Wahlcomputer am Ende?

Anscheinend haben die Richter des Bundesverfassungsgericht mehr technischen Sachverstand, als unsere Politiker, mit all ihren Beratern und Lobbyisten. Die Netzpolitik zitiert bereits vorab die Futurezone wonach die Richter des Bundesverfassungsgerichts urteilen:

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Sicherheit der derzeit in Deutschland bei verschiedenen Wahlvorgängen benutzten Abstimmungscomputer geäußert.

Mehrere Richter kritisierten am Dienstag in der mündlichen Verhandlung des Gerichts in Karlsruhe, dass mit den derzeitigen Systemen weder die korrekte Speicherung der abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrolliert werden könne.

Das ZDF schreibt:

Auch das Bundesverfassungsgericht scheint den Wahlcomputern zu mißtrauen, die bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzt wurden: Richter Rudolf Mellinghof verwies darauf, dass ähnliche Wahl-Rechner in den Niederlanden mittlerweile verboten worden sind.

Meine DNA gehört mir

Tja, der Udo Vetter ist doch ein kleines Trüffelschweinchen und der lebende Beweis, dass nicht alle Rechtsverdreher nach rechts drehen.

Im Lawblog schreibt Udo von einem Fall, in dem eine einmal ihn die Klauen der Ermittlungsbehörden geratene DNA sehr wohl genützt wird um auch kleinere Delikte als erhebliche Straftaten aufzuklären: Mittels DNA-Datenbank wurde ein „Schwerverbrecher“ gefasst, der sich des Mordes eines Terroranschlags der Herbeiführung einer Kernexplosion der Sachbeschädigung mit einem Schadenswert von 500€ schuldig gemacht hat:

Durch einen Abgleich gesicherter DNA-Spuren konnte nun ein 40-Jähriger aus der Gemeinde als Täter ermittelt werden. Der Schaden beträgt etwa 500 Euro.

(Quelle: Revista)

Da soll KEINER ankommen und mir erklären, dass alle männlichen Bewohner meiner Strasse an einem freiwilligen DNA-Test teilnehmen sollen ujm als Täter ausgeschlossen zu werden.  IST NICHT!

Nachtrag: Wofür werden DNA-Daten (Mit Ablauf des III. Quartals 2008 umfasste die DNA-Analyse-Datei einen Bestand von 732.537 Datensätzen). Have a look @ BKA-FAQ

Nackt ist nicht gleich nackt

Wenn unsere Bewegungsprofile (Kameras), unser Kommunikations(Vorratsdatenspeicherung)- oder Einkaufsverhalten (Kundenkarten) aufgezeichnet wird und damit eine gewisse Nacktheit der Persönlichkeit einhergeht, so wird dies von breiten Bevölkerungsgruppen geradezu gottgegeben hingenommen. Wenn es aber körperlich wird, DANN gehen auch diese Personenkreise auf die Barrikaden.

Der Tagesschau ist zu entnehmen, dass auch die Kirche (hrhr) gegen die Nacktscanner polter:

„Die Intimsphäre ist absolut unantastbar“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch der „Augsburger Allgemeinen Zeitung“

Ach und bei den anderen Eindringen in die Privatsphäre der Schäfchen hält die Bischofskonferenz den Schnabel? Warum auf einmal, weil Nackedei bäh-bäh ist. DAS ist aber nur ein Teil der Intimsphäre!

Die Polizeigewerkschaft äussert sich ebefalls schizophren:

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) reagierte ebenso mit Unverständnis. Einen „staatlich verordneten Striptease“ an Flughäfen brauche niemand, so DPolG-Chef Rainer Wendt.

Aber anderswo dürfen wir (unser Verhalten) und nackich machen? Nur am Flughafen gilt das Grundgesetz noch vollumfanglich?