Das Grundgesetz: Der natürliche Feind der deutschen Regierung

Wenn Eltern einen Roman – z.B. Hannibal von Thomas Harris – kaufen, wacht dann der Staat darüber, dass dieses (für Kinder wahrlich ungeeignete) Druckwerk nicht in den Zugriff von Kindern gelangen kann?

Wenn Eltern eine Pornosammlung (soll es ja geben, habe ich mir sagen lassen) besitzen, überwacht dann der Staat, ob, wo und wie dieser (für die CDU-Wähler) Schmutz sicher vor dem Zugriff der Kinder geschützt ist?

Wird der oben erwähnte Roman von Thomas Harris in den Buchhandlungen im Bereich „Zutritt erst ab 16 Jahren“ verwahrt, damit keine Kinder mal einen Blick darein werfen können?

Nein, nein und nochmal nein. In den ersten zwei Fällen neigt der Staat dazu, den Eltern – dem Grundgesetz entsprechend:

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

das natürliche Recht auf Erziehung zu überantworten. Und welcher verdammte Politiker hat seine Scheisse im Hirn gelagert, auf dass er mir dieses Recht auf Erziehung beim Zugriff auf Internetinhalte nimmt? Die ARD schränkt den Zugriff auf die Tatortfolge „Nie wieder frei sein“ in der Mediathek auf die Zeit von 20:00 bis 06:00 ein.

Screenshot des Angebotes der ARD-Mediethek

Liebe Holzkopfpolitiker der Schwachmatenfraktion: Es gibt in Deutschland – da bin ich mir GANZ sicher – nicht ein einzelnes Kind, dass einen eigenen Internetzugang hat. Weder Zuhause per DSL noch unterwegs auf dem Handy. Im Gegensatz zu euch regierenden Volltrotteln, weiss jeder nicht ganz unbelichtete Mensch, dass Kinder keine diesbezüglichen Verträge schliessen können.

Insofern kann man den Internetzugriff direkt mit der häuslichen Sammlung von Romanen und sogar Pornos vergleichen: Die Eltern erwerben Romane, Pornos und den Internetzugang und haben somit – als Einzige – das Recht und die Pflicht die Weitergabe zu restriktieren frei zu geben.

Wenn der Staat argumentiert: Ja, aber die Eltern sind damit überfordert, den Zugriff restriktiv zu handhaben, dann fordere ich ein sofortiges, umfassendes Verkaufs- und Genußverbot für Alkohol in der Zeit von 06:00 bis 24:00. Aber da ihr Politiker anscheinend eure Gesetze im Zustand forgeschrittenem Delirium Tremens beschliesst, werdet ihr den Alkoholmissbrauch niemals wirklich wirksam bekämpfen. Würdet ihr doch sonst eure Droge nicht mehr zu euch nehmen können.

Verdammt: Weil ihr zu dämlich seid Vertragsrechte, gültige Gesetze und das Leben überhaupt zu verstehen, dürfen weder ich, noch meine Töchter (14 und 21) den Tatort sehen, wann wir wollen.

Der ARD gebe ich nur eine kleine Mitschuld. Denn ein so grosses Unternehmen wir die müssen vorab auf zu erwartende Gesetzesänderungen eingestellt sein.

Und noch eine letzte Frage: Werden in den Hotelzimmern die Pornokanäle nun auch nur noch zwischen 24:00 und 06:00 gesendet? Schliesslich können die Eltern ja in der Bar, am Pool sitzen und das Kind pfeifft „Latex-Luder“ rein. Aber Hoteliers stehen ja unter eurem besonderen Schutz ihr Dumpfbacken

Boah werde ich sauer wenn man mir meine Rechte nimmt.

Guttenberg – ein Marketingfuzzi und Showstar ohne eigene Werte

Ich mochte den von Guttenberg schon nicht, als ich ihn das erste Mal sah: Es ist diese Frisur, das nach hinten gegelte Haar, dass mir zeigt „hier steht ein Arschloch“. Nonnenmacher, Huncke und nun Guttenberg. Alle haben eine grosse Fresse und nix dahinter. Als Egozentriker zu gebrauche, als Menschen eher zu recyclen. Machtmenschen ohne Wert. (Ja, ich werde langsam sauer, wenn ich diesen – laut Stammbaum seit 1158 die Menschheit ausbeutende – Adelsparasiten sehe)

Nach der Weihnachtsbotschaft, welche letzte Woche mit Hilfe von Kerner und im Rahmen von Bundeswehrstatisten und der Pornobarbie übertragen wurde (komm ich nun im Fernsehn?) hat die FTD heute Butter bei die Fische:

Der Minister hat wieder einmal viel versprochen und wenig geliefert. Der Personalabbau bei den Zivilangestellten der Bundeswehr fällt geringer aus als erwartet. Der CSU-Politiker setzt darauf, dass es keiner merkt.

Jaja, keiner merkt…. Wünschen darf man sich alles, aber ob man es denn euch bekommt?

Nur noch 50.000 statt bisher 75.000 sogenannte Dienstposten hält Frank-Jürgen Weise, der Chef der Bundeswehr-Strukturkommission, für notwendig. Guttenberg dagegen will lediglich auf 10.000 bis 15.000 Zivile verzichten

Guttenberg will auf weniger Soldaten verzichten, als der Chef der Strukturkommission für möglich erachtet? Ist Guttenberg am Ende ein Großmaul, der seine eigene Ziele nicht versucht zu erreichen – ein Populist, der immer brav das sagt was alle denken und am Ende aber doch etwas anderes macht.

Guttenberg ist einmal mehr ein Prahlhans, der zwar den Fotojournalisten schöne Bilder liefert, der aber inhaltlich eine Luftpumpe ist. Ich glaube ja so langsam, dass Guttenberg ein Beispiel für einen Reziprokpolitiker ist: Jemand, der es in der Wirtschaft versucht hat, da auf die Fresse gefallen ist und nun als Blender Erfolg in der Politik hat. Typischer Marketingfuzzi.

Wegtreten!

Der Pöbel zahlt an Adel und Staat – immer

Es ist doch ein Graus mit diesem Kastensystem aus dem es kein Entrinnen zu geben scheint. Entweder gehörst Du dem Adel an, egal ob Geld- oder Landadel, oder Du bist Staatsdiener. Alle anderen sind Ärsche.

Seit hunderten von Jahren bezahlt der Pöbel für die Schlösser in und um Berlin. Erst durften „die Preussen“ ihren Königen mittels Tribut den Bau der Schlösserlandschaft zahlen und heute werden die Anlagen von der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“ betreut. Eine Stiftung – hört sich gut an. Da haben sich ein paar Mäzenen gefunden, die diese Anlagen am laufen halten. Mal nachschaun, wer denn die edlen Spender sind:

Am 1. Januar 1995 trat der Staatsvertrag über die Errichtung der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ in Kraft. In ihr sind die zuvor getrennten Schlösserverwaltungen vereint, Träger der Stiftung sind die Länder Brandenburg und Berlin sowie der Bund. Die Stiftung hat die Aufgabe, die Kulturgüter zu pflegen und zu bewahren, sie wissenschaftlich auszuwerten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darüber hinaus wurde sie in den Rang einer „Unteren Denkmalschutzbehörde“ erhoben und hat so die Möglichkeit, ihre denkmalpflegerischen Belange in Abstimmung mit dem zuständigen Landesdenkmalamt selbst zu regeln.

(Hervorhebung von mir) Quelle. Achsooo, die Anlagen gehören mir – also uns, den Steuerzahlern.

Natürlich ist es in unserem Interesse, was ich gerade bei Heise las:

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten darf für ihre Schlösser in Berlin und Brandenburg eine „Knips-Gebühr“ für kommerziell genutzte Fotos verlangen. Aus dem Staatsvertrag ergebe sich der Vorrang der Erhaltung von Kulturgütern wie das Schloss Sanssouci, nicht aber die Kostenfreiheit für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe.

Kommerziell darf also kosten. Wieso aber wird mir, als Eigentümer des Ladens auch das Geld aus der Tasche gezogen, wenn ich mein Eigentum fotografisch festhalten möchte:

Fotoerlaubnis: 3 Euro
Gültig für einen Tag in allen Schlössern
Nur für private Nutzung. Nicht zur Veröffentlichung.
Ohne Blitz, ohne Stativ.

Quelle. Oder der Eintritt von 12 Euro pro Besucher? Wieso reicht es nicht, wenn ich meinen Personalausweis vorzeige? Schliesslich habe ich bereits bezahlt.

Achja, den Bundespersonalausweiss muss ich ja auch bezahlen, obschon mich mein Land verpflichtet einen zu besitzen. So ein Schwachsinn!