Ja Herr Schäuble, SOWAS schafft Vertrauen

Wie ich gerade beim Lawblog lesen muss, bestätigt sich wieder einmal: Recht haben und Recht bekommen hat NICHT miteinander zu tun. Da bestätigt ein Gericht, dass eine DNA-Entnahme unrechtmässig war und die Speicherung in der Gendatenbank des BKA wird für unzulässig erklärt. EIN Jahr nach de mdem Urteil sind die Daten immer noch nicht aus der Datenbank gelöscht und Udo Vetter erhält auf eine Bitte um Löschung – vom LKA Nordrhein-Westfalen – die Antwort:

Vorsorglich teile ich Ihnen schon jetzt mit, dass auf Grund der notwendigen Beteiligungen der zuständigen Fachdienststellen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen ein entsprechend großes Zeitfenster benötigt wird, um Ihren Antrag zu bescheiden. Sie erhalten nach Abschluss der Bearbeitung unverzüglich von mir Nachricht.

EIN JAHR nach gerichtlicher Feststellung der Unzulässigkeit!

Ja, was man hat, das hat man. So mag man bei LKA/BKA denken. Und DIESEN „Herren“ sollen wir die Möglichkeit geben unser Telefonverbindungen zu überwachen? HALLO? Wenn die selbst auf richterlichen Beschluss die daten nicht löschen, wie sieht es denn dann bitte ohne eben diesen aus? Muss da jede Einzelverbindung dann mittels anwaltlichen Beistandes gelöscht werden?

Schäubles eigenes Google

Tja, der Schäuble ist ja ein Schelm. Weil er anscheinend befürchtet, dass doch die eine oder andere Mail durch  Vorratsdatenspeicherung und Bundestrojaner durchrutschen könnte, plant die Bundesregierung nun Da-Mail. Süß ist, mit wem der Bundesüberwachungsinnenminister Schäuble da für ein sicheres Umfeld sorgen will: Der Telekom. Wer die letzten Monate nicht unter einem Stein verbracht hat, erinnert sich, bei welchem Unternehmen jeder vorhandende Datensatz so ungefähr 3,1415926 mal auf dubiosen Wegen das Unternehmen verlassen hat.

Wir halten fest: Derjenige, der sich nichts sehnlicher wünscht, als in unseren Daten zu stöbern, will dass wir IHM unsere Daten geben, weil er einen sicheren Dienst anbietet und ausführendes Organ soll der Datenverlierer Nummer-Eins werden.

Dass die SO dreist sind, habe ich nicht mal im entferntesten gedacht.

Quelle FTD via Lawblog, wo Udo Vetter schreibt:

Herr Schäuble sollte vielleicht gleich noch die Nutzung anderer E-Mail-Dienste außer De-Mail zur Straftat machen. Ansonsten dürfte es schwer werden, mich zu einer Anmeldung zu bewegen.

Dem schliesse ich mich vorbehaltlos an.

Art.3 Grundgesetz und Schüler

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht im Artikel 3 festgeschrieben und auf alle Zeit (Grundrecht!):

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nach einer Studie des Mainzer Institut für Soziologie (via SPON) ist aber eben diese Gleichheit für Schulkinder nicht gewährleistet, denn:

Bei gleich guter Schulnote (2,0) erhielten nur drei von vier Kindern aus der niedrigsten Einkommens- und Bildungsgruppe eine Empfehlung für die höchste Schulausbildung. Dagegen sollten von den Kindern mit wohlhabenden und gebildeten Eltern 97 Prozent aufs Gymnasium – so gut wie alle also.

Und wer klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kultusminister? NIEMAND, denn Kinder und Menschen mit niedrigem Einkommen haben einfach keine Lobby in unserem schönen Lande.

Aufmerksam wurde ich auf diese verdammte Scheisse diesen Sachverhalt durch Udo Vetter in seinem Lawblog, der auch ein Befreiphone haben will, basierend auf einer Aktion der Macnotes