Wer ist wählbar: Neues aus dem Bundestag

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am Mittwochmorgen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet beschlossen. Die FDP-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion lehnten die Änderungen und den Entwurf insgesamt ab.

findet man als Information auf den Seiten des Deutschen Bundestages. Entgegen der landläufigen Meinung, dass (durch das BKA) erst einmal versucht werden muss etwaige Seiten zu löschen, sieht der neue Gesetzentwurf aber vor:

Die Koalition änderte gegenüber dem Ursprungsentwurf, dass die Aufnahme in die Sperrliste nur erfolgen darf, wenn Maßnahmen zur Löschung der Inhalte nicht möglich oder nicht erfolgversprechend sind

„Nicht erfolgsversprechend“. Ich mag es, wenn Gesetzestexte viel Spielraum lassen. SOLLTEN Gesetze stets so interpretiert werden, wie es die Väter des Gesetzes gemeint haben könnten, so wäre das ja noch nachvollziehbar. Da dies aber nicht der Fall ist, sondern Gesetze gern so ausgelegt werden, wie es dem jeweiligen Bedürfnissträger gerade ins Konzept passt, wird da wohl eher ein bisschen zu viel gesperrt, als ein zu löschen. Mal ehrlich: Was macht mehr Arbeit? Eine Datei um eine Zeile zu erweitern, oder den Provider zu kontaktieren, eventuelle Rückfragen zu beantworten und zu prüfen, ob die Löschung auch erfolgte? Also ab in die Liste und Pauschalausrede „nicht erfolgsversprechend“ rantackern.

Die Sperrliste soll darüber hinaus von einem unabhängigen Expertengremium, das beim Bundesbeauftragten für Datenschutz eingerichtet werden wird, regelmäßig kontrolliert werden. Wenn das Gremium mehrheitlich gegen eine Sperrung votiert, muss diese Seite aus der Sperrliste genommen werden

Also auch hier gilt: Erstmal alles rein. KEIN Richtervorbehalt schütz vor der Einschränkung des Grundrechtes seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu äussern, oder Jeder hat das Recht sich aus frei verfügbaren Quellen. Dies sind gleich zwei Grundrechte die bei Missbrauch in Tateinheit angegriffen werden können.

Interessant ist auch, wie sich CDU und SPD wunderbar einig (fast möchte man sagen freundschaftlich) aneinender kuscheln:

Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz. Die Fraktion hatte argumentiert, der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beinhalte keine Änderung des Telemediengesetzes mehr, sondern die Schaffung eines Spezialgesetzes zur Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Es gebe zahlreiche Fragen dazu. Neben der FDP-Fraktion stimmten auch die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag. CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag mit dem Hinweis ab, es sei bereits eine Anhörung durchgeführt worden, und damit sei das Recht auf Durchführung einer Anhörung, das von einem Viertel der Ausschussmitglieder eigentlich durchgesetzt werden könne, verbraucht.

Also haben „die da oben“ (CDU/CSU und SPD) sich prächtig stark gegen „die da unten“ (FTP, Die Linke und die Grünen) durchgesetzt. Bloss nicht zu viele Rechte an die Deppen da unten.

Ergebniss:

Unwählbar (in dieser Sache): CDU/CSU und SPD

Wählbar(in dieser Sache): FTP, Die Linke und die Grünen

Stefan Tomik (FAZ) hat nichts verstanden

Stefan Tomik schreibt in einem Kommentar bei der FAZ:

Nach der Überarbeitung des Gesetzes ist zudem sichergestellt, dass Internetsperren nur als ergänzendes Mittel und auch nur gegen Kinderpornographie eingesetzt werden dürfen. Damit ist man den Kritikern weit entgegen gekommen. Aber statt das zu honorieren, zieht sich die „Internet-Community“ beleidigt zurück in ihr Schneckenhaus

Tja Herr Tomik, da sind Sie der Regierung ja voll auf den Leim gegangen und zeigen auch, wie wenig Sie sich mit der Problematik WIRKLICH beschäftigt haben. Denn die CDU selbst gibt an, dass auch weitere Sperrmöglichkeiten optional möglich sind. Wer sich aber ausschliesslich auf die „grosse Wahrheit“ verlässt, für den mag die neue Version ein toller Kompromiss sein. Business as usual: SEHR viel in den ersten Entwurf reinlegen, dann Abstriche machen (entgegenkommen) und am Ende doch noch ein grosses Stück in die gewünschte Zielrichtung gegangen sein.

Aber ich bin nicht beleidigt. Sie missverstehen meine Intention komplett: Ich bin stinksauer auf diesen Unfug, der da vor unser aller Augen betrieben wird und auf Menschen wie Sie, die das auch noch (in verkennender Weise) als Erfolg für die Menschen feiern wollen.

Bundesministerin ruft öffentlich zu Straftaten auf

das sind genau die Themen die unter „Kinderpornographie“ laufen, wenn Sie Ihre Fachlichkeit, Ihre Fähigkeit als Chaos Computer Club im Internet einsetzen würden, um genau dieses zu verhindern [Ruf: Das tun wir.], dann wäre Ihr Engagement an der richtigen Stelle.

soll die deutsche Familienministerin Ursula von der Leyen (auch verunglimpfend als Zensurulla bezeichnet) als Laudatorin für den Sozialpreis des Deutschen Studentenwerks in  Hannover gesagt haben. (Quelle falsepositiv). Nun stellt sich die Frage, wie sollen Mitglieder des CCC aktiv Kinderpornografie im Internet verhindern?

Die Gesetzgebung liegt beim Bund, der Rest bei Gerichten und den Polizeidienststellen. Soll der CCC die Familienministerin beraten? Fehlanzeige, denn diese wurde versucht – Frau von der Leyen ist allerding Lern- und Beratungsresistent. Soll der CCC Gerichte beraten? Geht nicht, die sind an Gesetze gebunden- die ermittelnden Behörden auch. Man KÖNNTE die Polizei beraten – aber ich fürchte, dass Frau von der Leyen eher möchte, dass der CCC selbstständig Kinderpornografie im Internet sucht (der Zugriff ist strafbar!!!!) und etwas gegen die Inhalte tut. Nur leider ist auch dieses nach dem in Deutschland gültigen Wirtschaftskriminalitätgesetz ebenfalls verboten.

Frau von der Leyen: Kennen Sie eigentlich die deutschen Gesetze? Wenn nein: Lesen bildet. Wenn ja: Warum äussern sie diese offensichtlichen Aufforderung zu einer Straftat?