Albern, Vollhonk, von der Leyen

Es gibt Momente, in denen würde ich am liebsten eine Windel tragen, nur damit ich sicher bin, mir nicht vor lachen in die Hose zu pinkeln.

Solch ein Moment war, als ich eben bei Heise folgende Sätze las:

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat im Streit über die Darstellung Indiens als Kinderporno-Land einen Rückzieher gemacht. Zuvor hatte die Indische Botschaft die wiederholte Einreihung Indiens in eine Reihe von Staaten, die Kinderpornographie nicht ächten, entschieden zurückgewiesen. „Erste Überprüfungen haben ergeben, dass der Hinweis korrekt ist“, ließ die CDU-Politikerin durch einen Sprecher gegenüber heise online nun ausrichten. Die Aussagen zu Indien seien einer Übersicht des International Center for Missing and Exploited Children (ICMEC) von 2006 entnommen worden. Es sei „sehr bedauerlich“, dass die „jüngste Entwicklung in Indien“ in der Quelle noch nicht erfasst gewesen sei

So weit so gut. Kann ja mal passieren. Aber wie war das mit „jüngste Entwicklung in Indien“? Heise schreibt nämlich weiter:

Die indischen Diplomaten hatten dagegen klar gemacht, dass schon das indische Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung von 1973 mehrere Bestimmungen zur Bestrafung von Kinderpornographie beinhalteten.

Das kann doch alles gar nicht wahr sein, wie blöd kann man sein und dennoch ein Ministeramt inne haben? Werden die Ministerämter verlost? BEVOR ich solche Aussagen treffe informiere ich mich doch wohl. Und wenn ich merke, dass ich da etwas in den „falschen Hals“ bekommen habe, informiere ich mich doch wohl 110%ig! Prüfe meine Quellen doppelt und dreifach. Aber nicht unsere daulächelnde Zensursula. Die hat schliesslich Narrenfreiheit. Dennoch möchte ich mich diesem Aufruf anschliessen.

Ich hasse es Springer zu zitieren, aber für Tauss mache ich eine Ausnahme

Schon gestern sprach der – noch SPDler – Jörg Tauss davon, dass er morgen etwas zu seiner weiteren politischen Karriere sagen wolle.

Heute wurde mir ein Link zur BILD-Zeitung zugespielt, dessen Wahrheitsgehalt dadurch verifiziert werden kann, dass Tauss selbst auf diesen Artikel hinweist. Diesem Springerartikel entnehmen wir:

Er kämpfte im Bundestag bis zur letzten Minute vergeblich gegen die Kinderporno-Sperre. Jetzt zieht Jörg Tauss (SPD), gegen den noch immer ein Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornographie läuft, seine Konsequenzen. Er denkt über einen Wechsel zur Piratenpartei nach!

Tauss will sich morgen definitiv zu seiner politischen Zukunft äußern: „Ich muss jetzt noch eine Nacht darüber schlafen, auch mit meiner Frau reden. Fest steht aber schon jetzt, dass ich die Partei unterstützten werde – in welcher Form auch immer.“

SOLLTE Tauss tatsächlich zu den Piraten wechseln, wäre das eine kleine Sensation. Denn mit dem Wechsel hätten die Piraten sofort einen Abgeordneten im Parlament. Zwar nur bis zu nächsten Wahl, aber in Sachen Publicity wäre es ein Paukenschlag für diese kleine, so sympatische Partei.

Ich drücke Herrn Tauss und der Piratenpartei die Daumen. Herrn Tauss insbesondere, als gegen ihn immer noch ein Strafverfahren anhängig ist, welche hoffentlich bald eingestellt werden kann.

Finanzieren und Ignorieren

Der Bundestag unterhält (und finanziert diesen von Steuergeldern) einen wissenschaftlichen Dienst. Das Besondere an diesem wissenschaftlichem Dienst scheint zu sein, dass seine Ergebnisse geflissentlich ignoriert werden, wenn diese den politischen Zielen der Parteien nicht ins Bild passen.

So berichtet Heise gerade, dass:

Laut einem heise online vorliegenden Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags könnte das Wiesbadener Polizeiamt in seiner Funktion als „Zentralstelle Kinderpornographie“ Provider im außereuropäischen Ausland direkt über solche Angebote auf ihren Servern informieren und sich so Umwege über nationale Behörden ersparen.

Was für verheernede Folgen dies hätte, kann man in o.a. Artikel ebenfalls lesen:

Ein Gegenbeispiel für die Praxis des BKA liefert die von den Bundesländern getragene Initiative Jugendschutz.net. Sie geht auf dem „kleinen Dienstweg“ mit direkter Benachrichtigung von Host-Providern erfolgreich vor allem gegen rechtsextreme oder andere jugendgefährdende Inhalte im Netz vor. Laut ihrem Jahresbericht 2007 konnte die Einrichtung in 80 Prozent solcher Fälle erreichen, dass selbst solche Angebote gelöscht wurden, die international nicht derart wie Kinderpornographie geächtet werden.

Aber wenn man denn die Angebote gar nicht von der Server haben möchte, dann muss natürlich ein Ermächtigungsgesetz her.

Dies ist nicht das erste Mal, dass der (wohl eher nicht von den Internetfreaks manipulierbare….) wissenschaftliche Dienst seine Arbeit vergebens macht. Zum Thema Netzzensur wurden dessen Ergebnisse schon einmal einfach ausgeblendet.