Wenn jemand den „Sarrazin“ macht

Viele Jahre hat sich die bundesdeutsche Politik sehr gut nach dem Peter-Prinzip organisiert:

„In einer Hierarchie neigt jeder Beschäftigte dazu, bis zu seiner Stufe der Unfähigkeit aufzusteigen.“ (Wikipedia)

Das hat mit Stoiber, Oettinger und Anderen super geklappt. Nur mit dem Sarrazin, dem alten hugenottischen Einwanderer haut das nicht hin. Der Typ kassiert nicht nur die unverschämte Kohle, der reisst auch noch das Maul auf, erklärt jedem der es nicht wissen will wes Geistes Kind er ist und blamiert die ganze Innung.

Die Bundesbank will sich von ihrem umstrittenen Vorstandsmitglied Thilo Sarrazin trennen. Der Vorstand habe Bundespräsident Christian Wulff um die Abberufung Sarrazins gebeten, teilte die Notenbank mit. Der Beschluss sei einstimmig gefallen. Zugleich entzog der Vorstand Sarrazin seine sämtlichen Geschäftsbereiche.

schreibt die Tagesschau. Diese vollumfangliche Abwatschung war zu erhoffen, zu erwarten war sie nicht. Denn das SPD-Mitglied Sarrazin hätte eigentlich seine Heimatpartei noch weiter mit in den Abgrund reissen können. Aber Sarrazin hat es geschafft, was ich für unmöglich hielt: Sogar die Kanzlerin begrüsst den Rausschmiss

Bundekanzlerin(sic) Angela Merkel begrüßte die Entscheidung. Ein Regierungssprecher erklärte, die Kanzlerin habe „die unabhängige Entscheidung des Bundesbankvorstandes mit großem Respekt zur Kenntnis genommen.“

Und was sagt der Bundeswulff?

Gestern hatte Wulff der Bundesbank signalisiert, dass sie mit einer Entscheidung nicht allzu lange warten sollte. „Ich glaube, dass jetzt der Vorstand der Deutschen Bundesbank schon einiges tun kann, damit die Diskussion Deutschland nicht schadet – vor allem auch international“, sagte er dem Fernsehsender N24.

Uwe „Schwimm nicht soweit raus“ Barschel hat es mit seinem Badewannenabgang geschafft, den Begriff barscheln zu prägen. Thilo Sarrazin macht sich nicht als rassischer Reiniger unsterblich (daran sind Himmler und Hitler schon gescheitert), aber er hat die Option offen, dass „den Sarrazin machen“ sich als geflügeltes Wort dafür etabliert so sich mit populistischen Dummschwatz zum Vollhonk zu machen um von der Armee der BLÖD-Leser angeschmachtet zu werden. Quasi die Perfektion des Bohlen, denn der Bohlen findet ja noch Leute die ihn für seinen Schwachsinn bezahlen.

Blockiert „Stuttgart 21“ jeglichen Schienenbau bis 2020?

Die TAZ schreibt über dieses Deppenprojekt Stuttgart 21:

Sollte der Anteil des Bundes tatsächlich auf 4 Milliarden Euro anwachsen, wäre das nicht viel weniger, als Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) bis 2020 voraussichtlich bundesweit für alle Schienenbauprojekte zur Verfügung steht.

Also wird das Stuttgarter Projekt schuld daran sein, wenn wir die nächsten 10 Jahre rein bahntechnisch auf der Strecken bleiben. Null, nada, gar keine neuen Streckenerweiterungen, denn:

Normalerweise zahlt der Bund neue Schienenstrecken sowieso alleine

Aber wir brauchen ja auch keine Gelder für den ÖPNV. Die Strassen sind ja frei, es gibt keine Energiekrise und sollte der Verkehrsminister mehr Geld benötigen, wird der Finanzminister da sicher seinen Haushalt nochmal umkrempeln.

Und das alles nur, weil ein paar Vollhonks (in Stadt, Land, Republik und Bahn AG) sich beim Saufen schenkelklopfend  irgendwelchen Schwachsinn ausgedacht haben um den Baufirmen das Geld beidhändig in den Arsch zu schaufeln.

Ziercke, unbelehrbarer BKA-Chef

Der alte Meister Ziercke machte ja schon von seiner Verfassungsfestigkeit reden, als der Rolli-Fahrer noch Innenminister war. Mittlerweile begibt sich der BKA-Chef aber in Bereiche in denen er mit den Prädikaten merkbefreit und beratungsresistend belegt werden kann. Dank Udo Vetters Lawblog wurde ich auf ein Interview in der WELT mit eben diesem Zierke aufmerksam, dass doch deutlich zeigt, wes Geistes Kind dieser Mann ist.

Allein die Argumentation, warum Ziercke für Websperren ist, zeigt dass der Mann das letzte Jahr unter einem sehr grossen und sehr schwerem Stein verbracht haben muss und jegliche Informationen von sachkundigen Menschen gänzlich ignorieren kann:

Solche Stoppschilder im Netz stören die Erreichbarkeit der Webseiten, erschweren die ungewollte Konfrontation mit Kinderpornografie und die Gewinnung neuer Kunden. Sie können Tätergewinne durch rückläufige Kundenzahlen reduzieren und die Traumatisierung der dargestellten Opfer verhindern. Vor allem aber appellieren sie an das Rechtsbewusstsein der potentiellen Konsumenten. Das Unwerturteil des Rechtsstaates zum Konsum von Kinderpornografie ist ein wichtiges Signal gegen den Missbrauch von Kindern.

Dieser ganze Absatz ist (sorry) Schwachsinn, denn nur Löschungen von kriminellen (nicht unerwünschten!) Inhalten sorgt wirklich und voll umfanglich dafür, dass diese Inhalte dem Zugriff entzogen werden und mit dem Inhalt keine Erträge erwirtschaftet werden können. Dass die Internetsperren innerhalb von Minuten von wirklich interessierten Menschen umgangen werden können, hat Ziercke in den letzten 12 Monaten offensichtlich nicht begriffen.

Der folgende Absatz würde gewiss so manche Doktorarbeit in Sachen Jura beflügeln können:

Es gehört zum täglichen Geschäft der Polizei, Lebenssachverhalte zur Abwehr von Gefahren strafrechtlich einzuordnen, im Bereich der Kinderpornografie ebenso wie bei anderen Delikten. Um jedoch mögliche Zweifel an dieser Stelle auszuschließen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass zusätzlich ein beim Bundesbeauftragten für Datenschutz einzurichtendes Expertengremium die Einträge der Sperrliste mindestens quartalweise überprüft. Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein.

Es gehört zum täglichen Geschäft der Polizei etwas einzuordnen? Die Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft ordnen gar nichts ein, dieses Recht hat auch Gaius Zierckus Cäsar nicht. Das Recht einer Bewertung steht den Schergen der Staatsanwaltschaft nicht zu. Die Polizei arbeitet zu, nimmt auf, dokumentiert und arbeitet auf Anweisungen. Aktiv werden Staatsanwälte und Richter. Dieser Grössenwahn, was die Aufgaben der eigenen Behörde angeht, ist aber nicht neu.

„Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein“. Ob und was der Gesetzgeber verbietet definieren Gesetze, welche dann von Richtern genutzt werden, um im Einzelfall zu definieren, ob oder ob nicht etwas Verbotenes vorliegt. Einer Polizeibehörde fehlt dafür sowohl die Kompetenz als auch die Ermächtigung (oder sind diesbezügliche Gesetze wieder reaktiviert?).

Herr Ziercke: Sie sind in meinen Augen mit Ihrem Amt überfordert. Sie kennen anscheinend nicht einmal Rechtsgrundlagen ihrer Behörde sowie die Abgrenzungen zu anderen Instrumentarien unseres Rechtsstaates.

Wenn Udo Vetter schreibt:

Gleiches gilt für Onlinemedien, Foren und Blogs. Das passende Verbot ist auch für Meinungsäußerungen schnell gefunden und angewandt.

kann ich mich dieser Befürchtung nur anschliessen.