Wird das Bundesverfassungsgericht nun auch Mindestlöhne definieren?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute die Unvereinbarkeit der derzeitigen Hartz-IV Regelsätze mit dem Grundgesetz festgestellt hat, sehe ich als nächstes Bedarf an einer Definition was die Höhe und die bundesweite Einführung von Mindestlöhnen angeht.

Denn wenn das Grundgesetz wie folgt interpretiert wird

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

so müsste sich daraus herleiten lassen, dass ein Arbeitgeber, der seinen Vollzeitangestellten ein Entgeld zahlt, dass die Ansprüche  „auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG“ nicht gerecht wird, sittenwidrig handelt.

Ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Ertragsgestaltung darauf ausgelegt ist, dass die Personalkosten des Unternehmens teilweise indirekt vom bundesdeutschen Staatshaushalt getragen wird, darf man sicher als Schmarotzer der Allgemeinheit bezeichnen. Dieses darf und kann nicht legitim sein – Ausnahme sind hierbei natürlich hoheitliche Aufgaben des Staates selbst.

Wie also ist ein Mindestlohn zu definieren?

  1. Die Grundkosten des Lebens sind durch die neuen Hartz-IV-Sätze zu definieren
  2. Zusätzlich sind Werbungskosten zu kalkulieren, wie Fahrtkosten und Arbeitskleidung sowie erhöhte Kosten für Ernährung (der Mensch verbraucht mehr Energie wenn er arbeitet, als wenn er nur Tagesthemen schaut) sowie weitere Kosten.
  3. Zur langfristigen Gesunderhaltung des Körpers und des Geistes steht einem Beschäftigten auch ein Erholungsurlaub zu. Dieses schliesst nicht 3x im Jahr Malediven ein, allerdings alle 2 Jahre ein mindestens 14-tägiger Schwarzwald, Nord- oder Ostsee Urlaub sollte finanzierbar sein.

Bei Teilzeitarbeit gilt es zu beachten, dass Teile obiger Kalkulationsansätze anteilig zu zahlen sind, während andere (z.B. Fahrtkosten) als Fixkosten in die Berechnung des Mindestlohnes einzufliessen haben.

Bei einer Einführung eines Mindestlohnes auf oben angesprochenen Standards wäre jeder Arbeitnehmer auch wieder in der Lage ein wenig mehr Kapital in den Wirtschaftskreislauf zu bringen, so dass die Gesamtwirtschaft in der Lage wäre vom erhöhten Geldfluss zu profitieren.

Die Maulhelden, die uns regieren [Update]

Zuerst ist jedes Ministerium ein Verwaltungsapparat. Verwaltung bestimmt ganz sicher mehr als 2/3 aller Vorgänge in den Bereichen der wirkenden Politik. Jeder Vorgang ist definiert in Verwaltungs- und/oder Durchführungsvorschriften und Gesetzen.

Wie also kann es sein, dass unsere Minister uns (dem Volk) erklären, dass das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ aka Zensurgesetz NICHT am 01. August dieses Jahres wirksam werden kann. Der 01.08 war der immer publizierte Termin. Aber nächste Woche wird das nichts:

Bevor die offizielle Veröffentlichung erfolgen kann, muss das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Im Präsidialamt kann derzeit mit der Prüfung des Vorhabens aber noch nicht einmal begonnen werden. Wie ein Sprecher Horst Köhlers gegenüber heise online bestätigte, „ist das Gesetz noch nicht bei uns gelandet“.

schreibt Heise.

Ich meine – so mal ganz ehrlich: Ich freue mich diebisch über JEDE Verzögerung und ich hoffe, dass unser Bundespräsident das gesetz noch – als letzte Instanz – abschmettern wird.

Letztendlich ist dieser Vorgang ein weiterer Beweis für die Unfähigkeit die uns versuchen zu regieren. Sie versuchen Sachthemen – im Eigeninteresse oder im Auftrag der Lobbyisten – durchzusetzen, aber wie ihr eigener Apparat funktioniert, davon haben Sie nicht den Hauch einer Ahnung. Sonst würde es wohl nicht  so peinlichen Verzögerungen kommen, oder? In einem Wirtschaftsunternehmen würden diese Spacken höchstens als Pförtner oder Reinigungsfachkraft beschäftigt werden können, gell Frau von der Leyen..

[Update] Der TAZ entnehme ich gerade folgende, hoffnungsmachende Zeilen:

Hintergrund des Hickhacks: Das Netzsperren-Vorhaben befindet sich nach Angaben des Wirtschaftsministeriums derzeit in einem Notifizierungsverfahren der EU-Kommission. Die Kommission habe den Wunsch geäußert hatte, das Gesetz auf seine Verfassungskonformität zu prüfen, sagte ein Sprecher taz.de