Ins All? Gern, aber bitte nicht so!

Die Dänen…. Von denen ist man ja allerhand gewohnt, aber folgende Meldung hat auch einen gewissen 1. April Wert (Quelle TAZ):

Zwei dänische Tüftler wollen eine Billig-Rakete mit einer Puppe ins All schicken – später wollen sie selbst damit fliegen. Das Hitzeschild der 40.000 Euro-Rakete ist aus Kork, ein Fön kühlt die Ventile.

[..]

Gegen die möglicher Vereisung von Ventilen während des Fluges ist ein Haushalts-Fön zum Einkaufspreis von 79 Kronen (gut zehn Euro) in der Rakete montiert.

Den erhebenden Blick von oben, den würde ich ja wirklich gern einmal geniessen, auch um meinen (mickrig kleinen) Platz im Gesamtbild zu sehen. Aber obiges hört sich so an, als wäre eine direkte Sprengung meines Körpers (auf einer abgesperrten Fläche – wegen Kollateralschaden) deutlich preiswerter.

Aber ich wünsche den Dänen wirklich Glück und Erfolg. Wenn die das gebacken bekommen, sind das echte Hacker und ich ziehe meinen Hut.

BTW: Bornholm liegt (verhältnismässig) dicht an Peenemünde….. 🙂

Wird die GVU in Zukunft mit neuen Partner kooperieren?

Wie ist es zu verstehen, wenn die GVU nicht bereit ist eine Unterlassungserklärung abzugeben,  der Dienstleister der GVU dies aber tut? (Über den Fall hatte ich schon geschrieben)

Zuerst zum Dienstleister OpSec Security, laut Blog Mario Sixtus:

Heute um kurz vor vor zwolf schob sich aus dem Fax meines Anwalts eine von der Münchener Firma OpSec Security unterschriebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung, in der sich das Unternehmen verpflichtet, es künftig zu unterlassen, „Urheberrechte des Gläubigers [Anm.: das ist Meinereiner] an dessen […] Werken zu verletzen“. Für jede Zuwiederhandlung verpflichtet sich OpSec eine Vertragsstrrafe zu zahlen, außerdem tragen sie die Kosten der anwaltlichen Abmahnung. Eine identische Erklärung gab OpSec auch für Alexander Lehmann ab.

Die GVU hingegen weigert sich (laut Netzpolitik) eine diesbezügliche Erklärung abzugeben und sendet lieber eine Presseerklärung aus:

Nachdem sich die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) davon überzeugt hat, dass die vier Beiträge des „Elektrischen Reporters“ sowie der Titel „Du bist Terrorist“ wieder inklusive Kommentaren und Statistiken online sind und Fehler beim Versand von Löschungsaufforderungen behoben wurden, hat die Organisation heute Vormittag auf die Aufforderung einer Unterlassungserklärung per Fax an den Rechtsanwalt Vetter reagiert. In diesem Schreiben bestätigt die GVU, dass sie für diese Aufforderung der falsche Ansprechpartner ist.

Welch dreiste Sache geht da denn ab? Das ist typischerweise nicht die Vorgehensweise von eingetragenen Vereinen, sondern von Aktiengesellschaften oder Mafiaorganisationen: Man beauftragt externe Dienstleister und wäscht die eigenen Hände in Unschuld?

Im Rechtsverständnis der GVU wird Sie nun den Partner wechseln (die Preise bei der OpSec Security dürften nun auch steigen) und würde auch beim nächsten Kollateralschaden wieder sagen: Wir waren das nicht – wir gaben nur den Auftrag.

Gilt diese Rechtsauffassung auch für den Download von Filmen? Ich habe dem Program zwar gesagt, es soll downloaden aber ich habe das Programm nicht beauftragt illegale Dateien vom Netz zu ziehen.

Auch Udo Vetter berichtet über den Fall in seinem Lawblog:

In einem Prozess gegen die GVU müssten Sixtus und Lehmann beweisen, dass die GVU doch Auftraggeber war und somit für die eingestandenen Fehler der OpSec Security GmbH mit haftet. Weder Sixtus noch Lehmann haben Einblick in die (Vertrags-)Beziehungen zwischen GVU und der OpSec Security GmbH. Somit dürfte es ihnen kaum möglich sein, den Nachweis zu führen.

So traurig es klingt, aber die GVU wird mit ihrer überheblichen Haltung – aus formaljuristischer Beweislast – wohl durchkommen. Auch wenn es schwieriger für sie wird, Dienstleister preisgünstig einzukaufen.

Schiessausbildung: Neuer Schulsport in Olching?

Manchmal glaubt man wirklich im falschen Film zu sein. Auch wenn die Waffenlobby immer wieder vorbetet, dass Computerspiele an Amokläufen schuld sein, so gibt es eines, was noch den bewaffneten Amokläufern massiver gleich ist: Die Waffen kommen aus dem Schützenverein. Oft sind es die Waffen des Vaters, aber manchmal eben auch schon die eigene.

In Olching hat man nun die Gefahr erkannt, dass etwaige Amokläufer schon auf dem Weg zur Schule Kollateralschaden anrichten könnten  und verlegt die Schiessbahn gleich auf das Schulgelände. Das ist konsequent, so sind die Waffen vor Ort. Als Nebeneffekt kann man die Schüler motivieren doch auch selbst einmal zu schiessen, die ansonsten gar keine Berührungspunkte zu scharfen Schusswaffen hätten.

Sämtliche Proteste helfen nicht. CDU und SPD sind sich einig:

Eigentlich ist die Nachricht aus dem Olchinger Bauausschuss in Zeiten kommunaler Finanznot eine gute: Bayerns größte Gemeinde im Landkreis Fürstenfeldbruck bekommt eine neue Hauptschule samt Dreifachturnhalle. Doch auf dem Schulgelände wird trotz des Protests von Lehrerverbänden, Eltern und Anwohnern auch ein Schützenheim mit zehn Schießständen gebaut. So hat es der Bauausschuss am Dienstag abend mit den Stimmen von CSU und SPD beschlossen.

entnimmt man der Süddeutschen.

Aber es gibt auch erfreuliche Nachrichten, in Sachen schiesswütiger Primaten:

Eltern von Opfern des Amoklaufs von Winnenden haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das Waffengesetz eingereicht. Gemeinsam mit der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“ fordern sie ein völliges Verbot großkalibriger Waffen.

Die Interessen von Sportschützen würden über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gestellt, argumentieren sie. Zwei der Kläger verloren ihre Kinder beim Amoklauf in einer Schule in Winnenden im März 2009.

kann man beim SWR lesen. Auch wenn ich generell die Erkenntnis pflege, dass nicht Waffen sondern Menschen tödlich sind, muss ich zugeben, dass Waffen die Tödlichkeit des Menschen noch deutlich erhöhen kann.