Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Seit ein paar Monaten latent und jetzt – nach dem Urteil des BGH – wieder massiv in den Medien vertreten: Das Thema „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“.

Weshalb ist die Hürde für eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ nach §66b StGB so hoch gelegt? Die Antwort ist recht einfach: Weil man vermeiden muss, dass ein Straftäter für ein und dieselbe Tat zweimal verurteilt wird.

Wenn ein Richter ein Urteil spricht, so hat er sämtliche Verfügbaren Informationen und Hintergründe zu Täter und Tat zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich, dass ein gesprochenes Urteil ALLE rechtlichen Möglichkeiten – welche zum Zeitpunkt der Verurteilung anwendbar sind! – berücksichtigt. INKLUSIVE der Möglichkeit „Sicherungsverwahrung“. Gegen diese ursächliche Urteil haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Wenn dieses nicht geschieht… Urteil gültig.

Eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ kann also ausschliesslich DANN angeordnet werden, wenn es neue Informationen/Gefährdungsanalysen gibt, welche die vom Täter ausgehenden Gefahrenlage erhöhen und welche dem ursächlich urteilenden Richter nicht vorlagen! Da kann eine Staatsanwaltschaft nackig auf dem Popo La Paloma pfeifen – jedweder Versuch ein bereits richterlich angeordnetes und rechtsgültiges  Strafmaß zu erhöhen/verschärfen würde bedeuten, dass der Täter ein zweites Mal für eine Tat bestraft wird. Und dieses ist in unserem Land (Ausnahme Disziplinarrecht) nicht möglich.

Siehe auch Udo Vetters Lawblog

Jetzt wird es teuer für die Deutsche Bank

Wenn ICH Aktien der Deutschen Bank hätte, würde ich JETZT verkaufen. Denn wie ich gerade der FAZ entnahm, wird diese bank wohl bald SEHR viel Geld ausgeben müssen:

Die amerikanische Regierung plant eine Sonderabgabe von Banken, um Verluste bei der staatlichen Rettung des Finanzsektors abzudecken und das Haushaltsdefizit zu verringern.

Nun wird der geneigte Leser sich fragen, was denn die Deutsche Bank mit den amerikanischen Rettungsmilliarden zu tun hat. Tja, DAS hat mir Don Alphonso schon am 8. Dezember 2009 – ebenfalls in der FAZ – erklärt:

Schliesslich hätte eine insolvente AIG etliche Banken an den Rand des Ruins oder darüber hinaus gebracht hätte. „Hair Cut“ nennt man dieses an sich übliche Vorgehen der Forderungsverzichts, eine Bank bot das auch explizit an, und ich würde meinen, eine Verringerung von 25% wäre in jener Phase des Schreckens durchaus möglich gewesen. Aber die USA und ihre Notenbank zahlten 100%. Auch an deutsche Banken; so gingen 11,8 Milliarden Dollar an die Deutsche Bank, 2,6 Milliarden an die Dresdner Bank, 1,7 Milliarden gab es für die DZ Bank und 0,5 Milliarden für die bundeseigene KfW. 16,6 Milliarden Dollar, rund 12,5 Milliarden Euro von einer de facto insolventen Firma, vom amerikanischen Steuerzahler.

11,8 Milliarden Dollar hat die Deutsche Bank – über einen kleinen Umweg – aus den USA abgestaubt uns sonnte sich in Deutschland, dass sie kein Geld aus dem Rettungsfond benötigt. Fairerwaise müsste auch die Deutsche Bank (und die Dresdner und und uns) nun Geld an den amerikanischen Steuerzahler zurückzahlen. Aber lieber stellt sich der schneidige Ackermann ja hin und lässt sich als Manager feiern, der keine Rettungspakete annimmt.

Die Gesundheitskarte zeigt uns welchen Weg ELENA gehen wird

Gerade habe ich über den Datenkraken ELENA geschrieben, schon stolpere ich darüber welche kruden Wege die Daten der Krankenkassenkarte „Gesundheitskarte“ gehen:

Krankenversicherungen haben für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Millionen Versichertendaten an private Firmen weitergegeben. Das bestätigten mehrere Kassen der taz. Dieses Vorgehen ist legitim – doch die beauftragten Firmen haben teilweise einen zweifelhaften Ruf. (Quelle TAZ)

Die TAZ weiss auch, welche Daten weiter gegeben werden:

  • Familienname,
  • Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • Anschrift,
  • Versichertennummer und -status,
  • Zuzahlungsstatus
  • Tag des Beginns des Versicherungsschutzes.

Und das schöne ist: Die Krankenkassen dürfen dies. Steht alles auf stabiler gesetzlicher Grundlage!