Bekanntlich tritt das Gesetz zur neuen Vorratsdatenspeicherung ja nun am 18.12.2015 in Kraft. Das heißt, jede Bewegung des Handys, jedes Telefonat, jede Mail und noch einiges anderes wird pauschal registriert. In Bayern soll sogar das Landesamt für Verfassungsschutz (Ja, genau diese ehrlose Bande der kein vernunftbegabtes Wesen mehr traut), Zugriff auf die derart erhobenen Daten erhalten. Vorbei sind die Zeiten, dass diese Daten nur bei Schwerstkriminalität angefasst werden.
Kann man auch etwas gegen den gläsernen Bürger mittels Vorratsdatenspeicherung tun? Ich denke ja, zumindest wenn man ein paar Resourcen „über“ und einen Freundes/Bekanntenkreis, der sich wehren möchte, hat.
Gegeben sei eine Telefonanlage, auf der erst einmal alle eingehenden Anrufe der Teilnehmer auf einer zu definierenden Festnetznummer terminiert und auf das jeweilige Mobiltelefon weitergeleitet werden. Da die Weiterleitung mittels einer hinterlegten Tabelle realisiert wird, kann man diese Weiterleitungen jederzeit ändern. Im Kleinen kann ich z.B. mit meiner Frau und meiner Tochter einen Ringtausch anstoßen. Wir wechseln einfach zufällig die Telefone und ändern stets die Weiterleitung. Nun werden die Ermittlungsbehörden natürlich wissen, dass ich mich tagsüber an meinem Arbeitsplatz aufhalte, also wird das sich dort eingebuchte Telefon ein Hinweis sein, dass ich es bin der sich dort aufhält. Aber wer von uns ist Abends im Pub, wer im Kino und wer treibt sich auf dem Kiez rum? Mit drei Menschen ist die Verwässerung noch recht überschaubar. Ich kann mir aber vorstellen, dass eine erklecklich grössere Menge von Menschen hier genügend „Unruhe“ in die erfassten Daten bringen können, dass eine Beweisführung mittels „Sie haben sich um $Uhrzeit an $Ort aufgehalten“ schlicht ins Leere geht.