Wird die Polizeigewerkschaft nun vom Verfassungsschutz überwacht?

Der Aufbau von möglichen verfassungsfeindlichen Strukturen ist seit geraumer Zeit in Deutschland ein Grund vom Verfassungsschutz überwacht zu werden. Muss die Polizeigewerkschaft nun vom Verfassungsschutz überwacht werden?

Was ist passiert?

Die Polizeigewerkschaft will ein Demonstrationsverbot, wenn nicht genügend Einsatzkräfte bereitstehen. (TAZ)

So würde die Polizeiführung das letzte Wort behalten, ob eine Demonstration genehmigt werden kann oder nicht. Wenn die Polizeigewerkschaft mit dieser Schnapsidee durchkommt könnte sie beispielsweise jedwede Demonstration gegen Polizeigewalt auf dem kleinen Dienstweg verhindern.

Aber auch die Politik könnte Interesse daran haben, Polizeikräfte kurzfristig zu „verschieben“ um dann jede Art von Kritik mittels Demonstration/freier Meinungsäusserung zu verhindern. Aber es gibt Hoffnung, denn:

In der Politik gibt es dafür keine Mehrheit.

Auf was für Drogen man sein muss, um als Hüter von Recht und Ordnung die Gefährdung der Grundrechte durch die eigenen Vorschlage zu forcieren, erschliesst sich mir allerdings keineswegs.

Für wen stellt Wikileaks eine Bedrohung dar?

Wie den meisten Mitlesern bekannt sein dürfte, gibt es eine Akte des CIA, die sich damit beschäftigt, wie sich die USA gegen Wikileaks „wehren“ können. Bekannt wurde diese Akte, weil sie – welch Hohn – auf Wikileaks veröffentlicht wurde.

Auf Wikipedia ist Wikileaks wie folgt beschrieben:

WikiLeaks ist eine Internet-Plattform, auf der jeder anonym Dokumente veröffentlichen kann, solange diese bestimmten Kriterien genügen (z. B. Öffentliches Interesse).

Das Projekt will „denen zur Seite stehen, die unethisches Verhalten in ihren eigenen Regierungen und Unternehmen enthüllen wollen.“ Dazu wurde ein System „für die massenweise und nicht auf den Absender zurückzuführende Veröffentlichung von geheimen Informationen und Analysen“ geschaffen

Die CIA-Akte sieht nun die USA dadurch bedroht, dass:

The possibility that a current employee or mole within DoD or elsewhere in the US government is providing sensitive information or classified information to Wikileaks.org cannot be ruled out. Wikileaks.org claims that the ―leakers‖ or ―whistleblowers‖ of sensitive or classified DoD documents are former US government employees. These claims are highly suspect, however, since Wikileaks.org states that the anonymity and protection of the leakers or whistleblowers is one of its primary goals. Referencing of leakers using codenames and providing incorrect employment information, employment status, and other contradictory information by Wikileaks.org are most likely rudimentary OPSEC measures designed to protect the identity of the current or former insiders who leaked the information.

Und ich gebe der CIA-Doku recht: Es besteht die Möglichkeit (und die Veröffentlichung eben dieses Dokumentes beweist es), dass Mitarbeiter – auch als geheim klassifizierte –  Dokumente veröffentlichen.

Die Frage, die sich nun die CIA, die USA als ganze sowie all die Unternehmen und Organisationen, die sich vor Wikileaks fürchten, stellen müssen ist: Warum oder wovor habt ihr Angst?

Wird ein normaler Mitarbeiter geheimes Material in dritte Hände geben? Wenn ja:  Aus welcher Motivation heraus und wo?

Aus welcher Motivation heraus wird ein Mitarbeiter Material veröffentlichen?

  1. Weil er sich davon persönliche Vorteile verspricht (z.B Geldzahlung). Diesen persönlichen Vorteil wird er nur dann erhalten, wenn er das Material einem „Gegner“ (Regierung, Geheimdienst oder Wirtschaftsbetrieb) aushändigt. Die reine Veröffentlichung beinhaltet ausschließlich Gefahren, aber keinerlei monetären Zugewinn.
  2. Einer massive, generelle Ablehnung des Erstellers der geheimen Informationen und dem daraus resultierenden Wunsch ihn zu schädigen.
  3. Weil der Mitarbeiter während seiner Arbeit Zugriff auf Material erhält, aus welchem hervorgeht, dass Personen oder Organisationen Unrecht tun und er dieses Unrecht anprangern möchte. Dieses Verhalten beruht einzig auf moralisch-ethischen Gründen und das Ziel ist es, den Zustand der Rechtmäßigkeit wieder herzustellen.

In welche dritten Hände kann geheimes Material gelangen?

  1. Material kann in die Hände von Mitbewerbern oder Gegnern gelangen. Dieses wird typischerweise nicht öffentlich geschehen und die Folgen sind absolut unabsehbar. Beispiele sind z.B. Wirtschaftsspionage aber auch Enttarnen von Geheimdienstmitarbeitern. Um geheimes Material in die Hände des Gegners zu geben, bedarf es entweder des monetären Anreizes oder der generellen Ablehnung des Erstellers der geheimen Informationen.
  2. Material kann „einfach“ veröffentlicht werden. Es kann in die Hände eines Vervielfältigers wie z.B. Presse oder Wikileaks gespielt werden.

Was sollten/können Bedenkenträger gegen den Erfolg von Wikileaks tun?

  1. Damit, dass Mitarbeiter oder andere „zugreifende Personen“ Material  gegen persönlichen Vorteil an „Gegner“ verkaufen, hat Wikileaks GAR nichts zu tun. Wikileaks fördert und/oder unterstützt hier in keiner Weise. Gegen diese Art von „Informationsabwanderung“ hilft es, die Mitarbeiter „bei Laune“ zu halten und im Zweifelsfall ein Sicherheitsdienst, der kritische Bereiche überwacht.
  2. Gegen die „einfache“ Veröffentlichung von belastendem Material hilft es – und das ist doch recht einfach – es nicht zuzulassen, dass es belastendes Material gibt. Wer keine Strategien gegen Institutionen der Pressefreiheit plant, kann nicht Gefahr laufen, dass Material darüber veröffentlicht wird. Wer keinen Klärschlamm in Trinkwasserbecken leitet, kann dessen auch nicht überführt werden. Und nicht zuletzt kann ein Staat nicht in die missliche Lage geraten, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass seine Soldaten Zivilisten erschießen, wenn seine Soldaten keine Zivilisten erschießen.

Hier gilt tatsächlich mal der Satz, der mich in anderem Zusammenhang gern zum Übergeben brachte:“ Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nicht zu verbergen“. Wer also keinen Dreck am Stecken hat, braucht Wikileaks nicht zu fürchten. Die einzige Gefahr, die für anständige Menschen und Organisationen von Wikileaks ausgeht, ist der Brechreiz den so manche Informationen auslösen.

Die Bundeskanzlerin übernimmt das Kommando über die Streitkräfte

Laut Grundgesetz (Art 115b):

Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.

übernimmt die Bundeskanzlerin die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte (also die Bundeswehr). Nun wird man sagen können, dass der Verteidigungsfall laut Grundgesetz (Art.115a) nur eintreten kann, wenn das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angegriffen wird oder ein Angriff unmittelbar bevorsteht.

Nun muss man allerdings feststellen, dass die Väter des Grundgesetzes GANZ sicher nicht davon ausgegangen sind, dass die Verteidigungsstreitkräfte der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswehr) mittels Transall nach Afghanistan geflogen werden um dort das Grundgesetz zu verteidigen. Auch als Spannungsfall würde ich den Zustand nicht bezeichnen – spätestestens wenn geschossen wird und es Tote gibt ist die „Spannung“ eskaliert.

Wenn ich nun lese:

Wenige Tage nach dem Tod von drei Bundeswehrsoldaten in Afghanistan ist nun auch Kanzlerin Angela Merkel der Meinung, dass man den Konflikt umgangssprachlich als Krieg einstufen kann. (Tagesschau)

dann darf ich doch davon ausgehen dass unser Regierungsoberhaupt die Kontrolle den V-Fall ausruft. Über die Umgangssprachlichkeit referierte ich bereits.

Kritisch wird das ganze, da wir nun diese schwarz-gelbe Pest Regierung bis zur Beendigung des Afghanistan-Krieges am Arsch haben – im Krieg wird nicht gewählt!

Artikel 115h

(1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit des Bundespräsidenten sowie bei vorzeitiger Erledigung seines Amtes die Wahrnehmung seiner Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates enden neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit eines Mitgliedes des Bundesverfassungsgerichtes endet sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.

Verdammte Scheisse. Holt unsere Jungs und Mädchen SOFORT aus Afghanistan raus!