Was wird uns unser Innenminister heute wohl erzählen?

Mit Basti – vom Unwort – unterhielt ich mich vor gefühlten 100 Jahren über die Vorhersehbarkeit von Politik und Medien. Ich stellte die Behauptung auf, dass vor Bundestargsabstimmungen in Sachen Strafverschärfungen und Grundrechtseinschränkungen IMMER etwaige „Terroristen“ oder ähnliches gefangen genommen werden, die kurz davor waren die BRD dem Erdboden gleich zu machen. Irgend ein Bedrohungsszenarie zaubern die IMMER aus dem Zylinder.

Gerade heute muss ich wieder an dieses Gespräch denken, als ich nämlich zufällig über folgende Zeilen stolperte:

Die oberfränkische Polizei hat mehr als 20 Waffendepots in ganz Deutschland ausgehoben. Die Ermittlungen dauerten über ein Jahr, weil die Polizei zuerst den Code entschlüsseln musste, der zu den Verstecken führte.

Weitere Einzelheiten will die Polizei am Freitag (18.09.09) auf einer Pressekonferenz bekanntgeben.

schreibt BR-Online. Über ein Jahr ermittelnd und – das Medienecho muss noch nachhallen können – ausgerechnet eine Woche vor der Bundestagswahl wird diese Geschichte veröffentlicht – kommt aus Franken (nee, nicht Bayern – sonst lege ich mich mit ALLEN Franken an!) aber eben doch von einem bayrischen Medium lanciert? Nachtigall ick hör dir trappsen.

Seid gespannt, was da noch in den nächsten Tagen draus erwächst. Achso: Auf diese Sput kamen die Ermittlungsbehörden nicht durch abgehörte Telefonate oder im afghanischen Trainingslager ausgebildete Nachwuchsterroristen, sondern:

Auf die Spur brachte die Ermittler ein 53 Jahre alter Obdachloser. Beamte hatten ihn im Mai 2008 gestellt, als er ein Fahrrad stehlen wollte. Als er durchsucht werden sollte, schoss der Obdachlose auf einen der beiden Polizisten und verletzte ihn schwer.

Mehr Überwachung! Mehr Panik! Mehr CDU! Mehr Schäuble!    Oder lieber doch nicht?

Der Anfangs(!)erfolg des Radfahrers

Es wird dem „Radfahrer“ nicht die Schmerzen nehmen, aber dank der Videozurücküberwachung der Demonstration“Freiheit statt Angst“ scheinen erste Erfolge in Sachen Transparenz erreicht zu werden:

Die rund 16 000 Berliner Polizisten im Vollzugsdienst sollen vom kommenden Jahr an eine persönliche Kennzeichnung mit Namen oder Nummer tragen. Die Beamten sollen allerdings wählen können, ob sie ihren Nachnamen oder ihre Dienstnummer an die Brust heften.

Die Umstellung soll auch für die geschlossenen Polizeieinheiten, also Direktionshundertschaften und Bereitschaftspolizei wirksam werden.

schreibt die Berliner Morgenpost. Somit muss kein Bürger mehr Gefahr laufen inhaftiert oder verprügelt zu werden, nur weil für die eingesetzten Beamten ersichtlich ist, dass ein Demonstrationsteilnehmer sich eventuell über deren Verhalten beschweren will.

Abgesehen davon halte ich eine weitere Dokumentation von Polizeieinsätzen seitens der Demonstrationsteilnehmer für sinnvoll, denn auch wenn man einen Polizisten identifizieren kann, stehen ohne Videos und Bilder im Zweifelsfall 5 Aussagen von Demonstranten gegen eine Überzahl von (Korpsgeist-?)Entlastungsaussagen der Polizisten. Dies zeigte uns leider die Vergangenheit.

Der Straftatbestand „Unterlassene Hilfeleistung“

Im Strafgesetzbuch findet man den § 323c, der sich mit dem Straftatbestand „Unterlassene Hilfeleistung“ beschäftigt:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich frage mich – und die ermittelnden Behörden, die Staatsanwaltschaften und auch euch – warum gegen die umstehenden Polizisten in Sachen „der Radfahrer“ nicht wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt wird. Kann mir das jemand erklären? Auch in dem Bewusstsein, dass dieser Straftatbestand nicht fahrläässig, sondern nur vorsätzlich begangen werden kann, so sollte man – gerade bei Polizeibeamten – von einer Vorbildspflicht ausgehen.