse (wie sie in 10 Jahren auch aussehen mag) berichtet darüber, es gibt Kino- und TV-Spots und Großplakate. Die Menschen stehen Schlange an den Buchläden und der E-Book-Server bricht durch die massenhaften Downloads zusammen. Das Buch schießt auf die obersten Plätze der Verkaufszahlen. Und ein paar kleinere Blogs erwähnen, dass man doch bitte bei Hans Müller, dem Originalautor kaufen soll, statt die Ausgabe von ‚John Grisham‘. Dadurch steigen Hans Müllers Verkaufszahlen auf mehrere Tausend im Jahr, aber die Verlagsheuschrecke hat Gewinne in Millionenhöhe.

Aber ich will nicht alle bei Mela (auch und gerade in den Kommentaren)  schon vorgebrachten Argumente wiederholen. Ich möchte vielmehr anregen, dass man vielleicht feststellt “

Ok, das Positionspapier gibt wieder was die Anwesenden im Chemnitz als ihre Position zu dem damaligen Zeitpunkt definiert haben. Seitdem ist eine Menge Zeit vergangen und wir sind nicht – wie andere Parteien – eine Horde von Betonköpfen. Wir haben gelernt, sind weiser geworden und regeln nun nach.

Wir belassen das Recht der Monetarisierung lebenslang – ausschliesslich – bei dem Autoren.

Nach dem Tode eines Autoren gilt folgende Regel:

  • Erben können bis zu 20 Jahre nach der Erstveröffentlichung des Werkes, das Recht der Monetarisierung ausüben. (Anm.: Etwaige Versorgungslücken der Erben sind separat zu decken)

10 Jahre nach Erstveröffentlichung wird das Werk – ausschliesslich – für kostenfreie Weitergabe frei gestellt.

Obiges soll keinen Stein der Weisen darstellen. Es ist nur der Versuch, aus den mir zugänglichen Argumenten und Befindlichkeiten einen Mittelweg zu kreieren, der allen Parteien ein wenig entgegen kommt.

Und bevor mich jemand fragt: Ich habe keine Einkünfte aus künstlerischen oder kreativen Tätigkeiten die irgendwie mit dem Urheberrecht zusammen hängen.