Hatte Guttenberg doch Hilfe? Geht er als Lügenbaron in die Geschichte ein?

Hat der ehemalige Prince-Charming der deutschen Politik noch gestern erklärt:

„Ich bin gerne bereit zu prüfen, ob bei über 1200 Fußnoten und 475 Seiten vereinzelt Fußnoten nicht oder nicht korrekt gesetzt sein sollten und würde dies bei einer Neuauflage berücksichtigen.“ An der Arbeit der Dissertation hätten keine Mitarbeiter mitgewirkt. „Die Anfertigung dieser Arbeit war meine eigene Leistung“, so der Minister.

Quelle Spiegel. Man beachte den als Zitat gekennzeichneten Satz „Die Anfertigung dieser Arbeit war meine eigene Leistung“. Eigene Leistung bedeutet auch eigene Recherche. Und was vermeldet die Tagesschau heute?

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios nutzte Guttenberg allerdings den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages für seine Dissertation. Demnach habe der damalige einfache CSU-Abgeordnete die Abteilung des Parlamentes für seine allgemeinpolitische Tätigkeit als Abgeordneter mit Fachfragen beauftragt, wie dies auch viele andere Abgeordnete üblicherweise tun. Die Expertisen, die er vom wissenschaftlichen Dienst bekommen habe, seien dann aber später teilweise auch in seine Doktorarbeit eingeflossen.

Guttenberg hat also die anderen – auch gekennzeichneten – Zitate wahrscheinlich nicht selbst heraus gesucht , sondern seine Eigenleistung bestand auch hier im ausschliesslichen Copy and Paste.

Wer sich hinstellt und Anstand und Ehrlichkeit einfordert sollte dies mit einer reinen Weste tun. Aber der Adel darf das. Wie schreib der Spiegelfechter so schön:

Baron von Guttenberg wird vorgeworfen, daß er abgeschrieben hat. Geistiger Diebstahl also, aber was wundern wir uns? Der Geist des Diebstahls hat den Adel einstens ja großgemacht. Heißt: unser neuester Held aus der bundesdeutschen Gel-Edelgalerie hat nur nachexerziert, auf bürgerlichem Terrain, was die Vorfahren über viele Jahrhunderte hinweg vorexerziert haben – auf aristokratischem Gebiet: anderen Menschen deren Eigentum zu klauen, den Zehntteil von allem, was ihre Bauern erwirtschaftet hatten, sowie die Jungfräulichkeit der bürgerlichen Bräute aus ihrem Territorium gleich mit.

Absolut auf den Punkt gebracht. Der (Pferde)Apfel fällt halt nicht weit vom (Stamm)baum. Die Franzosen haben es damals richtig gemacht. Die haben den Adel komplett abgeschafft – und wussten warum.

Darf man Guttenberg bald offiziell Betrüger nennen?

Unser Selbstverteidigungsminister, der sich ja schon aufgrund seiner Frisur als Widerling outet (wie Nonnenmacher, Dieckmann und Huncke – um nur einige zu nennen), hat schon früh angefangen auf anderer Leute Arbeit zu bauen:

Nach den jüngsten Bundeswehrskandalen wird Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg nun neue Kämpfe ausfechten müssen.

Die Doktorarbeit sei an mehreren Stellen „ein dreistes Plagiat“ und „eine Täuschung“, sagte der Bremer Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano, der die Parallelen mit anderen Texten bei einer Routineprüfung entdeckt hat.

Quelle: Süddeutsche. Tja, so ist das nun mal, wenn man selbst kaum etwas gebacken bekommt. Dann lässt man die Redaktion der BILD für sich entscheiden und schreibt die Doktorarbeit eben ab. Er ist ja nicht der einzige Minister mit einem Makel, bei der Frau Schröder soll die Arbeit ja auch von Hilfskräften der Partei erledigt worden sein.

Allesamt Zivilversager, die wir da als Minister durchfüttern.

Ziercke, unbelehrbarer BKA-Chef

Der alte Meister Ziercke machte ja schon von seiner Verfassungsfestigkeit reden, als der Rolli-Fahrer noch Innenminister war. Mittlerweile begibt sich der BKA-Chef aber in Bereiche in denen er mit den Prädikaten merkbefreit und beratungsresistend belegt werden kann. Dank Udo Vetters Lawblog wurde ich auf ein Interview in der WELT mit eben diesem Zierke aufmerksam, dass doch deutlich zeigt, wes Geistes Kind dieser Mann ist.

Allein die Argumentation, warum Ziercke für Websperren ist, zeigt dass der Mann das letzte Jahr unter einem sehr grossen und sehr schwerem Stein verbracht haben muss und jegliche Informationen von sachkundigen Menschen gänzlich ignorieren kann:

Solche Stoppschilder im Netz stören die Erreichbarkeit der Webseiten, erschweren die ungewollte Konfrontation mit Kinderpornografie und die Gewinnung neuer Kunden. Sie können Tätergewinne durch rückläufige Kundenzahlen reduzieren und die Traumatisierung der dargestellten Opfer verhindern. Vor allem aber appellieren sie an das Rechtsbewusstsein der potentiellen Konsumenten. Das Unwerturteil des Rechtsstaates zum Konsum von Kinderpornografie ist ein wichtiges Signal gegen den Missbrauch von Kindern.

Dieser ganze Absatz ist (sorry) Schwachsinn, denn nur Löschungen von kriminellen (nicht unerwünschten!) Inhalten sorgt wirklich und voll umfanglich dafür, dass diese Inhalte dem Zugriff entzogen werden und mit dem Inhalt keine Erträge erwirtschaftet werden können. Dass die Internetsperren innerhalb von Minuten von wirklich interessierten Menschen umgangen werden können, hat Ziercke in den letzten 12 Monaten offensichtlich nicht begriffen.

Der folgende Absatz würde gewiss so manche Doktorarbeit in Sachen Jura beflügeln können:

Es gehört zum täglichen Geschäft der Polizei, Lebenssachverhalte zur Abwehr von Gefahren strafrechtlich einzuordnen, im Bereich der Kinderpornografie ebenso wie bei anderen Delikten. Um jedoch mögliche Zweifel an dieser Stelle auszuschließen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass zusätzlich ein beim Bundesbeauftragten für Datenschutz einzurichtendes Expertengremium die Einträge der Sperrliste mindestens quartalweise überprüft. Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein.

Es gehört zum täglichen Geschäft der Polizei etwas einzuordnen? Die Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft ordnen gar nichts ein, dieses Recht hat auch Gaius Zierckus Cäsar nicht. Das Recht einer Bewertung steht den Schergen der Staatsanwaltschaft nicht zu. Die Polizei arbeitet zu, nimmt auf, dokumentiert und arbeitet auf Anweisungen. Aktiv werden Staatsanwälte und Richter. Dieser Grössenwahn, was die Aufgaben der eigenen Behörde angeht, ist aber nicht neu.

„Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein“. Ob und was der Gesetzgeber verbietet definieren Gesetze, welche dann von Richtern genutzt werden, um im Einzelfall zu definieren, ob oder ob nicht etwas Verbotenes vorliegt. Einer Polizeibehörde fehlt dafür sowohl die Kompetenz als auch die Ermächtigung (oder sind diesbezügliche Gesetze wieder reaktiviert?).

Herr Ziercke: Sie sind in meinen Augen mit Ihrem Amt überfordert. Sie kennen anscheinend nicht einmal Rechtsgrundlagen ihrer Behörde sowie die Abgrenzungen zu anderen Instrumentarien unseres Rechtsstaates.

Wenn Udo Vetter schreibt:

Gleiches gilt für Onlinemedien, Foren und Blogs. Das passende Verbot ist auch für Meinungsäußerungen schnell gefunden und angewandt.

kann ich mich dieser Befürchtung nur anschliessen.