Politikerpension für Althaus

Der wegen fahrlässiger Tötung verurteilte frühere thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus wechselt zum Magma Konzern. Er geht also den Weg aller moderner Politiker -> Von der Politik in die Wirtschaft. Die alte Garde der Politiker, die ihre politische Karriere bis in den Ruhestand fort setzten scheint vorüber. Althaus hat ja auch prominente Vorbilder wie Ex-Bundeskanzler Schröder oder unseren Joschka Fischer.

Die FTD schreibt:

Als thüringischer Ministerpräsident hatte sich Althaus wiederholt für einen Verkauf von Opel an Magna ausgesprochen.

ein Schelm, wer da einen Zusammenhang konstruieren möchte. Wirtschaftliche Dankbarkeitsbezeugungen sind in unserem Lande ja sowas von undenkbar. Auch der Satz:

Althaus werde ab Montag bei dem Autozulieferer als Vizepräsident für den Großkunden Volkswagen und Kontakte zu öffentlichen Stellen in Deutschland zuständig sein

muss uns nicht sensibilisieren. Ein „Ach, wir alte CDUler, wir schaukeln das Ding schon“ ist keineswegs vorstellbar.

Da geht bestimmt alles mit rechten Dingen zu.

DAS passiert, wenn man der Mövenpick-Partei nicht genug Ablass zahlt

FDP zerrt Banken vor Verbraucher-Ausschuss

betitelt der Spiegel einen Bericht über ein Verfahren, dass die FDP – wegen zu hoher Gebühren bei Automatenauszahlen – gegen das Bankengewerbe anstrengt.

Abgesehen davon, dass diese Klage inhaltlich ja absolut nachvollziehbar und sinnvoll ist, frage ich mich warum ausgerechnet die FDP diese Klage anstrengt. Ist es ein Trick der Marketingabteilung der FDP um das Ansehen zu verbessern, oder haben die Banken einfach zu wenig Parteispenden gezahlt und werden nun abgestraft?

Ja liebe FDP – wenn der Ruf erstmal versaut ist, ist das Loch aus dem man sich befreien muss SEHR tief. Hohn und Spott sitzen sehr tief verankert.

Hätte Gerhard Zeiler bloss etwas anderes studiert

Der RTL-Geschäftsführer  Gerhard Zeiler hat – laut Wikipedia – Psychologie, Soziologie und Pädagogik studiert. Hätte er doch bloss wenigstens auch einen Messer & Gabel Einstiegskurs Jura belegt. Dann müsste er nicht solchen Schwachsinn wie

„Piraterie ist Diebstahl. Diebstahl ist verboten. Das Verbot gehört durchgesetzt“ (Quelle Heise)

von sich geben. Ein kurzer Blick in das StGB reicht hier völlig aus, denn dort wird der Straftatbestand „Diebstahl“ in § 242 wie folgt definiert:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle Juris)

Etwas wegnehmen bedeutet, dass der ehemalige Besitzer den Gegenstand nicht mehr in seiner Verfügungsgewalt  hat. Dieses ist bei dem Anlegen einer Kopie aber nicht der Fall. Da kann Zeiler auch mit dem Fuß aufstampfen oder sich quengelnd auf dem Erdboden wälzen. Es wird nichts gestohlen. Aber Diebstahl und Raub sind eben deutlich griffiger als ein banaler Verstoß gegen das Urheberrecht.

Wenn der Zeiler erstmal in Rage ist, dann hört der nie wieder auf:

Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können

Das heisst, dass

  1. Als logische Folge ist die Deutsche Post (sowie alle anderen Paket- und Brieftransporteure, sowie Spediteure) dafür verantwortlich, was in den Kisten, Briefen und Paketen – Inhalt für sie nicht sichtbar –  eingepackt transportiert wird.
  2. Zeiler fordert die Politik auf, den Providern gegenüber die Verpflichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu lockern, so dass diese jegliche transportierten Daten zu scannen und inhaltlich auszuwerten.

Ich frage mich, ob Zeiler sich auch nur ansatzweise mit der Materie beschäftigt hat, oder nur einfach stumpf irgendwelche – ihm nützliche Forderungen aufstellt. Aber der Zeiler kann NOCH weiter, der kennt einfach keine Grenzen:

.Beim bisherigen Auskunftsanspruch stört sich der Verband vor allem an den „Verwendungsbeschränkungen“ aus dem Telekommunikationsrecht, da die Vorratsdaten nur von Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen.

Da ist es wieder – das grundsätzliche Problem: Wenn etwaige Daten erfasst werden wird es IMMER Personen(kreise) geben die versuchen direkt auf dieser Daten Zugriff zu bekommen. Daten sind nur sicher, wenn sie NICHT erhaben werden.