MdB darf jeder werden

Sebastian Edathy Mitglied des Bundestags und SPD-Mitglied hat einen guten Grund Befürworter der Vorratsdatenspeicherung zu sein. Auf Abgeordnetenwatch berichtet er von einem Vorfall, der weniger stabile Psychen schwerstens traumatisiert hätte:

Ich nenne Ihnen mal ein konkretes und reales Beispiel: Auf meinen Namen wurde vor ca. einem Jahr über das Internet bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt, über deren Eintreffen in meiner Privatwohnung ich sehr überrascht war. Ist es legitim, herausfinden zu wollen, ob der Besteller identifiziert werden kann? Ich meine: Ja. Das Versandhaus, das die Ware zurücknehmen musste, wurde finanziell geschädigt und ich belästigt. Zumindest zu versuchen, den Bestellungs-Urheber zu identifizieren, sah das Gesetz vor. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders. Damit kann ich leben, ohne mir deswegen zurechnen lassen zu müssen, ein schlechtes Gesetz mitverantwortet zu haben.

Jawoll! Und ab sofort werden Briefe und Postkarten nur noch transportiert, wenn der Einlieferer auch seinen Personalausweis vorzeigt. Ansonsten besteht ja die Gefahr, dass jemand anonym und mit falschen Absenderangaben per Brief in Flensburg einen Analdildo bestellt und zu Herrn Edathy nach Rehburg-Loccum liefern lässt.

Sehr geehrter Herr Edathy wie realitätsfremd muss man sein, wenn man einfachste Parallelen zwischen elektronischer und herkömmlicher Kommunikation nicht nachvollziehen kann.  Vielleicht sind sie aber einfach mit der modernen Kommunikation überfordert? Man weiss es nicht.

Man sollte man doch versuchen sich ein wenig Sachverstand anzueignen, bevor man über Gesetze abstimmt.

Tja, um Brot zu backen muss man eine Lehre und sogar eine Meisterprüfung absolvieren – MdB darf jeder werden. Sehe ich  da Verbesserungspotential?

Update: Wer hat die widerlichere Stasi-Vergangenheit? CDU!

Fefe macht mich gerade mit deutlichen Worten auf die Stasi-Vergangenheit der CDU aufmerksam:

Die CDU schafft es doch immer wieder, ihre eigenen Rekorde für abstoßende ekelerregende Widerlichkeit noch zu überbieten

Was fefe beschreibt ist, dass der Stasi-Beauftragter Gerhard Ruden des Landes Sachsen-Anhalt von seinem Rücktritt zurück tritt. Das ist sowas wie ein ausgesprungener Aussprung. Wir erinnern uns: Ruden ist der „Stasi-Aufklärer“ der selbst bei einem Stasi-Verhör einen Schulfreund belastet hatte.

Jaja, bei der CDU kann am besten derjenige reinigen, der selbst meisten Dreck am Stecken hat – fällt bei denen ja auch kaum auf.

Und warum tritt Ruden denn überhaupt vom Rücktritt zurück?

Im Landtag, wo die neue Wendung heftiges Kopfschütteln auslöste, wurde spekuliert, ob Ruden mit dem Rücktritt vom Rücktritt Versorgungsansprüche wahren will. Diese stünden ihm erst nach fünf Jahren im Amt zu. Rudens fünfjährige Amtszeit endet im Juni. Ruden selbst äußerte sich nicht. Der Presseagentur dpa sagte er: „Ich gebe keine Begründung ab. Zu meinen dienstrechtlichen Angelegenheiten sage ich nichts.“ (MDR)

Schnell nochmal die Taschen vollstecken und eine lebenslange Rente abstauben – sich vom Steuerzahler zeitlebens finanzieren lassen. Pack, widerlich – allesamt!

Wann wird endlich mal so richtig auf geldgierige Manager und Politiker eingedroschen? Da ist doch viel mehr zu holen als bei den Hartz-IV Empfängern.

UPDATE:

Wie ich gerade dem Spiegel entnehmen konnte wurde Ruden vom Justizministerium seines Amtes enthoben. Aber ich bin mir GANZ sicher, dass die CDU-Seilschaften da irgendwas drehen, dass Ruden zumindest seine Versorgungsansprüche behalten wird. Wetten werden noch angenommen.

Die Bundeskanzlerin übernimmt das Kommando über die Streitkräfte

Laut Grundgesetz (Art 115b):

Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.

übernimmt die Bundeskanzlerin die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte (also die Bundeswehr). Nun wird man sagen können, dass der Verteidigungsfall laut Grundgesetz (Art.115a) nur eintreten kann, wenn das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angegriffen wird oder ein Angriff unmittelbar bevorsteht.

Nun muss man allerdings feststellen, dass die Väter des Grundgesetzes GANZ sicher nicht davon ausgegangen sind, dass die Verteidigungsstreitkräfte der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswehr) mittels Transall nach Afghanistan geflogen werden um dort das Grundgesetz zu verteidigen. Auch als Spannungsfall würde ich den Zustand nicht bezeichnen – spätestestens wenn geschossen wird und es Tote gibt ist die „Spannung“ eskaliert.

Wenn ich nun lese:

Wenige Tage nach dem Tod von drei Bundeswehrsoldaten in Afghanistan ist nun auch Kanzlerin Angela Merkel der Meinung, dass man den Konflikt umgangssprachlich als Krieg einstufen kann. (Tagesschau)

dann darf ich doch davon ausgehen dass unser Regierungsoberhaupt die Kontrolle den V-Fall ausruft. Über die Umgangssprachlichkeit referierte ich bereits.

Kritisch wird das ganze, da wir nun diese schwarz-gelbe Pest Regierung bis zur Beendigung des Afghanistan-Krieges am Arsch haben – im Krieg wird nicht gewählt!

Artikel 115h

(1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit des Bundespräsidenten sowie bei vorzeitiger Erledigung seines Amtes die Wahrnehmung seiner Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates enden neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit eines Mitgliedes des Bundesverfassungsgerichtes endet sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.

Verdammte Scheisse. Holt unsere Jungs und Mädchen SOFORT aus Afghanistan raus!