#Servergate – hier der „Durchsuchung der Geschäfts- und aller Nebenräume“

Anscheinend ist der Durchungsbeschluss geleakt und ich möchte diesen meiner Leserschaft nicht vorenthalten. Die Quelle findet sich bei Pastebin.

Bitte beachtet WANN der vermeintliche Angriff geschah und wann die zentrale Kommunikationsinfrastruktur einer politischen Parte – in Deutschland – komplett abgeschaltet wurde

19-Mai-2011 16:08 vom. Amtsgericht Darmstat +49 6151 992 5210 An: +49 611 5545390 S.1/2
— Ausfertigung —
Amtsgericht Darmstadt 19.05.201125 Gs – 1000 AR 200594/11

[Logo]Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren gegenunbekanntwegen IT-Angriffeswird die Durchsuchung der Geschäfts- und aller Nebenräume
der FirmaAixit GmbH NOC, Aixit GmbH
gemäß § 103 StPO und die Beschlagnahme folgender Gegenstände
Unbekannte Anzahl von Festplatten mit unbekannter Speichergröße zur Domain „piratenpad.de“mit den darauf gespeicherten Serverdaten zur IP-Adresse 178.19.17.113angeordnet, da sieals Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein könnten (§ 94 StPO).
Gründe:Die Staatsanwaltschaft beim Großen Instanzgericht – 5 Division Sektion S2“ – in Paris führt derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, nämlich unbekannte Mitglieder der Gruppevon Anonymus-Aktivisten, wegen eines IT-Angriffes in Form einer Distributed-Denial-of-Service-Attacke (DDOS Attacke) gegen die Website http://edf.com der französischenElektrizitätsgesellschaft Électricite`des Frances SA (EDF) in der Zeit vim 20.-23 April 2011. Durchdiesen Angriff, der insgesamt 14 Stunden dauerte und dessen Funktionsweise und Hintergründedem Vermerk des Bundeskriminalamts – SO 43 – Wiesbaden vom 17.05.2011 zu entnehmen sind,waren diverse Subdomains der Hauptseite der betroffenen Firma für die Dauer des Angriffes nichtverfügbar. Dieses Vorgehen verwirklicht nach deutschem Recht die Straftatbestände derDatenveränderung bzw. Computersabotage (Vergehen, strafbar gemäß $ 303 a bzw. 303 bStrafgesetzbuch).
Im Rahmen von sogenannten OpenSource-Recherchen erhielt die französische Stelleeinen Hinweis auf die Website http://www.piratenpad.de welche die Piratenpartei Deutschland alsverantwortlichen Betreiber ausweist und unter der IP-Adresse 178.19.71.113 erreichbar ist, welcheder Firma Aixit GmbH mit Sitz in Offenbach a.M. als Provider zugewiesen ist. Durch das von derersuchenden französischen Stelle informierte BKA Wiesbaden konnte auf der Websitezahlreiche links zu weiteren Webseiten gesichtet werden, die u.a. Erläuterungen zu der Gruppe Seite 1/219-Mai-2011 16:08 vom. Amtsgericht Darmstat +49 6151 992 5210 An: +49 611 5545390 S.2/2der anonymen Täter, Darstellung zur Aufforderung eines Angriffes auf Webseiten weitererUnternehmen und eine Darstellung zur betroffenen Firma EDF als Firma, die an Atomkraftwerkenbeteiligt ist, enthalten. Danach besteht der Verdacht, dass auf dem Server „piraten-pad.de“Informationen vorhanden sind, die nur dem Täterkreis oder diesen nahe stehenden Personenvorliege können, da der Server von den Tätern genutzt wird und dieser Informationen (z.B.Logdateien) enthält, die zur Identifizierung der unbekannten Täter führen können. Die von demServer zur benannten IP-Adresse vermuteten Daten sind daher im Rahmen des in Frankreichwegen der Ausführung von DDoS-Attacken gegen Webseiten der französischenElektrizitätsgesellschaft Électricité des Frances SA (EDF) geführten Ermittlungsverfahrens vonBedeutung. Seitens der französischen Behörden wurden die Übermittlung eines justiziellenRechtshilfeersuchens bereits angekündigt. Aufgrund der Flüchtigkeit von Daten im Internet und derdamit verbundenen Gefahr, dass Daten, die für die weiteren in Frankreich geführten Ermittlungenvon Bedeutung sein könnten, verloren gehen, ist es jedoch notwenig, bereits jetzt vorab derÜbermittlung des justiziellen Rechtshilfeersuchens eine Vorabsicherung vorzunehmen und dieSpeichermedien zu beschlagnahmen. In Deutschland existiert keine rechtliche Verpflichtung desProviders, eine Vorabsicherung von Daten (also ohne vorliegenden richterlichen Beschluss)durchzuführen.
EckardRichter am Amtsgericht
AusgefertigtAmtsgericht Darmstadt, 19.05.2011[Unterschrift] [Stempel]
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Ergo-Mitarbeiter schnupfen Salz, spritzen Haschisch und rauchen wahrscheinlich Zitronensaft

Ich habe in meinem Leben schon vieles gehört – auch viel Schwachsinn. Was die Ergo-Versicherungsgruppe allerdings heute als Pressemittelung rausdrückt ist ein echter Hammer:

Die Berichterstattung in der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung, wonach Handelsvertreter der Hamburg-Mannheimer auf sog. Top 5 Reisen Kokain konsumiert hätten, ist unwahr. Die von der BILD-Zeitung veröffentlichten Fotos zeigen ein Trinkspiel mit Salz, Tequila und Zitronensaft. Dazu gehört das Einschnupfen von Salz durch die Nase. Bei den Handlungen der Akteure auf den von der BILD-Zeitung veröffentlichten Fotos handelt es sich nicht um den Konsum von Kokain. Der ERGO liegen dazu inzwischen auch eidesstattliche Versicherungen von auf den Lichtbildern abgebildeten Personen vor.

Hier nochmals als Hardcopy, falls das den Ergos dann doch zu peinlich ist.

Einschnupfen von Salz durch die Nase? Die Mitarbeiter der Ergo-Versicherungsgruppe halten die Menschheit anscheinend für ähnlich dämlich wie ihre Kunden, die mit ihren Versicherungsbeiträgen schliesslich diese Exzesse finanzieren. Wie es aussieht, wenn jemand Salz schnupft, kann man sich hier mal anschauen:

httpv://www.youtube.com/watch?v=ripZ6kpa7dA&feature=player_detailpage

Ich sag mal: Kids, don’t do that at home.

Randbemerkung zu der eidesstattlichen Versicherung: Es mag ja sein, dass es kein Kokain war. Sollte die eidesstattliche Versicherung allerdings aussagen, dass es Salz war welches durch die Nase inhaliert wurde, so rieche ich da eine „Falschaussage unter Eid“.

PS: Hier fehlt der Link zu dem entsprechenden Artikel der Springerstiefelpresse. Dort sind die Salzsniefer-Bilder zu sehen.

Politikerlogik und Volksverarsche am Beispiel Atomausstieg

Bei der FAZ finde ich folgende Zeilen und diese machen mich nachdenklich:

Der Wirtschaftsflügel der CDU, der BDI und die FDP haben sich gegen ein starres Atomausstiegsdatum ausgesprochen. „Wir können nicht sagen, wir machen eine Brückentechnologie, brechen die Brücke in der Mitte ab und müssen den Rest schwimmen.“

Wir sehen den Atomausstieg nun mal tatsächlich als „Brücke“ um uns an obiges Beispiel anlehnen zu können.

Wenn ich mich recht entsinne, wurde der Atomausstieg im Jahre 2000 bereits von Rot/Grün besiegelt. Das heisst die Länge der Brücke wurde vor nunmehr 11 Jahren definiert.

Dann – 10 Jahre später, im Jahr 2010 – hat Schwarz/Gelb diese Brücke wieder verlängert. Ich glaube nicht, dass diese imaginäre Brücke in der Mitte aufgeschnitten und in der Mitte ein Zwischenstück eingeflochten wurde. Vielmehr wurde ein Ende – das hintere – einfach verlängert. Um bei unserer Brücke zu bleiben: Die Abfahrt wurde künstlich über das bereits im Jahre 2000 befestigte Ufer hinweg gebaut.

Wenn CDU, der BDI und die FDP nun erklären, dass man die Brücke in der Mitte abreisst, so blenden diese – von der Atomlobby an Marionettenfäden geführten Schwachmaten – aus, dass das abzureissende Teilstück eben ausschliesslich am bereits gefestigten Ufer stehen sollte.

Oder hat die Atomindustrie von 2000 bis 2010 ausschliesslich darauf gehofft, dass irgendwann schon eine käufliche Regierung kommt und letztes Jahr (Ausstieg vom Ausstieg) den „Deich“ abgerissen und eine Bucht angelegt wo vormals Ackerland war?

„Liebe“ Lobbyisten, wenn schon Vergleiche, dann bitte welche die nicht so total schwachsinnig sind, wie der obige. Ihr beleidigt meine Intelligenz! Und das mag ich so gar nicht.