Telekom sperrt auch ohne Gesetzesgrundlage Internetseiten

Gesetze? Wer braucht denn sowas? Das Unternehmen, dass sich sehr eigenwillig zum Thema Datenschutz bewegt, schlägt schon wieder zu: Die Deutsche Telekom sperrt ab dem 17. Oktober auch ohne Gesetzesgrundlage. Frank Hamm schreibt in seinem Blog:

Die deutsche Telekom wird die Netzsperren am 17. Oktober ohne die Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes aktivieren, falls das Gesetz bis dahin noch nicht in Kraft ist. Grundlage ist der Vertrag, den die Telekom zusammen mit vier anderen Internetprovidern am 17. April mit der Bu

Ja, wundert uns das? Eher nicht. GANZ schnell nachher wählen gehen und den Blödsinn wenigstens versuchen zu stoppen.

Es wird Zeit auch mal Dank zu sagen

Atomality hat es nicht nur erkannt, sondern auch getan. Sie hat sich bei all den eifrigen Unterstützern der Piraten bedankt. OK, sie hat dabei all die fleissigen, unermüdlichen Flyerverteiler und Plakataufsteller ausgelassen. Atomality hat sich auf die, wenigen namentlich zu erfassenden Aktiven beschränkt, die in einer Stunde mehr als eine Hundertschaft von Flyerverteilern oder jeder TV-Spot dazu beigetragen haben, dass die Piraten dort stehen, wo sie jetzt sind.

Leseprobe:

All diesen unermüdlichen Wahlhelfern ist bewußt, das noch ein langer Weg vor ihnen liegt. Aber im Laientum vereint, von der wilden Zerstörungswut der Grundfesten der Republik vorangetrieben, mit eitlem Spöttertum und radikaler Angst ausgestattet, werden sie auch in den nächsten vier Jahren alles daran setzen, die junge Piratenpartei in ihrem Aufstieg zu unterstützen.

Ich verlinke eher nicht auf das Blog meiner Prinzessin, hier hat sie es aber redlich verdient 🙂

Die SPD steckt sich die Taschen genau so voll wie die CDU

Wer denkt, nur die CDU wäre die Partei der Klüngelwirtschaft, der täuscht sich aber gewaltig. Bis in die kleineren Bürgermeisterposten herunter bereichern sich die Genossen, wo es nur geht:

Das Urteil gegen den früheren Alsfelder Bürgermeister Herbert Diestelmann (SPD) wegen Untreue in Millionenhöhe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe Diestelmanns Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Gießen zurückgewiesen, berichtete die „Oberhessische Presse“ am Freitag. Der BGH erklärte in seiner Entscheidung, die Nachprüfung des Gießener Urteils habe „keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“.Diestelmann hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten erhalten. Zudem verliert er seine Pensionsansprüche. Er hatte zwischen 2003 und 2005 eigenmächtig Kredite aus dem Stadthaushalt an eine teils kommunale Firma vergeben, deren Geschäftsführer er selbst war.

schreibt die FAZ. Gewählt werden, sich bereichern und die Taschen vollstecken. DAS ist es, was unsere „Volksvertreter“ praktizieren. Ob die SPD den Herrn Diestelmann aus der Partei rausschmeisst, ist mir nicht bekannt ……