Die Bewährungsstrafe von Winnenden

Ich habe noch nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich den Balla-Balla-vulgaris (den gemeinen Sportschützen) für latent-potentiell mitschuldig an bewaffneten Amokläufen halte. Es sind nicht die „Killer“spiele, die allen Tätern gemein sind, es ist die Waffe die leicht zu beschaffen war.

Das Landgericht Stuttgart hat nun heute den Vater des „Amokläufers von Winnenden“ schuldig gesprochen.

Nach Meinung der Richter hat sich der Vater der 15-fachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen schuldig gemacht.

Quelle SWR. Eine Meinung, der ich mich vorbehaltlos anschliesse. Der Besitz einer Waffe impliziert eine sehr weitgehende Verantwortung. Waffen sind keine Spielzeuge und ich selbst reagiere (trotz oder wegen einer Ausbildung an vielen Handfeuerwaffen) äusserst allergisch auf Waffen in meiner Nähe.

Was ich aber keineswegs verstehe ist das Strafmass:

Das Landgericht Stuttgart hat den Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Dieses Strafmass werte ich als erhobenen Zeigefinger, aber nicht als Strafe die das begangene Vergehen gerecht bestraft.

Erklärung: Eine Bewährungsstrafe hat typischerweise den Sinn den Täter eine letzte Warnung zukommen zu lassen. „Mache dies nie wieder, sonst wird die Gesellschaft dich strafen“. Bewährungsstrafen machen Sinn. Viele jugendliche Kleinkriminelle könnten – bei rechtzeitiger, zeitnaher Bestrafung (Schuss vor den Bug) – vielleicht von Wiederholungstaten abgehalten werden. Wie hoch aber mag die Gefahr sein, dass sich ein Waffenbesitzer durch sein Fehlverhalten nochmals einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung schuldig macht?

Wäre ich Waffenbesitzer, was würde ich aus diesem Strafmass lernen? Wäre ich gesellschaftlich motiviert stets den Verschlusszustand meiner Waffen zu kontrollieren? Wäre eine Bewährungsstrafe Grund genug Nachts aufzustehen und nochmal am Schloss des Schrankes zu rütteln – nur um sicher zu sein ?

Der Tod des eigenen Sohne wiegt schwer – ist ein Verlust der mir als Vater ganz sicher schlaflose Nächte und Schuldgefühle bescheren würde. Aber es geht nicht um den eigenen Sohn – der ist in diesem Fall (so hart es klingen mag) Kollateralschaden. Es geht um die Opfer, die Angehörigen der Opfer und an all die traumatisierten Schüler, die diesen Amoklauf zwar unverletzt überlebten, aber dennoch sicher unter der Tat litten.

Was bringt mich zu solch harten Worten gegen den Vater:

Nach Überzeugung des Landgerichts hat der Vater von den Tötungsfantasien seines Sohnes gewusst. Im April 2008 und damit knapp ein Jahr vor dem Massaker seien die Eltern von den Ärzten der psychiatrischen Klinik in Weinsberg darüber informiert worden. Dort hatte Tim K. bei einem therapeutischen Gespräch gesagt, er habe einen Hass auf die ganze Welt und stelle sich vor, die ganze Menschheit umzubringen.

Der jetzt verurteilte Vater habe seinen Sohn sogar nach dem ersten Therapiegespräch zum Schießtraining in den Schützenverein mitgenommen. Der Angeklagte habe nicht nur die spätere Tatwaffe ungesichert in einem Schlafzimmerschrank aufbewahrt. Er habe auch größere Mengen Munition im ganze Haus verteilt herumliegen lassen. Dadurch sei es Tim K. leicht möglich gewesen, über längere Zeit die große Zahl an Patronen anzusammeln, die er beim Amoklauf am 11. März 2009 dabei hatte: 285 Schuss Munition.

Sollte all dies den Tatsachen entsprechen, hat sich der Vater schlicht unverantwortlich verhalten. Unverantwortlich was die Erziehung seines Sohne angeht und unverantwortlich, was den Umgang mit den Waffen und der Munition angeht. Ist der Umgang mit den Waffen – im Bewusstsein um die Phantasien seines Sohne nicht sogar grob fahrlässig?

Wenn die Verteidiger anbringen:

Die Verteidiger plädierten hingegen dafür, von einer Strafe ganz abzusehen. Das Leben des Angeklagten sei zerstört. Auch er habe seinen Sohn verloren. Die Familie habe wegziehen müssen, lebe an einem geheimen Ort und sei vom wirtschaftlichen Ruin bedroht. Sie sei seit dem Amoklauf sozial isoliert und müsse mit einer neuen Identität leben.

Muss ich feststellen: Selbst Schuld. Der Vater hätte (wahrscheinlich als Einziger) die Möglichkeit gehabt, die Tat zu verhindern. Er hat unverantwortlich gehandelt und die von den Verteidiger vorgebrachten Argumente sind – in meinen Augen – lächerlich. Das ist als wenn ein Mörder auf Freispruch plädiert, weil er bei der Flucht aus einem fahrenden Bus gesprungen ist und sich verletzte. Ursache->Wirkung.

Ja, manchmal bin ich hartherzig.

Ich bin FÜR Sicherheitsverwahrung

Ja, ich bin tatsächlich für Sicherheitsverwahrung. Allerdings unter der Voraussetzung, dass zweifelsfrei festgestellt wurde, dass der Täter wieder schwere Straftaten begehen wird.

Jede Sicherheitsverwahrung, die nicht zweifelsfrei vor schweren Straftaten schützt ist eine schwere Freiheitsberaubung. Und nur die absolute Sicherheit andere Menschen zu schützen, ermöglicht es, mittels Notwehr (nichts anderes ist Sicherheitsverwahrung), die rechte eines Menschen derart zu beschneiden.

Jede Sicherheitsverwahrung ohne die zweifelsfreie Feststellung der zu erwartenden Straftat ist als ein Notwehrexzess  zu werten und zu verurteilen. Der Status der Sicherheitsverwahrung ist alle 5 Jahre zu prüfen. Ausserhalb der 5-Jahresfristen kann mittels Vorschlag auch von den betreuenden Personen eine Aufhebung der Sicherungsverwahrung beantragt werden.

Die Gesellschaft muss sich schützen – auch vor Notwehrexzessen des Staates.

Die Piraten, Urheberrecht und die Gesprächskultur

Auf dem Blog von Mela Eckenfels, eines recht bodenständig durchgedrehten, weiblichen Nerds wird seit ein paar Tagen das „Positionspapier zum Urheberrecht“ recht kontrovers diskutiert. Nun muss man sich erstmal anschauen, was bedeutet die Begrifflichkeit Positionspapier eigentlich? Ist das so etwas wie ein Gesetz?

Auf Heiko kleiner Welt habe ich – und da bin ich dankbar und kopiere diese schöne, sinnige Beschreibung mal – einen Absatz gefunden, der die Bedeutung recht gut beschreibt:

Was ist denn nun ein Positionspapier?

Ein Positionspapier greift für mich eine aktuelle Strömung innerhalb der Partei auf und bildet diese ab. Ein Positionspapier benötigt keine 2/3 Mehrheit sondern lediglich eine einfache Mehrheit. Ein Positionspapier ist nichts grundsätzliches, es ist umstritten aber es dient der öffentlichen Wahrnehmung. Ein Positionspapier beschreibt umfassend eine Situation, unsere Sichtweise darauf und Lösungsansätze. Es kann zu einem Thema mehrere Positionspapiere geben. Wo wir uns beim Grundsatzprogramm oder dem Wahlprogramm auf einen Weg oder zumindest eine Richtung geeinigt haben, können Positionspapiere völlig verschiedene Richtungen einschlagen und trotzdem für sich jeweils eine Mehrheit haben. Das ist der Vorteil und der eigentliche Sinn von Positionspapieren. Man kann mit ihnen schnell Strömungen abbilden. Wir haben derzeit ein Problem mit Positionspapieren weil die Leute sie für in Stein gemeißelt halten. Aber das ist mitnichten so. Jederzeit können wir sie über Bord werfen und bessere verabschieden oder uns auf etwas grundsätzliches zu diesem Thema einigen.

Danke Heiko, sehr gut – verzeih, dass ich stumpf abkupfere. Ich hätte es aber besser nicht zu Papier (EDV) bringen können.

Zurück zur Diskussion auf Melas Blog. Wenn man sich die Kontrahenten dort anschaut könnte man meinen, dieses Positionspapier wäre ein Grundgesetz, welches niemals mehr auch nur interpretiert werden dürfe. Was – für mich persönlich absolut nachvollziehbar – für einige künstlerisch tätige Personen ein absolute No-Go darstellt.

Kurz: Es geht um die Frage wer hat welche Rechte und die Möglichkeiten „künstlerische Erzeugnissen“ zu monetarisieren.

Für mich sieht es so aus, als wenn das Positionspapier ein Schnellschuss war, bei dessen Erstellung die Rechte der Betroffenen zu kurz kommen. Mela Eckenfels hat Recht den Teufel wie folgt an die Wand malt:

Eine Verlagsheuschrecke, die das Buch schon lange im Auge behalten hatte, nimmt es lässt noch mal den letzten fest angestellten Lektor drübergehen, schreibt „John Grisham“ darüber – denn es sind ja alleRechte weggefallen – und rührt die Marketingtrommel. Das Buch wird millionenfach verkauft. Die etablierte Presse (wie sie in 10 Jahren auch aussehen mag) berichtet darüber, es gibt Kino- und TV-Spots und Großplakate. Die Menschen stehen Schlange an den Buchläden und der E-Book-Server bricht durch die massenhaften Downloads zusammen. Das Buch schießt auf die obersten Plätze der Verkaufszahlen. Und ein paar kleinere Blogs erwähnen, dass man doch bitte bei Hans Müller, dem Originalautor kaufen soll, statt die Ausgabe von ‚John Grisham‘. Dadurch steigen Hans Müllers Verkaufszahlen auf mehrere Tausend im Jahr, aber die Verlagsheuschrecke hat Gewinne in Millionenhöhe.

Aber ich will nicht alle bei Mela (auch und gerade in den Kommentaren)  schon vorgebrachten Argumente wiederholen. Ich möchte vielmehr anregen, dass man vielleicht feststellt “

Ok, das Positionspapier gibt wieder was die Anwesenden im Chemnitz als ihre Position zu dem damaligen Zeitpunkt definiert haben. Seitdem ist eine Menge Zeit vergangen und wir sind nicht – wie andere Parteien – eine Horde von Betonköpfen. Wir haben gelernt, sind weiser geworden und regeln nun nach.

Wir belassen das Recht der Monetarisierung lebenslang – ausschliesslich – bei dem Autoren.

Nach dem Tode eines Autoren gilt folgende Regel:

  • Erben können bis zu 20 Jahre nach der Erstveröffentlichung des Werkes, das Recht der Monetarisierung ausüben. (Anm.: Etwaige Versorgungslücken der Erben sind separat zu decken)

10 Jahre nach Erstveröffentlichung wird das Werk – ausschliesslich – für kostenfreie Weitergabe frei gestellt.

Obiges soll keinen Stein der Weisen darstellen. Es ist nur der Versuch, aus den mir zugänglichen Argumenten und Befindlichkeiten einen Mittelweg zu kreieren, der allen Parteien ein wenig entgegen kommt.

Und bevor mich jemand fragt: Ich habe keine Einkünfte aus künstlerischen oder kreativen Tätigkeiten die irgendwie mit dem Urheberrecht zusammen hängen.