Was unterscheidet Journalisten eigentlich von Schreiberlingen? @BILDblog_de: Übernehmen Sie!

Die welt – jaja, ich weiss das ist Springerpresse – zeigt mal wieder ein prima Beispiel des alten Prinzips des Versteckspiel von Kleinkindern: Augen zuhalten – sehe ich dich nicht, siehst Du mich nicht:

Die Tat ereignete sich bereits im Juni, wurde aber bisher nicht bekannt.

beschreibt die Welt eine Tat aus dem Hamburger Süden, bei dem sich zwei Jugendliche der schweren Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht haben.

Was heisst „wurde aber bisher nicht bekannt“? Dass der Schreiberling (als Journalist mag ich den Verantwortlichen nun wirklich nicht bezeichnen) nicht recherchieren kann?

Zumindest die Polizeipressemitteilung des heutigen Tages

„POL-HH: 090923-3. Tötungsdelikt in Hamburg-Harburg aufgeklärt – Zwei Jugendliche in Haft (siehe auch Pressemitteilung 090614-3.)“ (Hervorhebung für leseschwache Welt-Schreiberlinge von mir)

verweist deutlichst auf diese Polizeipressemitteilung vom 14.06.2009,  12:00 Uhr:

POL-HH: 090614-3. Gefährliche Körperverletzung in Hamburg-Harburg – Zeugenaufruf

Aber dafür müsste man entweder die Polizeipressemitteilungen direkt archivieren, oder aber bei z.B. Newsktuell die „suchen“-Funktion nutzen. Und das kann man ja nun wirklich nicht von einem Schreiberling verlangen. Dafür müsste man ja wie ein Journalist recherchieren und sich aus Originalquellen informieren.

Mal ganz ehrlich liebe Welt-Redaktion – das können Blogger besser als eure „Qualitäts-Journalisten“. Und für diesen Käse wollt ihr Online in Zukunft auch noch Geld kassieren? Lachhaft!

Was wird uns unser Innenminister heute wohl erzählen?

Mit Basti – vom Unwort – unterhielt ich mich vor gefühlten 100 Jahren über die Vorhersehbarkeit von Politik und Medien. Ich stellte die Behauptung auf, dass vor Bundestargsabstimmungen in Sachen Strafverschärfungen und Grundrechtseinschränkungen IMMER etwaige „Terroristen“ oder ähnliches gefangen genommen werden, die kurz davor waren die BRD dem Erdboden gleich zu machen. Irgend ein Bedrohungsszenarie zaubern die IMMER aus dem Zylinder.

Gerade heute muss ich wieder an dieses Gespräch denken, als ich nämlich zufällig über folgende Zeilen stolperte:

Die oberfränkische Polizei hat mehr als 20 Waffendepots in ganz Deutschland ausgehoben. Die Ermittlungen dauerten über ein Jahr, weil die Polizei zuerst den Code entschlüsseln musste, der zu den Verstecken führte.

Weitere Einzelheiten will die Polizei am Freitag (18.09.09) auf einer Pressekonferenz bekanntgeben.

schreibt BR-Online. Über ein Jahr ermittelnd und – das Medienecho muss noch nachhallen können – ausgerechnet eine Woche vor der Bundestagswahl wird diese Geschichte veröffentlicht – kommt aus Franken (nee, nicht Bayern – sonst lege ich mich mit ALLEN Franken an!) aber eben doch von einem bayrischen Medium lanciert? Nachtigall ick hör dir trappsen.

Seid gespannt, was da noch in den nächsten Tagen draus erwächst. Achso: Auf diese Sput kamen die Ermittlungsbehörden nicht durch abgehörte Telefonate oder im afghanischen Trainingslager ausgebildete Nachwuchsterroristen, sondern:

Auf die Spur brachte die Ermittler ein 53 Jahre alter Obdachloser. Beamte hatten ihn im Mai 2008 gestellt, als er ein Fahrrad stehlen wollte. Als er durchsucht werden sollte, schoss der Obdachlose auf einen der beiden Polizisten und verletzte ihn schwer.

Mehr Überwachung! Mehr Panik! Mehr CDU! Mehr Schäuble!    Oder lieber doch nicht?

Der Straftatbestand „Unterlassene Hilfeleistung“

Im Strafgesetzbuch findet man den § 323c, der sich mit dem Straftatbestand „Unterlassene Hilfeleistung“ beschäftigt:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich frage mich – und die ermittelnden Behörden, die Staatsanwaltschaften und auch euch – warum gegen die umstehenden Polizisten in Sachen „der Radfahrer“ nicht wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt wird. Kann mir das jemand erklären? Auch in dem Bewusstsein, dass dieser Straftatbestand nicht fahrläässig, sondern nur vorsätzlich begangen werden kann, so sollte man – gerade bei Polizeibeamten – von einer Vorbildspflicht ausgehen.