#Servergate – hier der „Durchsuchung der Geschäfts- und aller Nebenräume“

Anscheinend ist der Durchungsbeschluss geleakt und ich möchte diesen meiner Leserschaft nicht vorenthalten. Die Quelle findet sich bei Pastebin.

Bitte beachtet WANN der vermeintliche Angriff geschah und wann die zentrale Kommunikationsinfrastruktur einer politischen Parte – in Deutschland – komplett abgeschaltet wurde

19-Mai-2011 16:08 vom. Amtsgericht Darmstat +49 6151 992 5210 An: +49 611 5545390 S.1/2
— Ausfertigung —
Amtsgericht Darmstadt 19.05.201125 Gs – 1000 AR 200594/11

[Logo]Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren gegenunbekanntwegen IT-Angriffeswird die Durchsuchung der Geschäfts- und aller Nebenräume
der FirmaAixit GmbH NOC, Aixit GmbH
gemäß § 103 StPO und die Beschlagnahme folgender Gegenstände
Unbekannte Anzahl von Festplatten mit unbekannter Speichergröße zur Domain „piratenpad.de“mit den darauf gespeicherten Serverdaten zur IP-Adresse 178.19.17.113angeordnet, da sieals Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein könnten (§ 94 StPO).
Gründe:Die Staatsanwaltschaft beim Großen Instanzgericht – 5 Division Sektion S2“ – in Paris führt derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, nämlich unbekannte Mitglieder der Gruppevon Anonymus-Aktivisten, wegen eines IT-Angriffes in Form einer Distributed-Denial-of-Service-Attacke (DDOS Attacke) gegen die Website http://edf.com der französischenElektrizitätsgesellschaft Électricite`des Frances SA (EDF) in der Zeit vim 20.-23 April 2011. Durchdiesen Angriff, der insgesamt 14 Stunden dauerte und dessen Funktionsweise und Hintergründedem Vermerk des Bundeskriminalamts – SO 43 – Wiesbaden vom 17.05.2011 zu entnehmen sind,waren diverse Subdomains der Hauptseite der betroffenen Firma für die Dauer des Angriffes nichtverfügbar. Dieses Vorgehen verwirklicht nach deutschem Recht die Straftatbestände derDatenveränderung bzw. Computersabotage (Vergehen, strafbar gemäß $ 303 a bzw. 303 bStrafgesetzbuch).
Im Rahmen von sogenannten OpenSource-Recherchen erhielt die französische Stelleeinen Hinweis auf die Website http://www.piratenpad.de welche die Piratenpartei Deutschland alsverantwortlichen Betreiber ausweist und unter der IP-Adresse 178.19.71.113 erreichbar ist, welcheder Firma Aixit GmbH mit Sitz in Offenbach a.M. als Provider zugewiesen ist. Durch das von derersuchenden französischen Stelle informierte BKA Wiesbaden konnte auf der Websitezahlreiche links zu weiteren Webseiten gesichtet werden, die u.a. Erläuterungen zu der Gruppe Seite 1/219-Mai-2011 16:08 vom. Amtsgericht Darmstat +49 6151 992 5210 An: +49 611 5545390 S.2/2der anonymen Täter, Darstellung zur Aufforderung eines Angriffes auf Webseiten weitererUnternehmen und eine Darstellung zur betroffenen Firma EDF als Firma, die an Atomkraftwerkenbeteiligt ist, enthalten. Danach besteht der Verdacht, dass auf dem Server „piraten-pad.de“Informationen vorhanden sind, die nur dem Täterkreis oder diesen nahe stehenden Personenvorliege können, da der Server von den Tätern genutzt wird und dieser Informationen (z.B.Logdateien) enthält, die zur Identifizierung der unbekannten Täter führen können. Die von demServer zur benannten IP-Adresse vermuteten Daten sind daher im Rahmen des in Frankreichwegen der Ausführung von DDoS-Attacken gegen Webseiten der französischenElektrizitätsgesellschaft Électricité des Frances SA (EDF) geführten Ermittlungsverfahrens vonBedeutung. Seitens der französischen Behörden wurden die Übermittlung eines justiziellenRechtshilfeersuchens bereits angekündigt. Aufgrund der Flüchtigkeit von Daten im Internet und derdamit verbundenen Gefahr, dass Daten, die für die weiteren in Frankreich geführten Ermittlungenvon Bedeutung sein könnten, verloren gehen, ist es jedoch notwenig, bereits jetzt vorab derÜbermittlung des justiziellen Rechtshilfeersuchens eine Vorabsicherung vorzunehmen und dieSpeichermedien zu beschlagnahmen. In Deutschland existiert keine rechtliche Verpflichtung desProviders, eine Vorabsicherung von Daten (also ohne vorliegenden richterlichen Beschluss)durchzuführen.
EckardRichter am Amtsgericht
AusgefertigtAmtsgericht Darmstadt, 19.05.2011[Unterschrift] [Stempel]
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle