E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.

Der Dienst E-Post der Deutschen Post AG ist per Nutzungsbedingungen definitiv unbenutzbar. Daran ist faktisch nicht zu rütteln. Eigentlich müsste man jeder Person die Geschäftsfähigkeit per Amtsrichter aberkennen lassen, die sich zu diesem Dienst anmeldet.

Die Stiftung Warentest hat sich die Nutzungsbedingungen ein wenig genauer angeschaut und mich auf diesen Bereich des Elends aufmerksam gemacht. Warentest stellt fest:

Schwer wiegen jedoch die Nachteile des neuen Postdiensts: Die Anmeldung funktioniert umständlich und kann dauern. Wirklich vertraulich sind Briefe nur mit zusätzlicher persönlicher Verschlüsselung. Mit 55 Cent hat der E-Brief auch einen stolzen Preis – insbesondere dann, wenn die Post ihn nur elektronisch weiterleitet und nicht ausdruckt und austrägt. Und bürden sich angemeldete Nutzer eine zusätzliche tägliche Aufgabe auf: die Leerung ihres Postfachs.

Aber das allein ist noch lange nicht alles, über das Schönste sind die Tester gar nicht gestolpert.

Laut Leistungsbeschreibung sichert die Post zu:

Die verwendeten Technologien gewährleisten eine bestmögliche Verfügbarkeitdes E-POSTBRIEF Portals (95% Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt außerhalb der Wartungszeiten). (Hervorhebung von mir)

95% Verfügbarkeit bedeutet, dass der Dienst 18 Tage und 6 Stunden jährlich unerreichbar sein darf. Die Einschränkung „außerhalb der Wartungszeiten“ allerdings erlaubt es den Dienst deutlich länger vom Netz zu nehmen. Interessant ist, dass ich nirgendwo herausfinden konnte mit welchen Wartungszeiten und -fenstern die Post rechnet. Alles offen.

Wir haben gelernt, dass die Post ohne Probleme den Dienst länger als 3 Wochen unerreichbar halten kann, andererseits schreibt sie aber in den AGB fest:

6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.

Bei Geschäftskunden ist es noch härter:

Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

Was passiert bitte, wenn mein Geschäftspartner, Finanzamt, sonstige Behörde die Nachricht erhält dass die Nachricht in mein Postfach zugestellt wurde, ich aber – nach der Benachrichtigung – aufgrund technischer Probleme der Post 2 Wochen keinen Zugriff auf mein Postfach habe. Dann bin ich nachweispflichtig dass ich aufgrund eine Postproblems keinen Einblick nehmen konnte?

Während ich bei Auslandsaufenthalten einer Vertrauensperson eine zeitlich begrenzte Postvollmacht übergeben konnte um die Briefpost zu organisieren, wird es nun schwerer (wieder AGB):

6.5 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten (Anmeldename, Passwort sowie das Mobiltelefon auf das die HandyTAN zur Anmeldung mit hohem Ident-Nachweis übermittelt wird) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte geschützt sind. Insbesondere hat er sein Passwort und die ggf. an ihn übermittelte HandyTAN geheim zu halten.

Wer also diese AGB und Leistungsbeschreibung der Post anerkennt, kann nicht geschäftsfähig sein und muss – durch einen Vormund/gesetzlichen Vertreter – vor sich selbst geschützt werden. Man kommt ja sonst in Teufels Küche.

Wer seine Gegner kritisiert, sollte die Worte weise wählen

Wenn die FDP-Spendenaffaire (ich nenne so schon mal so) ein Thema im Bundestag ist, sollte man als Redner WOHL vorbereitete Worte finden. Schauen wir doch mal, wie vorbereitet unsere Koalitionstruppen sich der Kritik der Opposition stellen (Quelle, alle: Tagesschau)

Angesichts der massiven Kritik ging die Union in die Offensive: Sie wies den Vorwurf der Käuflichkeit nicht nur zurück, sondern warf der Opposition – mit Blick auf den Antrag der Grünen – „durchsichtiges und unehrliches“ Vorgehen vor.

Durchsichtig und unehrlich? Das sind Prädikate, die ich FDP und CSU in Sachen Hotelspenden und Verdacht der Bestechlichkeit auch ans Revers hefte. Aber mal unter uns: Gibt es EINEN Politiker in Deutschland, dem ihr eine Ehrlichkeit unterstellen würdet? Solche Menschen sind doch längst im Ruhestand – wenn nicht ausgestorben.

Aber auch der nächste ist ein echter Schenkelklopfer:

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Peter Altmaier, sah gar die „politische Kultur“ gefährdet.

Wer also „Gschmäckle“ anspricht und kritisiert, gefährdet die politische Kultur? Welche Kultur denn bitte? Die Kultur, dass jeder seine Gesetze bekommt, solange man es schafft die Bestechlichkeit vor dem Wahlvolk zu verschleiern? Sind es nicht vielmehr die Lobby-gelenkten Politiker, die den Saustall, den wir Politik nennen, zu verantworten haben?

Auch die stete Nebelkerze, die Spende sei ordnungsmäß gewesen, darf natürlich nicht fehlen:

Für die FDP mischte sich ihr parlamentarischer Geschäftsführer, Jörg van Essen, in die Bundestagsdebatte ein. Der Antrag der Opposition sei ein Skandal. Es gebe keinerlei Notwendigkeit für diese Debatte. Die Spende an die FDP sei ordnungsgemäß gewesen.

Soll das etwa heissen, dass jedermann gern Bestechungsgelder annehmen darf wenn er diese Einnahmen denn nur beim Finanzamt angibt? Aber im Gegensatz zu den Parteien, die noch zusätzliches Geld über die Parteienfinanzierung für die Bestechungsgelder bekommen. Wenn wir bestochen werden, kommen wir ins Gefängniss – Parteien werden monetär belohnt. Ich könnte kotzen.

100$ Schmerzensgeld für Verstoss gegen Buchhaltungspflicht

Manchmal macht es sich unsere gute Telekom ja tatsächlich etwas leicht. Bereits seit 1995 müssen in Deutschland alle Dokumente, die sich auf buchführungspflichtigen Geschäftsvorfälle beziehen, archiviert werden. Seit 1995 also, muss auch eine Email, die direkt mit einem „buchführungspflichtigen Geschäftsvorfall“ in Zusammenhang steht für das Finanzamt, Steuer- oder Wirtschaftsprüfer sicher archiviert und im Zugriff gehalten werden.

Die Telekom (USA) hat nun ein wunderschönes Beispiel gegeben, warum man keineswegs geschäftliche Vorfälle auf externen Rechnern bearbeiten oder speichern sollte: Der Dienst Sidekick hat mal eben die Daten der Nutzer verloren. Wer GMX, Googlemail oder sonstige „externe“ Maildienste nutzt, tut dies für gewöhnlich ausschliesslich für private Mails (obschon ich auch schon berufliche Mailadresse User@web.de gesehen habe). Dagegen ist auch nichts zu sagen. Wenn es aber um betrieblich relevante Daten geht, sollte man wohl deutlichst Abstand voxternen Dienstleistern nehmen. Wenn nämlich der Betriebsprüfer wissen will, auf welchen Grundlagen der Vorgang „Borschleck“ beruht und man lapidar „Sidekick“ sagt, wird es sicherlich teurer werden (allein die eingesetzte Arbeitszeit die für Erklärungen benötigt wird) als die 100$, die T-Mobile USA den Kunden abietet, deren Daten im Nirvana gelandet sind.

Und ein Unternehmen, dass so mit Kundendaten umgeht soll den offziellen Maildienst De-Mail verantworten? Naja, für Privatleute mag das gehbar sein. Ansonsten: Prüfe wer Daten „draussen“ verarbeiten lässt – und immer schön ein tägliches Backup machen.