Dörmann versucht den AK Zensur einzuseifen

Martin Dörmann hat dem AK Zensur geantwortet; geantwortet auf die Absage eines Gesprächstermins, den der AK Zensur absagte, weil die SPD zu dem anberaumten Termin bereits ihr Abstimmungsverhalten festgelegt hatte.

Ich möchte hier einige Passagen der Antwort kommentieren:

Uns wäre es sehr wichtig gewesen, Ihnen unsere Gründe für den gefundenen Kompromiss zum Kinderpornografiebekämpfungsgesetz persönlich zu erläutern.

Womit er sowohl zugibt, dass es nichts mehr zu ändern gab (sonst würde er nicht nur erläutern wollen) aber nicht realisiert, dass wohl der gesamte AK Zensur die Übertragung aus dem Parlament gesehen hat und insofern seine „Erklärung“ ohnehin bei uns angekommen ist.

Gleichzeitig  wollten wir aber auch Ihnen die Gelegenheit geben, Ihre Kritikpunkte nochmals vorzutragen.

Nochmal? Warum nochmal? Hat er Alzheimer? Diktiergeräte gelten als erfunden, wenn er sich einmalig vorgebrachte Argumente nicht merken kann, soll er einen Tonbandmitschnitt machen.

Wir  meinen, es gehört zu einer lebendigen Demokratie, dass man sich gegenseitig zuhört und im Gespräch bleibt, auch wenn man letztlich zu anderen Schlussfolgerungen und Bewertungen kommen mag

Er als Politiker mag es gewohnt sein seine Zeit in Meetungs zu verbringen, von denen er vorab weiss, dass es letztendlich Zeitverschwendung sein wird. Diesen Luxus können sich aber nur Politiker erlauben. Menschen die für ihr Geld arbeiten müssen, sind angehalten ihre Zeit effektiv und produktiv einzuteilen und zu nutzen.

Gerade weil das Internet für eine freie Kommunikation steht, für die Sie in besonderer Weise eintreten, gehen wir davon aus, dass wir an anderer Stelle und zu  anderer Zeit weiterhin in der Diskussion bleiben.

Ja Herr Dörmann. SIE persönlich – als auch Ihre Partei – werden GANZ gewiss in der Diskussion bleiben. Ob es in einer Art geschieht, wie es Ihnen vorschwebt, wage ich zwar sehr ernsthaft zu bezweifeln, aber wir werden voneinender lesen. Versprochen!

Das Thema Internet wird uns alle ja auch in Zukunft intensiv beschäftigen.

Ich prognostieziere, dass Sie sich in Zukunft noch sehr stark mit dem Internet beschäftigen werden. Spätestens, wenn Ihnen die vorgebrachte Volksmeinung zum Hals raushängt und Sie merken, dass „dieses Internet“ besser und tiefer informieren kann, als jedes Wahlplakat.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen  unsere Einschätzung des am 18. Juni 2009 im Bundestag beschlossenen Kinderpornografiebekämpfungsgesetzes näher  zu bringen und unsere Motivation zu erläutern.

Zu Ihrer Motivation haben Sie ja anlässlich ihre Parteitages am letzten Wochenende ausgiebig Stellung genommen. Der Antrag von Jan Moenikes, Bjoern Boehing und Franziska Drohsel wurde nicht zur Abstimmung gebracht, mit dem Argument „Der Parteifuehrung geht er zu weit, da sie befuerchten, bei einer offenen Ablehnung von der konservativen Press als “Freunde der Kinderpornographen” gejagt zu werden. Die Motivation ist also bereits klassifiziert: Feigheit vor der Springerpresse. Willenloses Stimmvieh im Auftrag der Medien.

Das Kinderpornografiebekämpfungsgesetz regelt eindeutig nur die Zulässigkeit von Sperren bei Seiten mit kinderpornografischen Inhalten. Die SPD konnte bei den  Verhandlungen mit der Union am Ende durchsetzen, dass die wesentlichen Regelungen in einem Spezialgesetz  normiert werden, das ausschließlich  kinderpornografische Inhalte erfasst. Dies wird auch noch einmal in der neuen  Gesetzesbegründung festgehalten.

DAS beruhigt mich ausserordentlich. Ja, es beruhigt mich, dass es Sperrverfügungen geben wird, die NACHTRÄGLICH geprüft werden. Dieses Mittel ermöglicht es dem BKA z.B. vor der Wahl „regimekritische“ Webinhalte zu blocken. Wenn dann (nach der Wahl) ein Kontrollgremium tagt, wird es ein „Uuups, sorry da ist wohl unsere Datenbank gewürfelt“ als Antwort des BKA geben. JEDE mögliche Informationsunterdrückung ist VOR jedweder Massnahme einer richterlichen Prüfung zu unterziehen. JEDE Beschlagnahme wird – sofern nicht Gefahr im Verzuge ist – von einem Richter abgesegnet, bevor sie durchgeführt wird. Aber das Internet ist ja ein rechtsfreier Raum – zumindest was das Grundgesetz und Ihre Ansichten angeht.

Eindeutiger kann man nicht regeln, dass es sich um ein reines Präventionsgesetz in einem besonders gelagerten Fall handelt, das nicht auf andere Inhalte oder Zwecke übertragbar ist.

auch wenn Sie es noch 1.000.000 mal vorbeten. Eine Zensur wird dadurch möglich. Informieren Sie sich über tagesaktuelle Themen? Was glauben Sie, was im Iran gerade passiert? Wenn Sie jetzt sagen, dass sowas in Deutschland nie passieren wird, so halte ich entgegen: Ich hätte auch nie gedacht, dass sowohl ein Zensurinstrumentarium installiert, als auch die Gewaltenteilung in Deutschland abgeschafft wird. Aber wir lernen halt nie aus.

Leider wird in der öffentlichen Debatte selten erwähnt, dass die technische Infrastruktur für Internetsperren sich bereits im Aufbau befindet. Durch die Verträge zwischen BKA und den größten Internet-Service-Providern in Deutschland werden diese bereits verpflichtet, die Infrastruktur bereitzustellen und entsprechende Sperrungen in nächster Zeit vorzunehmen. Damit ist der Endkundenmarkt in Deutschland weitgehend abgedeckt. Nach unseren Informationen würden diese Verträge auch dann umgesetzt, wenn es kein Gesetz gäbe.

Vergessen Sie meine obige Frage, ob Sie sich auch tagesaktuell in den Medien informieren. Sie haben mit dieser Passage meine Frage ablehnend beantwortet. Denn den Medien war zu entnehmen, dass diese Verträge vorbehaltlich der Unterstützung durch eine noch zu erstellende Gesetzesgrundlage unterzeichnet wurden. Wäre es zu diesem Gesetz NICHT gekommen, wären die Verträge ungültig.

Ich teile durchaus die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verträge, da sie aus  unserer Sicht keinen hinreichenden Grundrechtsschutz gewährleisten. Bis es aber  möglicherweise zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser  Sache käme, wäre die Infrastruktur schon lange in Betrieb, ohne dass es gleichzeitig hinreichende Schutzbestimmungen für die Internetnutzer gibt, die wir nun gesetzlich regeln. Die aber wollen wir. Sie nicht?

Ich frage mich, ob Sie selbst glauben, was Sie dort schreiben… Es ist eine DIENSTANWEISUNG, dem BKA mitzuteilen, dass etwaige Sperrlisten nicht an die Provider gegeben werden. Damit wäre „die Kuh vom Eis“ und es gäbe keine Fragestellung ob und auf welcher Grundlage gefiltert wird. Denn wenn die Filterlisten leer sind, werden auch keinerlei Schutzbestimmungen für Nutzer oder Anbieter benötigt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, Ihre bisherige Argumentation zu überdenken zumindest aber anzuerkennen, aus  welchen Motiven heraus die SPD Bundestagsfraktion dem Gesetz zugestimmt hat.

Das Thema hatten wir schon, aber Sie wiederholen sich ja gern. WIR nicht.

Selbst wenn man am Ende zu anderen Bewertungen kommt, sollte man die Pro- und  Contra-Argumente zunächst einmal fair gegenübergestellt haben.

Wenn man ein Amt inne hat, welches einen verpflichtet Schaden von der Bundesrepublik fernzuhalten, gilt es ALLE möglichen Gefahren abzuwehren. Wenn Sie auch nur ansatzweise so präventiv die Rechte der Bürger schützen, wie sie versuchen Terroristen zu jagen, wäre die Bundesrepublik einen sehr grossen Schritt weiter.

Wir verstehen, dass der AK Zensur in erster Linie der mehrheitlichen Meinung seiner  Mitglieder Ausdruck verleiht und deshalb unter Umständen auch zugespitzte Positionen vertreten muss.

Eines dieser Mitglieder bin ich und ja, Sie erfahren gerade, wie zugespitzt Positionen vertreten und wie sensibel Argumente interpretiert werden. Auch Sie sollten es einmal versuchen: Interpretieren und Möglichkeiten, aber vor allem auch Gefahren, identifizieren und diese abwenden. Freiheitlich-demokratisch, versteht sich.

Wir können Ihnen versichern, dass wir dabei auch die Argumente aus der Internet-Community sorgfältig abgewogen haben. Wir möchten uns deshalb noch einmal ausdrücklich und sehr herzlich für den fruchtbaren Meinungsaustausch in den letzten Wochen bedanken.

Haben Sie schon einmal eine Absage als Antwort auf  die Bewerbung auf einen Arbeitplatz erhalten? „Trotz ihrer überragenden Qualifikation und Erfahrung haben wir uns für einen anderen Bewerber entscheiden müssen“. Es ist egal wie süß eine Absage erteilt wird – sie bleibt eine Absage.

Die Argumente und Informationen, die wir von Ihnen erhalten haben, sind ganz konkret in die parlamentarischen Beratungen eingeflossen. Auch  die in der E-Petition geäußerte Kritik in Bezug auf eine fehlende Kontrolle der Sperrlisten und ein intransparentes Verfahren haben wir erfolgreich aufgegriffen.

Die Listen sind weiterhin geheim, die Rechtmässigkeit einer Sperrung KANN nachträglich kontrolliert werden. Fast möchte ich die Begrifflichkeit „süss“ konsultieren.

Der öffentliche Druck der Internet-Community ist also keinesfalls wirkungslos geblieben,

Schade, dass Sie diesen Satz nicht wahrheitsgemäss beendeten: …aber der Einfluss der Springerpresse war stärker

Zumindest dies sollte anerkannt werden, zumal Sie selbst zu diesem Erfolg beigetragen haben.

Wenn Sie uns damit unterstellen wollen, dass wir die Aushebelung so perfide unterstützen wie es Sie und Ihre Partei (die SPD) es tut, muss ich dieses leider ablehnend bescheiden. WIR weisen jegliche Mitarbeit an der Auflösung der Grundrechte und der Gewaltenteilung ab.

Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg  haben.

Ist das der Originaltext, wie er im Gestz festgeschrieben ist? Oder steht dort eventuell: „Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind.“ Was ist eine angemessene Zeit? Muss die Löschung versucht werden, oder reicht es, wenn der Sachbearbeiter beim BKA erklärt „Das bringt eh nix“? Herr Dörmann, verzeihen Sie bitte, dass wir sehr genau aufpassen, was unsere Regierung tut und über was genau sie abstimmt. Gerade bei Gesetzen und Verträgen habe ich gelernt, dass jedes Wort, jede Formulierung deutlich zu beachten ist.

Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt,  dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg  gegeben ist.

Ein resp. zwei Richter würden mir persönlich schon reichen, sofern diese VOR der Löschung eine richterliche Anordnung abzeichnen. Das ein unabhängiges Gremium anschliessend die Zusammenarbeit von BKA und Richtern überwacht hört sich gut an. Schöne Idee.

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der  Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten.

Und wo ist das Präventionsgesetz gegen den Missbrauch des Präventionsgesetzes?

Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

Das schreiben Sie in einem Satz ohne den direkten Bezug zu dem Sperrgesetz. Darf ich Sie also so interpretieren, dass die Vorratsdatenspeicherung, für die Herr Schäuble so gekämpft hat, mittels diesen Gesetzes abgeschafft wird? Oder haben Sie nur – wie bei dem Gesetzestext – nur unachtsam formuliert? Scheint Ihnen öfter zu passieren.

Uns ist bewusst, dass die Mitglieder des AK Zensur eine besondere Sensibilität beim Thema Internet haben.

Mir persönlich geht es AUCH um das Internet, aber vielmehr geht es mir um das Grundgesetz in der Form, wie es die Verfasser ehemals erstellt haben und die Freiheit der Menschen in diesem Lande festgeschrieben haben. Anscheinend begreifen Sie (und ihre Partei) nicht, dass es nicht vorranging um das Internet, sondern um die Rechte der Bürger in unserem Land, sowie die Gewaltenteilung geht. Mit Ihrer Argumentation „denen geht ja nur um das Internet“ simplifizieren Sie die Thematik in einem nicht zu ertragendem Masse.

Wir teilen das Ziel, das Internet als Raum der freien Kommunikation zu erhalten und zu schützen

Ist dies die Stelle, an der Sie versuchen humorig zu werden? Sorry, aber von dieser Aussage scheint mir jeder Buchstabe ausschliesslich beruhigende Motive und keine rückhaltige Überzeugung zu beinhalten.

Das Internet stärkt die Entfaltungsmöglichkeiten jedes einzelnen von uns ebenso wie die weltweite Entwicklung demokratischer Inhalte.

Der neue amerikanische Präsident hat diese nutzbringend eingesetzt. Sie und Ihre Partei werden ihre Wahrnehmung der mediale Macht des Internets – für die Demokratie – nach der anstehenden Bundestagswahl nochmals überdenken. Das erscheint mir SEHR sicher zu sein.

Deshalb kämpft die SPD auf internationaler Ebene gegen die Zensur des Internets.

Sie haben wahrlich Humor. International ja, aber in Deutschland, ach….

Und wir wollen sie auch nicht in Deutschland.

Warum installieren Sie dann Gesetze, die genau dieses forcieren können?

Wir halten es aber für falsch und völlig unangemessen, im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetz von Zensur zu  reden

DIESE Aussage erscheint mir – aus Ihrer Feder – allerdings deutlich schlüssig zu sein. Wer lässt sich im Vorwahlkampf schon gern nachsagen, dass er massgeblich an der Erreichtung von Zensur mitgearbeitet hat. Das wäre mir auch peinlich und unangenehm. Mal eine Frage: Kennen Sie Google?

Niemand würde es als Zensur bezeichnen, wenn die Polizei ein kinderpornografisches Bild an einem Zeitungskiosk beschlagnahmt.

Hey, wir kommen aufeinander zu, aber: Sie begreifen nicht, dass Sie keine einzelne Zeitschrift beschlagnahmen, sondern Sie errichten einen Paravent um eben diesen Kiosk. Aber was rede ich, Sie erinnern mich einfach an James Dean: Denn Sie wissen nicht was sie tun.

Auch Sie selbst sprechen  ja nicht von Zensur, wenn Sie auf dem Löschen entsprechender Inhalte auf Internetservern bestehen.

DAS ist die Entnahme eben dieser Zeitschrift aus eben diesem Kiosk, damit diese Zeitschrift nicht weiter verbreitet wird. Dies ist heute schon mit den vorhandenen Gesetzesgrundlagen möglich. Auch ohne dieses Sperrgesetz.

Demgegenüber ist eine Maßnahme, mit der der Zugang zu solchen Seiten lediglich durch eine Sperre erschwert wird, sogar die mildere Maßnahme. Auch insofern bitten wir Sie um Überprüfung Ihrer Argumentation.

An der Stelle frage ich mich lapidar, ob der wissenschaftliche Dienst des Bundestages auch Internetkurse anbietet. Rechtwissenschaft haben Sie studiert, wenden Sie Ihre Kenntnisse an, gerade was die korrekte und sehr penible Nutzung von Formulierungen angeht.

Wir möchten zum Schluss dieses Schreibens noch einmal betonen, dass wir auch für die Zukunft auf einen Dialog mit Ihnen und  der Internet-Community setzen.

Das ist schön für Sie. Sehen Sie am Horizont die beiden roten Lichter? Das sind die Lichter des Zuges der spätestens heute abgefahren ist. Machen Sie Ihren Wahlkampf allein. Im Netz erwarten Sie ab sofort deutlich mehr politische Gegner als noch vor 6 Stunden.

Die sicherlich sehr schwierigen  Themen, die mit dem Medium Internet und seiner rechtlichen Gestaltung zusammenhängen, lassen sich aus unserer Sicht nur durch Argumente, Information, Dialog und eine angemessene Abwägung unterschiedlicher Interessen und Positionen lösen.

Wer sich als so ausserordentrlich beratungsresistend wie Sie und Ihre Partei profiliert, wird sicherlich nicht das Ziel meiner Kommunkationsbemühungen sein. Oder würden Sie versuchen einem Fisch das Fliegen beizubringen? Nein, bitte beantworten Sie die letzte Frage nicht, ich befürchte ich kenne die Antwort.

Wer ist wählbar: Neues aus dem Bundestag

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am Mittwochmorgen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet beschlossen. Die FDP-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion lehnten die Änderungen und den Entwurf insgesamt ab.

findet man als Information auf den Seiten des Deutschen Bundestages. Entgegen der landläufigen Meinung, dass (durch das BKA) erst einmal versucht werden muss etwaige Seiten zu löschen, sieht der neue Gesetzentwurf aber vor:

Die Koalition änderte gegenüber dem Ursprungsentwurf, dass die Aufnahme in die Sperrliste nur erfolgen darf, wenn Maßnahmen zur Löschung der Inhalte nicht möglich oder nicht erfolgversprechend sind

„Nicht erfolgsversprechend“. Ich mag es, wenn Gesetzestexte viel Spielraum lassen. SOLLTEN Gesetze stets so interpretiert werden, wie es die Väter des Gesetzes gemeint haben könnten, so wäre das ja noch nachvollziehbar. Da dies aber nicht der Fall ist, sondern Gesetze gern so ausgelegt werden, wie es dem jeweiligen Bedürfnissträger gerade ins Konzept passt, wird da wohl eher ein bisschen zu viel gesperrt, als ein zu löschen. Mal ehrlich: Was macht mehr Arbeit? Eine Datei um eine Zeile zu erweitern, oder den Provider zu kontaktieren, eventuelle Rückfragen zu beantworten und zu prüfen, ob die Löschung auch erfolgte? Also ab in die Liste und Pauschalausrede „nicht erfolgsversprechend“ rantackern.

Die Sperrliste soll darüber hinaus von einem unabhängigen Expertengremium, das beim Bundesbeauftragten für Datenschutz eingerichtet werden wird, regelmäßig kontrolliert werden. Wenn das Gremium mehrheitlich gegen eine Sperrung votiert, muss diese Seite aus der Sperrliste genommen werden

Also auch hier gilt: Erstmal alles rein. KEIN Richtervorbehalt schütz vor der Einschränkung des Grundrechtes seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu äussern, oder Jeder hat das Recht sich aus frei verfügbaren Quellen. Dies sind gleich zwei Grundrechte die bei Missbrauch in Tateinheit angegriffen werden können.

Interessant ist auch, wie sich CDU und SPD wunderbar einig (fast möchte man sagen freundschaftlich) aneinender kuscheln:

Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz. Die Fraktion hatte argumentiert, der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beinhalte keine Änderung des Telemediengesetzes mehr, sondern die Schaffung eines Spezialgesetzes zur Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Es gebe zahlreiche Fragen dazu. Neben der FDP-Fraktion stimmten auch die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag. CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag mit dem Hinweis ab, es sei bereits eine Anhörung durchgeführt worden, und damit sei das Recht auf Durchführung einer Anhörung, das von einem Viertel der Ausschussmitglieder eigentlich durchgesetzt werden könne, verbraucht.

Also haben „die da oben“ (CDU/CSU und SPD) sich prächtig stark gegen „die da unten“ (FTP, Die Linke und die Grünen) durchgesetzt. Bloss nicht zu viele Rechte an die Deppen da unten.

Ergebniss:

Unwählbar (in dieser Sache): CDU/CSU und SPD

Wählbar(in dieser Sache): FTP, Die Linke und die Grünen

Argumentieren wie das BKA

Am  Mittwoch, den 27. Mai 2009 tagt der „Ausschuss für Wirtschaft und Technologie“ zwecks einer Anhörung bezüglich des „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“. Bei den dort vorgestellten Stellungnahmen findet sich auch eine Stellungnahme des BKA, die ich für ÄUSSERST lesenswert halte und aus der ich zitieren möchte:

Durch Access-Blocking wird nicht nur der Zugang pädosexuell interessierter Täter zu kinderpornografischem Material, sondern auch die ungewollte Konfrontation mit Kinderpornografie (z.B. von Kinder/Jugendlichen) oder der Einstieg in die Befassung mit diesem Material (z.B. für Nutzer von „grenzwertigem pornografischem Material“) erschwert. Daneben kann damit die Erzielung von Gewinnen mit der Verbreitung reduziert werden.

Also kann (nach Ansicht des BKA) der Gewinn reduziert werden, wenn Zufallszugriffe unterbleiben? DIESE Logik muss mir mal jemand erklären? Ist das Aufrufen einer zufälligen Webseite bereits mit einer Abbuchung von meinem Konto verbunden? Wer so argumentiert – und ich muss hier unterstellen, dass diese Argumentation wider besseren Wissen geschieht – arbeitet nicht neutral betrachtend, sondern zielerreichend. Hier möchte jemand das Instrument Internetsperre etablieren.

Schallendes Gelächter löst allerdings der folgende Passus der BKA-„Expertise“ aus:

Access-Blocking wird im Ausland u. a. in folgenden Ländern durchgeführt:
ð Großbritannien  seit 2004
ð Norwegen    seit 2004
ð Schweden  seit 2005
ð Dänemark   seit 2005
ð Schweiz   seit 2006
ð Finnland    seit 2007
In keinem der Länder werden andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt.

(Hervorhebung von mir)

Lebt der Ersteller dieses Textes unter einem Stein? Sind allgemeine Informationsquellen beim BKA unter Strafe verboten? Im Focus steht folgendes z.B. zu Schwedens erfolgreichen Sperren zu lesen:

„Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, bilanzierte der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, im Nachrichtenmagazin FOCUS.

Das auch unschuldige Webseiten gern mal in den Filtern landen, sollte sich mittlerweile allgemein rumgesprochen haben.

Aber mal ganz ehrlich: Wenn wir das BKA wären, wären wir nicht auch dafür unsere Macht und Einflussnahmemöglichkeiten zu erweitern? Vor allem, wenn uns Schäuble im Nacken sitzt?