Warum wir Zensurgesetzes und Vorratsdatenauswertung brauchen

Unserer Regierung kann man ja viel unterstellen, aber wie man die eigene Macht erhält – auch und gerade wenn man massiven Mist baut – dass weiss sie schon.

Schon 2005 sollen streng vertrauliche Listen erstellt worden sein, an welchen Orten der Volksunmut als erste in offene Rebellion umschlagen kann/wird. Und was braucht man, wenn man eine Rebellion eindämmen möchte?

Als erstes Informationen über die Rädelsführer, welche man durch Überwachungsmassnahmen wie der Auswertung der mittels Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten. Am besten ohne, dass ein Richter dies vorher genehmigt. OK abgehakt, haben wir.

Als nächstes muss unterbunden werden, dass sich der Volksmop organisiert. Das Internet ist da brandgefährlich! Also muss man ein Instrumentarium erschaffen, mittels dessen man ganz schnell Webseiten und Kommunikationswege der Rebellen unerreichbar schalten kann. Diese Aufgabe hat dann ja Zensursula erfolgreich gemeistert. Die Idee den Kinderschutz vorzutäuschen war schon genial.

Dann fehlt nur noch der Bundeswehreinsatz im Innern. Und DAS kriegen die bestimmt auch noch hin. Vielleicht muss da nochmal der Terrorismus herhalten.

Via Welt – auch wenn Udo Ulfkotte als Terrorspezialist genannt ist, möchte ich den Artikel inhaltlich nicht in die Welt der Verfolgungstheorien verwerfen.

Nun mache ich ernst!

So, wer diese Seite aufgerufen hat, ist bereits in den Fängen. Wehr- und hilflos seid ihr mir auf den Leim gegangen. Ich hatte es ja bereits angekündigt.

Jetzt könnt ihr auch gern mal auf das Banner, oder diesen Link hier klicken. Ist eh egal. Verabschiedet euch von eurer Frau, sagt eurem Arbeitsvertrag und eurem Freundeskreis Adieu.

Und vergesst nicht: Ich bin einer von den Guten – ich bin nur garstig! Die wirklich bösen sind hier und dort

Wieder wird ohne Richtervorbehalt auf unsere Daten zugegriffen

Und wieder ist es die armselige Allianz aus CDU und SPD die dem Bürger die Rechte an den eigenen Daten entzieht:

Der schleswig-holsteinische Landtag hat in seiner vergangenen Sitzungswoche einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den Strafverfolgern im nördlichen Bundesland Zugang zu den sechs Monate lang verdachtsunabhängig von Telekommunikationsanbietern aufzubewahrenden Telefon- und Internetdaten verschafft.

vermeldet Heise. Und weiter:

Ein neuer Absatz in Paragraph 185a des entsprechenden Normenwerks stellt künftig sicher, dass die Polizei des Landes „zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ auf die bei den Providern gesammelten Verbindungs- und Standortdaten zugreifen darf.

Eine „gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ lässt sich aber sehr schnell konstruieren. Zum Beispiel vor einer Demonstration, vielleicht sogar vor den Zeugniskonferenzen? Im Alltag ist dieses Regelung ein Freibrief auf den Zugriff die Informationen:

  • Wer telefoniert hat.
  • Mit wem telefoniert wurde.
  • Wo sich die beiden Personen aufgehalten haben.

Mittels der Daten der Mobilfunkanbieter kann man ganz entzückende Bewegungsprofile erstellen. Wer braucht da noch Wanzen, die – wie in alten James Bond Filmen – unter Stoßstangen oder in Kleidungsstücken versteckt werden?

Wer in diesem Land noch SPD und/oder CDU wählt muss unter dem Stein der Blindheit leben.